Aus der Neuen Solidarität Nr. 48/1999:


Gesundheitsreform gefährdet Patientenrechte

Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Hoppe und der Hamburger Ärztekammerpräsident und Vorsitzende des "Marburger Bund" Dr. Montgomery präsentierten am 27. Oktober auf einer Pressekonferenz in Berlin den Entwurf einer "Charta der Patientenrechte". Hoppe erklärte, die Bundesärztekammer habe sich vor allem aus zwei Gründen veranlaßt gesehen, in die momentane Diskussion um die "Stärkung der Patientenrechte" und die "Verbesserung des Patientenschutzes" einzugreifen.

Erstens seien nicht die Patientenrechte in Deutschland unterentwickelt, wie immer wieder behauptet würde, sondern "vor allem die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen" so Hoppe, der in diesem Zusammenhang auf die vielfältigen Berichte von Patientenverbänden über Leistungsverweigerungen gegenüber chronisch Kranken und alten Menschen verwies. Zweitens gefährde die geplante Gesundheitsreform 2000 die Grundrechte der Patienten, denn eine auf Dauer angelegte Budgetierung mit der Folge von Rationierungen tangiere das Recht der Patienten auf angemessene medizinische Versorgung.

Auch Dr. Montgomery stellte die Gesundheitsreform in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Schon heute müsse man sich von ärztlicher Seite mit Rationierungen auseinandersetzen. "Die Budgetierungsvorhaben dieser Bundesregierung" aber, die Gesundheit allein nach wirtschaftlichen Möglichkeiten zuteilen wolle, seien "der Startschuß in eine Mehrklassenmedizin, die unser Gesundheitswesen mehr verändern wird als alle Reformen zuvor".

Die drängende Frage bei dieser Entwicklung laute: Wo bleibt der Patient? Diese Frage bewege die Ärzteschaft seit vielen Jahren, erklärte Montgomery. "Im Weltärztebund haben wir schon Mitte der 80er Jahre eine ,Deklaration über die Rechte der Patienten' formuliert, die die elementaren Rechte von Menschen auf medizinische Versorgung und Schutz vor staatlichen Rationierungseingriffen definieren soll... Wir haben diese Deklaration verfaßt in der festen Überzeugung, daß der Schutz des Patient-Arzt-Verhältnisses vor ungerechtfertigten Eingriffen von außen Dreh- und Angelpunkt aller Patientenrechte ist."

Von der Gesellschaft gemeinsam definierte und anerkannte Grundrechte von Patienten seien ein elementarer Schutz der Bevölkerung vor schlechter medizinischer Versorgung, menschenunwürdiger Behandlung und Übergriffe in die Intimsphäre der Patienten. "Vor allem aber sind sie ein Schutzschild gegenüber rationierenden Eingriffen des Staates oder der Krankenkassen. Sie sind deshalb gerade im Moment bitter nötig", so sein Fazit.

Die Grundrechtscharta brauche aber mehr als nur eine Definition durch die Ärzteschaft. "Wir sind die ersten, die den Versuch unternehmen, diese Grundrechte für die Bundesrepublik zu definieren. Wir wissen gleichwohl, daß eine heftige gesellschaftliche Debatte um diese Charta entbrennen wird." Diese sei aber gewollt. Ähnlich wie bei den "Grundsätzen zur Sterbebegleitung" wolle man über den Disput zu einem Konsens in der Gesellschaft gelangen.

"Am Schluß der Debatte soll dann eine Charta stehen, die über kurzfristige Kostendämpfungspolitik, kurzatmige Gesetzesänderungen und zu kurz gedachte ,Reformvorhaben' hinaus einen Grundkodex formuliert, an dem Regierungen - welcher Couleur auch immer - Krankenkassen, Sozialleistungsträger, Krankenhäuser und Ärzte nicht vorbeikommen. Nur so schützen wir die Patienten wirksam vor Leistungsentzug, Mehrklassenmedizin und Rationierung."

(Der Entwurf der Charta der Patientenrechte ist unter der Internet-Adresse http://www.bundesaerztekammer.de nachzulesen.)

jd