Aus der Neuen Solidarität Nr. 51/2000:


Todesstrafe verletzt das grundlegendste Menschenrecht

Von Rainer Apel

Über alle Fraktionsgrenzen hinweg erreichte der Bundestag am 7. Dezember Einmütigkeit in einer die deutsch-amerikanischen Beziehungen betreffenden, brisanten Frage. Alle Abgeordneten stimmten für eine in deutlichen Worten abgefaßte Resolution gegen das System der Hinrichtungen in den USA:

"Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluß aus der letzten Legislaturperiode, wonach die Todesstrafe das grundlegendste Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben, verletzt. Sie ist eine durch nichts zu rechtfertigende Form grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung oder Strafe.

Obwohl der transatlantische Wertekanon in vielen grundsätzlichen Fragen deckungsgleich ist, gibt es bei der Todesstrafe einen erheblichen Dissens zwischen Europa und den Vereinigten Staaten, der Ausdruck unterschiedlicher Rechtstraditionen ist. Deshalb ist die Bundesregierung gegenüber der US-Administration in einer Vielzahl von anstehenden Hinrichtungen vorstellig geworden", hieß es weiter in der Entschließung.

"Die Entwicklung des Verhängens und des Vollziehens der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt Anlaß zur Besorgnis. Seit dort im Jahr 1976 die Todesstrafe wieder zugelassen worden ist, wurden 666 Menschen hingerichtet. Mit Beginn der 90er Jahre ist ein enormer Anstieg der Hinrichtungen festzustellen: So wurden seit 1993 nicht weniger als 485 Todesurteile vollstreckt. 1999 waren 98 Menschen betroffen. Bis Mitte November dieses Jahres ist bereits an 75 Personen ein Todesurteil vollstreckt worden. Mehr als 3600 Menschen droht in den USA die Hinrichtung."

Die Resolution führt an, daß vollstreckte Todesurteile nicht nachträglich wegen juristischer Fehler und Irrtümer korrigiert werden können, und daß ebendies einer der Hauptgründe für die Abschaffung dieser Strafart in Deutschland, Europa insgesamt und anderen Ländern war. Laut einer im Juni veröffentlichten Studie der Columbia-Universität mußten 67 Prozent aller zwischen 1973 und 1995 verhängten erstinstanzlichen Todesurteile als fehlerhaft aufgehoben werden. Unter den insgesamt zum Tode Verurteilten stellten sich bei einer Revision des Verfahrens 7 Prozent als unschuldig heraus.

Außerdem wird durch die geltende Rechtspraxis in den USA der Grundsatz der Rechtsgleichheit mißachtet, merkt der Bundestag an: "Sozial schwache Angeklagte können sich in der Regel keine kompetente - und damit teure - anwaltschaftliche Vertretung leisten. Die obengenannte Studie der Columbia-Universität kommt zu dem Ergebnis, daß in 37 Prozent aller Verfahren, in denen ein Todesurteil verhängt worden war, die Verteidigung inkompetent, schlecht bezahlt oder ohne Erfahrung in derartigen Capital Trials war. Die Todesstrafe war und ist somit in vielen Fällen auch die Fortführung einer sozialen Diskriminierung". Zudem fällt auf, daß 42 Prozent aller Todesurteile Schwarz-Amerikaner treffen, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 12 Prozent beträgt. Daß in etlichen der 38 amerikanischen Staaten, in denen die Todesstrafe zur Anwendung kommt, Rechtsprechung rassistisch verzerrt ist, wurde bereits in zahlreichen amerikanischen Berichten ausführlich angeprangert. Immerhin sind 12 Bundesstaaten bei der Abschaffung der Todesstrafe geblieben, was vom Bundestag in seiner Resolution ausdrücklich gewürdigt wird.

