|
|
| Suchen | Abonnieren | Leserforum |
Bei ihrem Gipfeltreffen in Nizza einigten sich die 15 EU-Staatschefs auf eine Grundrechtecharta der Europäischen Union. Die Implikationen dieser Grundrechtecharta sind schwerwiegend, was aber kaum verstanden wird. Sie wird von vielen bereits als ein wichtiger Schritt in Richtung einer europäischen Verfassung gepriesen und soll offiziell dazu dienen, die "Rechte" der 370 Millionen EU-Bürger gegenüber den EU-Organen und den nationalen Regierungsinstitutionen festzulegen. Wie dem auch sei, diese "Grundrechte" sind bisher gerichtlich nicht einklagbar.
Die EU-Staatschefs verabschiedeten die Grundrechtecharta trotz einer Menge Kritik und erheblichen Widerstands gegenüber der endgültigen Fassung der Charta. Die Proteste bezogen sich vor allem auf den Umstand, daß nur in Artikel 1 (Würde des Menschen) explizit von "Menschen" als Trägern der Grundrechte die Rede ist. Die dann folgenden Grundrechte sollen jedoch offenbar nicht mehr allen Menschen, sondern nur noch einem als "Personen" bezeichneten Kreis zustehen. Laut Artikel 2 (Recht auf Leben) hat nur eine "Person" das Recht auf Leben oder das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Artikel 3). Ebenso ist es beim Recht auf Bildung (Artikel 14), der Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 20) oder dem Gesundheitsschutz (Artikel 35), um nur einige Beispiele anzuführen.
Wieso wird hier unterschieden? Wer ist Person, wer Mensch? Wir sind in einer recht gefährlichen Situation. Europaweit und auch international herrscht kaum noch Einigkeit über die Definition von dem, was ein Mensch ist, wann dessen Schutzwürdigkeit beginnt und wie weit diese überhaupt reichen soll.
Traditionell wird das Personsein dem Menschen von Natur aus und damit von Existenzbeginn an zugestanden. In unserer jüdisch-christlich geprägten Zivilisation erachtete man die Möglichkeit, Person zu werden - also das Potential - , als ebenso wichtig wie das tatsächliche Personsein eines erwachsenen Menschen. 1789 stürzte der britische Rechtsphilosoph John Locke diese traditionelle Position. "Person" war für ihn nur derjenige, der im Hier und Jetzt Rationalität, Selbstbewußtsein, abstrakte Sprache besitzt. Erstmals waren die Begriffe "Mensch" und "Person" nicht mehr deckungsgleich - ein Umstand, der weiter ausgebaut und politisch dazu genutzt wurde, unliebsamen Menschengruppen oder anderen Rassen ihre Menschenwürde abzusprechen.
Die moderne Bioethik übernahm diesen Personenbegriff. Nicht die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch sei demnach entscheidend. Erst durch das Vorliegen bewußtseinsrelevanter Fähigkeiten wird der Mensch zur "Person". Und erst durch die Anerkennung dieses Status ergeben sich Lebensrecht und Schutzwürdigkeit.
In seiner Praktischen Ethik sagt einer der prominentesten und gefährlichsten Bioethiker, der Australier Peter Singer, ganz offen, daß es im Rahmen dieser Ethik möglich und notwendig sei, "lebenswertes" und "lebensunwertes Leben" zu unterscheiden und das "lebensunwerte" zu vernichten. Interpretiert man die Grundrechtecharta von diesem bioethischen Standpunkt aus - und es gibt viele gute Gründe anzunehmen, daß genau das passieren wird, dann werden tatsächlich ganze Bevölkerungsgruppen ihres Rechts auf Gesundheitsversorgung, auf Leben und ihrer Menschenwürde beraubt. Das Leben dementer alter Menschen, Geisteskranker, Ungeborener, Neugeborener und Komapatienten könnte also prinzipiell jederzeit beendet werden, sofern dies den Interessen der "Personen" dient. Oder sie werden als Versuchskaninchen für unethische Forschungsprojekte benutzt, denn der Charta zufolge sind Kunst und Forschung "frei". Und nur Personen haben das Recht auf "körperliche und geistige Unversehrtheit".
Hinzu kommt, daß die Charta nur "reproduktives" Klonen verbietet, nicht aber das sog. "therapeutische" Klonen. Die Verwendung des Wortes "therapeutisch" dient hier eigentlich lediglich dazu, eine Akzeptanz für diese Art des Klonens in der Bevölkerung zu erreichen und um davon abzulenken, daß dabei menschliches Leben kurz nach seinem Beginn wieder zerstört wird. Die ganze Sache ist daher genau so unethisch wie andere Formen der Abtreibung.
Eines steht fest, der Begriff "Person", wie er heute und speziell in diesem Zusammenhang gebraucht wird, ist keine "Unbedachtsamkeit", sondern reflektiert politische Bemühungen, die Menschheit in zwei oder mehr Kategorien mit verschiedenen Rechten oder auch gar keinen Rechten aufzuteilen.
Grundlegende Kritik an der Charta kommt nicht nur vom Club of Life. U.a. hat sich die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) mittlerweile den Warnern angeschlossen. Kardinal Ratzinger kritisierte, daß in der Charta von Gott überhaupt nicht die Rede sei - wie zum Beispiel noch im deutschen Grundgesetz. Auch die deutsche parlamentarische Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" hat nachdrücklich von der EU gefordert, den Begriff Person durch Mensch zu ersetzen. Ihre Bedenken galten ebenfalls der zunehmenden Differenzierung zwischen Mensch und Person, zu der es in der europäischen Diskussion gekommen ist. Dabei werde das Lebensschutzgebot im wesentlichen nur noch im Zusammenhang mit Personen genannt, nicht aber in Hinblick auf die Gattung Mensch und damit auch auf das menschliche Leben in seinem Anfangs- und Endstadium.
Jutta Dinkermann
|
|
| Suchen | Abonnieren | Leserforum |