Aus der Neuen Solidarität Nr. 36/1998:


Stimmungswandel in Sachen Sterbehilfe?


Widerstand zeigte Wirkung
Stimmungswandel

"Bei mir sträubt sich da alles"

Anfang August veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) einen neuen überarbeiteten Richtlinienentwurf zur ärztlichen Sterbebegleitung, nachdem dessen erste Fassung auf heftigen Widerstand gestoßen war.

Der Widerspruch hatte sich vor allem an der Tatsache entzündet, daß der erste Entwurf in wesentlichen Teilen einem umstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1994 entsprach. Der BGH hatte damals anhand des Falles einer Komapatientin in einem Grundsatzurteil entschieden, daß ein Behandlungsabbruch auch bei "Nichtsterbenden" erlaubt sei, sofern dies dem erklärten oder auch nur mutmaßlichen Willen des Patienten entspreche; sei dieser Wille nicht zu ermitteln, dürfe auf Kriterien zurückgegriffen werden, die "allgemeinen Wertvorstellungen von einem menschenwürdigen Leben" entsprächen. Zusätzliche Brisanz erfuhr der BGH-Fall dadurch, daß es sich um eine besondere Form des "Behandlungsabbruchs", nämlich das Verhungernlassen durch Entzug künstlicher Ernährung handelte.

Entsprechend wurde im ersten Richtlinienneuentwurf der Bundesärztekammer die bisherige Position, die einen Behandlungsabbruch nur bei sterbenden Menschen erlaubte, aufgegeben und der Behandlungsabbruch bei Nichtsterbenden einschließlich der Beendigung künstlicher Ernährung legitimiert.

Ein spezieller Absatz wurde Komapatienten sowie Neugeborenen mit schweren Fehlbildungen gewidmet. Bei ersteren sollte ein Behandlungsabbruch lebenserhaltender Maßnahmen dann zulässig sein, wenn dies deren erklärtem oder mutmaßlichem Willen entspräche, bei den Neugeborenen nach Rücksprache mit den Eltern.

Widerstand zeigte Wirkung

Der Widerstand gegen diesen Entwurf wurde im wesentlichen von der Selbsthilfegruppe Schädel-Hirnpatienten in Not und dem Club of Life angeführt. Sonst gab es zwar vereinzelte Kritik, die ganze Tragweite der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wie auch der BÄK-Richtlinienneufassung wurde jedoch weitgehend verkannt. Dennoch zeigte der Widerstand Wirkung, wie der überarbeitete Entwurf zumindest ansatzweise belegt. So ist diesmal ausdrücklich festgehalten:

"Menschen mit einer lebensbedrohenden Krankheit, an der sie trotz generell schlechter Prognose nicht zwangsläufig in absehbarer Zeit sterben, haben, wie alle anderen Patienten, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung. Lebenserhaltende Therapie einschließlich - ggf. künstlicher - Ernährung ist daher geboten. Dieses gilt auch für Patienten mit schwersten cerebralen Schädigungen und anhaltender Bewußtlosigkeit (appalisches Syndrom, sog. ,Wachkoma')."

Auch der Passus über die Neugeborenen atmet einen anderen Geist als im Vorpapier, wenngleich hier noch wesentliche Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch andere Passagen in dem Papier sind verbesserungswürdig, einige aber nach wie vor nicht akzeptabel, wie z.B. die Ausführungen über die "Verbindlichkeit" von Patiententestamenten. Da die Bundesärztekammer ihren zweiten Entwurf wiederum zur Diskussion gestellt hat, hat der Club of Life seine Kritikpunkte in einem Schreiben an Herrn Prof. Beleites, den Vorsitzenden des für die Richtlinie zuständigen Gremiums bei der BÄK, formuliert (die wichtigsten Stellen aus dem BÄK-Papier und unsere diesbezügliche Kritik können Sie im nebenstehenden Artikel nachlesen).

