1995 wird als das Jahr in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen, wo die Ungeborenen praktisch jeglichen staatlichen Schutzes beraubt und die Behinderten unter ihnen sogar zur ausdrücklichen Elimination freigegeben wurden. Dank einer beispiellosen Gesetzesakrobatik sind Abtreibungen "rechtswidrig", bleiben aber straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat. "Nicht rechtswidrig" aber sind Abtreibungen aufgrund der sogenannten medizinischen und kriminologischen Indikationen. Die frühere "embryopathische Indikation", bei der ein behindertes Kind bis zur 22 Woche abgetrieben werden durfte, wurde gestrichen und praktisch in die "medizinische Indikation" integriert.
Diese Indikation erlaubt nun aber nicht nur das, was Laien gemeinhin darunter verstehen: Abtreibung bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Eine Abtreibung ist ebenfalls erlaubt, um eine nicht näher definierte "Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung" des "seelischen Gesundheitszustandes" von der Schwangeren abzuwenden. In diesem Fall wird weder eine Beratung, noch die Einhaltung einer Drei-Tages-Bedenkzeit verlangt. In der Praxis bedeute dies u.a. , daß aufgrund der unbegrenzten Geltungsdauer der medizinischen Indikation behinderte ungeborene Kinder während der gesamten Dauer der Schwangerschaft bis zum Beginn der Geburt straflos und "rechtmäßig" getötet werden können, sofern sich die Schwangere auf eine "unzumutbare Belastung" durch das Kind beruft.
Es hat lange gedauert, bis die Folgen des neugestalteten Abtreibungsparagraphen in Sachen behinderter Kinder überhaupt zur Kenntnis genommen wurden. Durch die zeitlich unbegrenzte Abtreibungsfrist und die Tatsache, daß einige Behinderungen erst im späteren Verlauf einer Schwangerschaft entdeckt werden, wurde man plötzlich mit überlebensfähigen "Frühchen" konfrontiert. "Das Kind, das seine eigene Abtreibung überlebte" - so und ähnlich lauteten die Überschriften im Sommer 1997 und berichtet wurde über das Kind Tim, dessen Geburtstag eigentlich sein Todestag sein sollte. Doch er überlebte - obwohl man ihn nach der Abtreibung ohne medizinische Versorgung liegenließ und er 10 Stunden alleine um sein Überleben kämpfte.
Und zögernd meldeten sich andere Stimmen zu Wort, die Ähnliches erlebt hatten, das Kind jedoch später - wie ursprünglich geplant - gestorben war: Erfahrungsberichte aus anderen Kliniken von Krankenschwestern und von Hebammen, die entnervt und seelisch zerstört ihren schizophrenen Dienst quittieren, weil sie gezwungen wurden, bei der Abtreibung behinderter Kinder zu assistieren, um deren Leben anderenfalls mit allen modernen Mitteln der Frühgeborenenintensivmedizin gekämpft worden wäre. Nun aber war es plötzlich ihre "Aufgabe", diese unversorgt in einen Winkel des Krankenhauses "wegzuschaffen", wo man sie nicht länger sehen und wimmern hören kann.
Experten sprechen davon, daß bei Abtreibungen nach der 20. Woche etwa jedes dritte Kind lebend zur Welt kommt. Doch längst bevor die Öffentlichkeit darauf aufmerksam wurde, sannen sogenannte "Ärzte" auf Abhilfe. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheit im Falle lebensfähiger Abtreibungsopfer und um Konfliktsituationen bei späten Abtreibungen "vorzubeugen" wird das Kind nun zuvor getötet, bevor es mittels einer Geburtseinleitung mit Prostaglandinen "geholt" wird. Durch die Bauchdecke der Schwangeren wird dem Ungeborenen dazu eine tödliche Kaliumchlorid-Injektion ins Herz gespritzt oder die Blutversorgung über die Nabelschnur unterbunden. (Fetozid) Wer einmal Ultraschallbilder gesehen hat, auf denen die Ungeborenen deutlich erkennbar der Nadel auszuweichen versuchen, wird dies ein Leben lang nicht mehr vergessen.
