Aus der Neuen Solidarität Nr. 23/97:


Was steckt hinter dem Paula-Jones-Skandal?

Während sich die inhaltslosen Vorwürfe gegen die Familie Clinton im Fall "Whitewater" der Tendenz nach eher totlaufen, steht ein anderer künstlicher Anti-Clinton-Skandal wieder um so mehr im Licht der Öffentlichkeit. Eine Frau namens Paula Jones will den Präsidenten vor Gericht bringen, weil er sie angeblich während seiner Amtszeit als Gouverneur des Staates Arkansas sexuell belästigt habe.

Nun mußte der Oberste Gerichtshof der USA entscheiden, ob das überhaupt zulässig ist, solange der Beklagte das Präsidentenamt bekleidet. Wie Clintons Anwalt Robert Bennett sagte: "Man stelle sich einmal vor, der Präsident würde mit unzähligen Zivilprozessen überzogen und müßte 365 Tage im Jahr gegnerischen Anwälten Rede und Antwort stehen." Eine Vorstellung, die einigen Feinden Clintons gefallen mag, aber natürlich absurd ist.

Am 27. Mai entschied nun der Oberste Gerichtshof in Washington einstimmig, daß Zivilklagen gegen einen amtierenden Präsidenten grundsätzlich zulässig seien. Die Richter schränkten aber ein, daß ein solcher Prozeß verschoben werden könne, wenn er den Präsidenten an der Ausübung seiner Amtspflichten hindere. Außerdem wiesen sie darauf hin, daß gegen einen Kläger, der eine offensichtlich unbegründete Klage vorbringe, die z.B. politisch motiviert sei, Strafen verhängt werden könnten. Inwieweit die Klage von Paula Jones inhaltlich berechtigt ist, war nicht Gegenstand des Beschlusses der Obersten Richter.

Lyndon LaRouche betonte bereits im Mai 1994, als Frau Jones ihre Zivilklage eingereicht hatte, daß vor allem zu untersuchen sei, ob Jones' Klage politisch motiviert sei und das Ziel verfolge, das Amt des Präsidenten der USA zu unterminieren. Tatsächlich sind die Hinweise zahlreich, daß es sich um eine gezielte politische Operation handelt, welche Clinton über Gerichtsverfahren - aber genauso über die monatelange negative Berichterstattung in den Massenmedien - massiv schaden soll. Die Idee, gegen den Präsidenten zu klagen, stammt nämlich gar nicht von Frau Jones, sondern von dem britischen Journalisten und Geheimdienstmann Ambrose Evans-Pritchard, der seine Finger auch in anderen Skandalgeschichten gegen Clinton hat.

So hat Evans-Pritchard am 8. Mai 1994 im Londoner Sunday Telegraph selbst geschrieben, daß er allein in den letzten zwei Monaten - kurz bevor die Entscheidung für eine Zivilklage fiel - über ein Dutzend persönliche Gespräche mit Paula Jones geführt habe. Und er fährt fort: "Ich war auch bei dem Strategietreffen auf einem Schiff in Arkansas anwesend, auf dem Jones das Für und Wider einer Klage abwägte." Der Brite Evans-Pritchard nennt auch unverfroren sein Ziel: "Ob Frau Jones den Prozeß schließlich gewinnt oder verliert, ist gar nicht so wichtig. Um es offen zu sagen, das Ziel ist, über die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer solchen Klage alles zu rekonstruieren, was im Hause des Gouverneurs geschehen ist. Die beiden Anwälte und ihr Stab könnten in der Praxis das erreichen, was die amerikanischen Medien im Wahlkampf nicht schafften."

LaRouche erklärte weiter, angesichts dieser Verhältnisse müsse Jones unzweideutig nachweisen, daß die politischen Ziele Evans-Pritchards bei ihrem Entschluß, Clinton zu verklagen, absolut keine Rolle gespielt haben. Sollte sie das nicht können, müßten die Gerichte schwere Strafen gegen Jones und Evans-Pritchard verhängen, um einen Präzedenzfall zu schaffen, damit in Zukunft niemand mehr versucht, die Arbeit des Präsidenten durch politisch motivierte Zivilprozesse zu sabotieren.

ews