Es bleibt nun abzuwarten, ob unsere Bedenken und Verbesserungsvorschläge in der endgültigen Richtlinie, mit deren Verabschiedung im September gerechnet wird, Widerhall finden werden. Doch über die Zukunft der deutschen Medizin wird weniger ein Richtlinientext entscheiden als die Frage, wie sich die Mehrzahl der Ärzte in diesem Lande in der Praxis verhält. Den standespolitischen Richtlinien kommt nur ein interner Vorschlagscharakter zu; sofern diese gegen geltendes Recht (insbesondere das verfassungsrechtliche Lebensschutzgebot) verstoßen, darf kein Arzt solchen Richtlinien Folge leisten.

Stimmungswandel

Es gibt erste Anzeichen dafür, daß sich die Stimmung in Sachen "Sterbehilfe" nicht nur unter den Medizinern, sondern auch in der gesamten Bevölkerung langsam ändert. In der Presseerklärung des Club of Life, mit der wir uns am 26. Mai 1997 an die Delegierten des Deutschen Ärztetages wandten, hieß es vorausschauend:

"Einige Delegierte des Deutschen Ärztetages mögen der Ansicht sein, eine Änderung der bisherigen Richtlinien sei unter dem Druck des vorherrschenden Zeitgeistes erforderlich. Doch auch wenn Teile der Medien jahrelang Angst vor der modernen Medizin geschürt und versucht haben, das ,Recht auf Sterben' als vorrangiges Bürgerrecht zu verkaufen, wird die Stimmung in der Bevölkerung bald umschlagen. Dann nämlich, wenn nicht mehr die Angst vor einer angeblichen Über-, sondern vor einer Unterversorgung im Gesundheitswesen die Runde machen wird. Wenn der Patient nicht nur die Sparmaßnahmen selbst, sondern auch noch Ärzte fürchten muß, die das Berufsbild des Henkers in ihr ärztliches Tun integriert haben, ist es um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient geschehen."

Interessanterweise war es wohl das sog. Frankfurter Sterbehilfe-Urteil, das nachdenklich stimmte. Die Tatsache, daß ein Amtsgericht aufgrund des Antrags von Familienmitgliedern anordnen können sollte, einem alten Menschen die Nahrung zu entziehen, ließ insbesondere kranke und alte Menschen aufhorchen und wurde plötzlich Gegenstand einer erregten nationalen Diskussion. Viele sahen sich bereits von ungeliebten Familienmitgliedern vorzeitig unter die Erde gebracht, andere hatten sowieso schon seit längerem den Verdacht, daß ihre Ärzte sie nicht optimal, sondern unter Kosten-Nutzen-Überlegungen behandeln.

Anders noch als zu Zeiten von Hackethal und seinem Opfer Hermy E., die er vor laufender Videokamera einen brutalen Zyankalimord sterben ließ, war die Reaktion in der Bevölkerung diesmal nicht überwiegende Zustimmung. Zu spürbar leiden besonders alte und kranke Menschen an den brutalen Einsparungen im Gesundheitswesen, als daß sie der Mär von einem angeblichen Gnadentod noch ohne weiteres Glauben schenken könnten.

In diesem Zusammenhang ist ein Interview interessant, das Prof. Hans Ludwig Schreiber, Medizinrechtler und Mitglied des BÄK-Richtlinienausschusses, dem Spiegel gab. Schreiber, der seine Position zum Thema selbst als "gespalten" beschreibt, wurde gefragt, was er von dem dramatischen Meinungswandel in Deutschland in Sachen Sterbehilfe halte (laut Spiegel waren 1994 noch 80% der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe, jetzt seien es nur noch 40%). Schreibers Antwort lautet:

"Ja, das ist interessant. Über zwei Jahrzehnte stand im Vordergrund, daß man dem Leidenden seine Leiden ersparen und ihm weit weg von der Intensivstation einen würdigen Tod ermöglichen sollte. Dann aber kam eine Bewegung auf, die ganz radikal in die andere Richtung ging und herausgestellt hat, wie sehr diese scheinbare Humanität Diebstahl von Leben sein kann. Dieser Umschwung spiegelt die Furcht vieler um ihr Leben wider in einer Zeit, in der das Gesundheitswesen in der Krise steht. Mir haben bei Veranstaltungen immer wieder die aktiven Behinderten imponiert. Anfangs dachte ich, die machen nur Rabatz. Aber dann habe ich gemerkt: Die haben wirklich Angst um ihr Leben. Den eigenen, schrecklichen gequälten Tod finden sie jetzt vergleichsweise weniger gefährlich."