Es gibt nichts daran zu deuteln: Die Tötung absolut wehrloser Ungeborener ist eine Praxis, die alle anderen denkbaren Tötungsdelikte an Heimtücke und Brutalität überbietet und eines Rechtsstaates absolut unwürdig ist. Deswegen können wir auch nicht in den Chor derer einstimmen, die die Bundesärztekammer-Erklärung "zum Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik" vom 17. November vergangenen Jahres als entscheidene Intervention feiern. Erstens ist sie völlig unzureichend, weil sich die Erklärung nur auf Spätabtreibungen bezieht und damit dokumentiert, daß die "Achtung vor dem Ungeborenen" nicht uneingeschränkt allen Ungeborenen gilt. Und zweitens ist sie trotz gegenteiliger Beteuerungen wohl weniger dem Bedürfnis entsprungen, auf "gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Schutz kranken und behinderten Lebens" hinzuweisen, sie ist vielmehr der Versuch, eine zutiefst unärztliche Praxis irgendwie mit ihrem Standesrecht und dem Strafgesetzbuch in Einklang zu bringen. In der Bundesärztekammer-Erklärung heißt es u.a.:
"Schwangerschaftsabbrüche nach Pränataldiagnostik sollten, abgesehen von seltenen Ausnahmefällen, nicht mehr vorgenommen werden dürfen, wenn das Ungeborene extrauterin (außerhalb des Mutterleibes) lebensfähig ist."
Dennoch sollen Ausnahmefälle mittels "Fetozid" auch weiterhin erlaubt sein, um, man höre und staune, "dem Kind das Leiden, das durch das Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs verursacht werden kann ...zu ersparen." Ist die Bundesärztekammer sich eigentlich darüber bewußt, was sie hier sagt?
Ähnlich zwielichtig und ausweichend verhält sich die Politik. Um jeden Preis will man eine grundsätzliche Debatte um die ethische und moralische Dimension der Abtreibung - jeder Abtreibung - verhindern. Der mühsam gefundene Paragraph-218-Kompromiß soll erhalten, die Friedhofsruhe nicht gestört werden. Auf Initiative des CDU-Abgeordneten Hüppe verwies kürzlich eine Gruppe von 90 Parlamentariern von CDU und CSU auf die "Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht", die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Sachen Paragraph 218 auferlegt hatte. In einer Anfrage an die Bundesregierung wollten sie u.a. wissen, wieviele Abtreibungen, die nach der 20. Schwangerschaftswoche vorgenommen wurden, registriert sind. Außerdem wurde Aufschluß darüber verlangt, welchen diagnostizierten "Fehlbildungen" am häufigsten Abtreibungen folgen.
Die Antwort war zu erwarten: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers, um Spätabtreibungen zu verhindern; gesonderte Daten über Spätabtreibungen nach Pränataldiagnostik werden erst gar nicht erhoben. Zudem sei es der Sinn der Neuregelung gewesen, "daß behinderte Ungeborene grundsätzlich nicht anders rechtlich behandelt werden dürfen als nichtbehinderte". Gleichheit bis in den Tod also - der Grad von Verirrung, der dieser Antwort zugrundeliegt, die tödlichen Folgen dieses Aktes "politischer Korrektheit" sind erschütternd.
Es ist aufschlußreich, um was für "Fälle" es sich bei "Abtreibung aufgrund Behinderung" eigentlich handelt. Es sind keineswegs "nur" schwerstgeschädigte, todgeweihte Kinder. In einigen Fällen dient schon die "Hasenscharte" oder die Deformation eines Gliedes als Abtreibungsgrund, die Diagnose "Mongolismus" oder "offener Rücken" ist fast immer ein sicheres Todesurteil. Eine Frau berichtet, wie ihr Arzt nach der Diagnose Mongolismus automatisch zum Hörer griff und - ohne sie überhaupt zu fragen - sofort ein Klinikbett für die Abtreibung bestellte. Die natürlich unmittelbar nach der Diagnose verängstigte und eingeschüchterte Frau befragte ihn daraufhin nach dem Krankheitsbild Mongolismus und was man denn für so ein Kind tun könne. Der Arzt erzählte ihr unwahre Schauergeschichte von gewalttätigen, unkontrollierbaren Kindern, die man zudem sterilisieren lassen müsse, da sie später sexuell "sehr interessiert" seien.