Vor allem kritisiert der Bundestag in seiner Entschließung, daß internationale Menschenrechtsstandards, die Todesstrafen gegen Minderjährige, geistig Zurückgebliebene und Behinderte untersagen, von der amerikanischen Justiz mißachtet werden. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA, der 1989 die Verhängung von Todesstrafen gegen geistig zurückgebliebene Personen ausdrücklich als verfassungskonform erklärte, stehe nicht im Einklang mit internationalen Rechtsnormen. Ebensosehr gegen diese Rechtsnormen stehe die amerikanische Praxis, Todeshäftlinge über Jahre hinweg in Einzelhaft in Todeszellen zu halten. Die derzeit sechs zum Tode verurteilten Europäer (darunter drei Deutsche) in amerikanischer Haft befinden sich seit über zehn Jahren in der Warteschlange zur Hinrichtung, der berüchtigten Death Row. "Der langjährige Aufenthalt in Todeszellen wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits 1989 als unmenschlich und erniedrigend kritisiert," mahnt der Bundestag an.

Besonders gravierend ist aus der Sicht des Bundestags, daß allen europäischen Todeskandidaten, einschließlich der beiden deutschen Brüder Karl und Walter Lagrand, die Anfang des vergangenen Jahres in Arizona hingerichtet wurden, von den amerikanischen Behörden das Recht auf Beratung durch das jeweilige Konsulat verweigert wurde. Ungeachtet der Schwere des Tatverdachts steht dies Recht jedem Inhaftierten laut dem auch von den USA unterzeichneten Wiener Abkommen über konsularische Beziehungen zu.

Im Falle Lagrand bemühte sich die Bundesregierung, zumindest die Hinrichtung des zweiten Bruders Anfang März 1999 aufzuschieben, indem sie eine einstweilige Verfügung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag erwirkte, mit der die USA angehalten wurden, das Wiener Abkommen zu beachten. Dies wurde von amerikanischer Seite schroff zurückgewiesen, indem Den Haag als nicht zuständig erklärt wurde, und die Hinrichtung wurde wenige Stunden nach dieser Zurückweisung vollzogen. Dieser Vorgang führte auf deutscher Seite zu erheblicher Verstimmung, und nur mit Blick auf die amerikanischen Präsidentschaftswahlen sah der Bundestag davon ab, bereits im Frühjahr eine Entschließung gegen die amerikanische Todesstrafe zu debattieren. Die französische Nationalversammlung verabschiedete eine Resolution Ende Juli.

Die Zurückhaltung auf deutscher Seite wurde damit begründet, daß mit George Bush einer der beiden Präsidentschaftskandidaten ausgerechnet Gouverneur von Texas war, des Staates mit den meisten Hinrichtungen - bereits 40 in diesem Jahr. Man wolle, so hieß es in Berlin, sich nicht dem amerikanischen Vorwurf aussetzen, die Deutschen mischten sich mit einer Meinungsäußerung zur Todesstrafe in den laufenden Präsidentschaftswahlkampf ein. So wurde der Text der Resolution auch erst deutlich nach der Wahl, nämlich am 28. November, beim Bundestagspräsidium eingereicht, und jeglicher Hinweis auf Texas wurde vermieden. Trotz dieser Konzession stellt die Entschließung, wie sie am 7. Dezember im Bundestag einstimmig verabschiedet wurde, einen sichtbaren Fortschritt in den deutschen Bemühungen dar, dem amerikanischen großen Bruder etwas souveräner gegenüberzutreten, wo es angebracht ist.

Ein weiteres Novum in diesem Bereich ist eine vor kurzem eingebrachte Klage der Bundesregierung gegen die USA vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag: damit sollen im Rückblick auf die Affäre "Lagrand" die Amerikaner dazu gebracht werden, internationale Rechtsnormen künftig einzuhalten. Außerdem unterstützt der Bundestag die Bundesregierung dabei, gegenüber der amerikanischen Regierung die Abschaffung der Todesstrafe ebenso nachdrücklich anzumahnen, wie sie es gegenüber anderen Staaten, in denen noch Todesurteile verhängt werden, tut.