Aus der Neuen Solidarität Nr. 25/2000:
Kernpunkte des koreanisch-koreanischen Abkommens
Vermeidung bewaffneter Aggression, Sicherung des Abbaus von
Spannungen und der Friedensschaffung.
Verwirklichung von vielfältigem Austausch und Zusammenarbeit,
um die Interessen und den Wohlstand des ganzen koreanischen
Volkes zu fördern.
Anerkennung und Respektierung des jeweiligen politischen
Systems des anderen, keine Einmischung in die inneren
Angelegenheiten, keine Verleumdung des anderen, Absehen von
Sabotage- oder Unterwanderungsaktionen.
Umwandlung des gegenwärtigen Zustands des Waffenstillstands in
einen gesicherten Frieden zwischen beiden Seiten und
Respektierung des gegenwärtigen Waffenstillstandsabkommen, bis
ein Frieden zustande gebracht ist.
Gründung und Betrieb eines Verbindungsbüros zwischen Süd und
Nord im Waffenstillstandsort Panmunjom sowie eines politischen
Süd-Nord-Ausschusses.
Einrichtung und Betrieb einer Telefonverbindung zwischen den
Militärbehörden beider Seiten, um Ausbruch und Eskalation
zufälliger bewaffneter Zusammenstöße zu vermeiden.
Gründung eines Unterausschusses im Rahmen der hochrangigen
Verhandlungen zwischen Süd und Nord.
Wirtschaftlicher Austausch und Zusammenarbeit.
Reisefreiheit zwischen beiden Teilen Koreas und Freiheit für
Kontakte des koreanischen Volkes - Zulassen freier
Korrespondenz, Reisen zwischen beiden Seiten, Treffen und
Besuche von verstreuten Familienmitgliedern und anderen
Verwandten.
Wiederverbindung der Eisenbahn und der abgeschnittenen Straßen
und offene See- und Luftwege und Garantie der Vertraulichkeit
von interkoreanischer Post und Telekommunikation.