"Bei mir sträubt sich da alles"

Bei der Bewertung der Reaktionen auf das Frankfurter Urteil muß weiterhin berücksichtigt werden, daß hier auch für die Ärzte zum ersten Male beinahe der Ernstfall eingetreten wäre. Im Falle des BGH-Urteils von 1994 starb die komatöse Patientin eines natürlichen Todes, bevor mit dem Nahrungsentzug begonnen werden konnte. Im Falle der Frankfurter alten Dame aber hätte in Kürze das Amtsgericht über den Antrag der Familienmitglieder zum Nahrungsentzug entschieden, wenn diesen nicht aufgrund der unerwartet heftigen Resonanz Bedenken gekommen wären und sie ihren Antrag zurückgezogen hätten.

Das Frankfurter Urteil wird bereits für vergleichbare Fälle herangezogen. Es geht nicht länger um ein Planspiel in Ethikseminaren, die Situation ist beängstigend konkret.

Aus diesem Grunde suchten wohl auch führende Ärzte und Repräsentanten von Ärzteorganisation die Öffentlichkeit. Gegenüber dem Focus erklärte Prof. Hiddemann, Onkologe an der Uniklinik Göttingen, er empfinde das Urteil als "bedrückend". Letztlich sei es doch so, daß man die Frau verhungern lasse wolle. "Ich persönlich hätte größte Schwierigkeiten, so eine Genehmigung umzusetzen." Und er fügte korrekterweise hinzu: "Man muß sich auch mal vorstellen, was man da den Ärzten und Pflegern zumutet."

Auch die Patientenverfügung ist für Hiddemann nur bedingt aussagekräftig. Aus 25jähriger Erfahrung mit Sterbenden wisse er, daß ein Wille, der nur 14 Tage vor dem Tod ausgesprochen worden sei, "plötzlich nicht mehr gelten müsse". Zitat: "Man kann einen Patienten auch gegen seinen Willen umbringen, obwohl er vorher schriftlich um ein schnelles Ende gebeten hat."

Der Leiter der Rechtsmedizin des Frankfurter Universitätsklinikums, Prof. Hansjürgen Bratzke, äußerte ebenfalls gegenüber der Presse seine Bedenken. Er befürchtet "Grauzonen", weil häufig auch andere Interessen als die des Patienten eine Rolle spielen. Seiner Ansicht nach gebiete es der humane Anspruch eines Krankenhauses, auch einen kranken Menschen, dessen Leben nach außen hin scheinbar nicht mehr nützlich sei, zu behandeln. Ein Arzt dürfe und solle nichts anderes tun, als Leben zu erhalten. Eine Verkürzung des noch andauernden Lebens durch Unterlassen bestimmter Maßnahmen sei für ihn "aktive Sterbehilfe".

Bratzke bestreitet weiterhin, daß ein gesunder Mensch, der ein Patiententestament unterschreibt, absehen kann, wie er beispielsweise als Komapatient tatsächlich entscheiden würde. "Der mutmaßliche Wille eines Menschen ist, am Leben zu bleiben", so sein Fazit. Nahrungsverweigerung ist für den Rechtsmediziner eindeutig Tötung. Die hohe Kultur einer Gesellschaft sei daran zu erkennen, daß sie diese Menschen "einfach leben läßt". Denn, was sich ein gesunder Mensch kaum vorstellen könne: "Auch ein Sterbenskranker kann ein erfülltes Leben haben." Wer dies nicht akzeptiere, brauche jemanden, der diesem Leben ein Ende setzt - "aber das können nicht Ärzte sein."

Für Hans Jürgen Thomas, den Vorsitzenden des Hartmannbundes, ist der Vorgang "sehr nah dran an Euthanasie". Bei den Patienten erzeuge so eine Rechtsauslegung die Angst, daß Angehörige ihren vermeintlichen Willen falsch auslegen könnten. Thomas: "Der Arzt ist doch kein Henker. Bei mir sträubt sich da alles."

Jutta Dinkermann