August 2000. Bei der Erarbeitung einer Charta der Grundrechte, die das Fundament der Europäischen Union stärken soll, beobachten konservative Mitglieder des Europaparlamentes eine Aufweichung des Klonverbotes. Im Entwurf der Charta seien Einschränkungen vorgesehen, mahnt der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) und beklagt einen "sprachlichen Trick": Es werde differenziert zwischen dem sogenannten reproduktiven und therapeutischen Klonen. Nur ersteres solle verboten werden. Das aber würde dazu führen, so Liese, daß man zwar gegen die Einpflanzung eines geklonten menschlichen Embryos in die Gebärmutter einer Frau ist, die Herstellung menschlicher Embryonen durch Klonen aber erlaubt und diese für Forschung und Medizin freigeben möchte.
Große Hoffnung setzen die Mitglieder des Europaparlaments nun auf Roman Herzog. Der Altbundespräsident ist Vorsitzender des Konvents für die Europäische Grundrechtscharta. Eingesetzt wurde der Konvent von den Staats- und Regierungschefs der EU. Sie wollen im Dezember über die Grundrechts-Charta entscheiden.
Das Europäische Parlament hat die einzelnen Mitgliedsstaaten aufgefordert, verbindliche Rechtsvorschriften zu erlassen, die jedwede Forschung über das Klonen von Menschen auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten und Strafen für Verstöße vorsehen. Eine Unterscheidung zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen werde vom Europäischen Parlament nicht akzeptiert, so Liese.
Juni 2000. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will nach Informationen des CDU-Politikers Hubert Hüppe im Rahmen eines Schwerpunktprogrammes embryonale Stammzellen aus den USA importieren. Dies habe die Bundesregierung auf Anfrage bestätigt, erklärte Hüppe, der stellvertretender Vorsitzende der Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" ist.
Hüppe warf der DFG vor, damit das deutsche Embryonenschutzgesetz zu umgehen, das die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus dafür getöteten Embryonen verbietet. Durch das Embryonenschutzgesetz von 1990 ist nicht nur das Klonen menschlicher Embryonen und der Eingriff in die menschliche Keimbahn, sondern auch jegliche verbrauchende Embryonenforschung verboten. (Gegenwärtig wird mit Hochdruck an einer Neufassung dieses Gesetzes gearbeitet; noch ist der Ausgang völlig offen.)
Die in den USA angebotenen Zellen stammen aus "überzähligen" menschlichen Embryonen, die nach künstlicher Befruchtung nicht ihrer Mutter übertragen wurden. Hüppe forderte die aus Steuermitteln finanzierte DFG auf, den Import zu unterlassen. Der CDU-Politiker forderte ein klares Importverbot für menschliche embryonale Stammzellen.