Aus der Neuen Solidarität Nr. 25/2000:


Kernpunkte des koreanisch-koreanischen Abkommens

  • Vermeidung bewaffneter Aggression, Sicherung des Abbaus von Spannungen und der Friedensschaffung.

  • Verwirklichung von vielfältigem Austausch und Zusammenarbeit, um die Interessen und den Wohlstand des ganzen koreanischen Volkes zu fördern.

  • Anerkennung und Respektierung des jeweiligen politischen Systems des anderen, keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten, keine Verleumdung des anderen, Absehen von Sabotage- oder Unterwanderungsaktionen.

  • Umwandlung des gegenwärtigen Zustands des Waffenstillstands in einen gesicherten Frieden zwischen beiden Seiten und Respektierung des gegenwärtigen Waffenstillstandsabkommen, bis ein Frieden zustande gebracht ist.

  • Gründung und Betrieb eines Verbindungsbüros zwischen Süd und Nord im Waffenstillstandsort Panmunjom sowie eines politischen Süd-Nord-Ausschusses.

  • Einrichtung und Betrieb einer Telefonverbindung zwischen den Militärbehörden beider Seiten, um Ausbruch und Eskalation zufälliger bewaffneter Zusammenstöße zu vermeiden.

  • Gründung eines Unterausschusses im Rahmen der hochrangigen Verhandlungen zwischen Süd und Nord.

  • Wirtschaftlicher Austausch und Zusammenarbeit.

  • Reisefreiheit zwischen beiden Teilen Koreas und Freiheit für Kontakte des koreanischen Volkes - Zulassen freier Korrespondenz, Reisen zwischen beiden Seiten, Treffen und Besuche von verstreuten Familienmitgliedern und anderen Verwandten.

  • Wiederverbindung der Eisenbahn und der abgeschnittenen Straßen und offene See- und Luftwege und Garantie der Vertraulichkeit von interkoreanischer Post und Telekommunikation.