Völlig zerstört und verwirrt begab sich die Frau schon am nächsten Tag ins Krankenhaus. Sie erfuhr wenig später, daß ihr der Arzt lauter Lügen erzählt hatte und muß nun psychiatrisch behandelt werden, weil sie nicht damit fertig wird. Bei einer anderen Frau wurde ein gesundes Kind abgetrieben - man hatte sich in der Diagnose getäuscht. Der Frau wurde empfohlen, sich so bald wie möglich "ein Neues zuzulegen". Einem anderen Paar riet man dringend von "dem Austragen" eines behinderten Kindes ab. Es verursache der Gesellschaft nur Kosten, schade womöglich dem intakten Familienleben mit den gesunden Kindern. Diese Berichte sind kein Einzelfall; ich kenne Dutzende davon. Immer wieder klagen Selbsthilfegruppen von Eltern behinderter Kinder über die gängige Praxis, werdende Eltern gar nicht oder falsch zu informieren, anstatt sie z.B. auf ihre Organisationen zu verweisen, die ihnen auch zu einem behinderten Kind Mut machen können.
Die Ausmaß der Zustimmung zur Beseitigung behinderten ungeborenen Lebens in der Ärzteschaft wie auch in der Gesellschaft insgesamt hat ein Ausmaß erreicht, daß selbst zur Zeit der Euthanasiepraktiken der Nazis unerreicht war. Familien mit behinderten Kindern müssen sich heute anhören, die Existenz ihres Kindes sei "doch nun wirklich nicht nötig gewesen". Doch diese Entwicklung kann nicht überraschen. Wenn schon die Praxis, ein gesundes Ungeborenes abzutreiben, gesellschaftlich anerkannt ist, so trifft dies nach allgemeiner Auffassung "erst recht" bei einem kranken Kind zu. So ein Kind kostet Geld, Nerven, Kraft, stellt Lebenspläne auf den Kopf. Schließlich, so lautet die weitverbreitete Ansicht, wenn schon ein Kind, dann habe man schließlich ein "Recht" auf ein gesundes Kind - oder?
Ich meine nicht und halte so eine Feststellung sogar für ein Indiz hochgradiger moralischer Verwirrung. Ein Kind ist kein Produkt aus einem Warenhauskatalog, das man bei Nichtgefallen zurücksenden, bei Mängeln töten kann. Zudem ist dieses Kind nicht vom Himmel gefallen, sondern in der Regel das "Produkt" eines freiwilligen Aktes von Sexualität, für dessen mögliche Folgen ein Paar direkt verantwortlich ist. Natürlich gibt es Situationen, in denen die Eltern tatsächlich durch die Geburt eines kranken wie auch eines gesunden Kindes überfordert sein können. Doch in diesen Fällen gibt es die Möglichkeit der Adoption (siehe Box) und hier können und müssen karitative und staatliche Hilfen ansetzen.
Und was bedeutet ein so unüberlegt dahingeplappertes "Recht auf ein gesundes Kind" eigentlich für die behinderten Menschen im Land? Wie müssen sie sich in einem Staat fühlen, der offiziell die Praxis fördert, Behinderte schon im Mutterleib aufzuspüren und zu vernichten? Und die erwünschten Kinder, die das Glück haben, gesund zu sein? Können wenigstens sie sich in Zukunft ihres Lebens und ihres Glückes in einem Land, in dem man dieser Egoismus-Philosophie huldigt, sicher sein? Ich meine: Nein. Was ist, wenn sie später durch die Folgen eines Unfalles behindert werden? Wenn sie krank werden, Geld, Nerven kosten, den Lebensplan ihrer Eltern, ihres Partners umwerfen? Werden sie dann immer noch von ihrer Familie, ihrem Partner geliebt werden? Nicht umsonst zerbrechen immer häufiger Ehen, wenn einer der Partner krank oder behindert wird. Und nicht umsonst werden in unserer Kultur Kranke und Alte abgeschoben, wird offen über die Wiedereinführung von Euthanasie diskutiert.
Dennoch, der zentrale "Knackpunkt" in der Debatte um Spätabtreibungen ist nicht die Frage "gesund oder krank", sondern der zunehmende Verlust der Erkenntnis in der Bevölkerung, daß und warum jedes einzelne menschliche Leben vom Zeitpunkt der Zeugung bis zum natürlichen Tode einzigartig und schützenswert ist. Hier muß die Aufklärung, der Erziehungsprozess ansetzten.
Jutta Dinkermann
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