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In den Niederlanden hatte die zweite Kammer des Parlaments im November des vergangenen Jahres einen Vorschlag angenommen, der die bereits sehr liberale Gesetzgebung weiter öffnen soll (wir berichteten in Neue Solidarität Nr. 51-52/2000 vom 20.12.2000). In Belgien stimmte die Euthanasiekommission des Senats vor einigen Wochen einem ähnlichen Vorschlag zu. In beiden Ländern sind die endgültigen Entscheidungen zwar noch nicht gefallen, doch ist kaum mit einer Revision der Vorhaben zu rechnen. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese warnte in einer einer Mitteilung an die Presse: "Wenn die Gesetzgebung in den Niederlanden und Belgien sich durchsetzt, wird dies auch weitreichende Konsequenzen auf die anderen Mitgliedsstaaten in Europa haben."
So sei etwa in den Niederlanden schon die Forderung erhoben worden, ein Recht auf "aktive Sterbehilfe" - also der direkten Tötung durch den Arzt oder vielleicht auch durch das Pflegepersonal - in der europäischen Grundrechte-Charta zu verankern. Solchen Bestrebungen müsse man sich entschieden entgegenstellen.
Insgesamt sind die deutschen Reaktionen auf die niederländischen Gesetzesvorhaben von einer lange vermißten Schärfe und Einsicht geprägt. Kein Politiker, keine Institution außer vielleicht die Euthanasie-Lobbyisten von der DGHS mag das Nachbarland noch als "Beispiel" für eine gelungene Sterbehilfegesetzgebung hinstellen. Der dortige Mißbrauch und die mörderischen Exzesse sind längst offenkundig geworden; man begegnet dem Nachbarland hierzulande entweder mit ratlosem Kopfschütteln oder energischer Polemik. Neu sind insbesondere Warnungen, die noch vor einem Jahr in Deutschland als "politisch unkorrekt" galten. Es will schon etwas heißen und ist für die konservative Tageszeitung Die Welt wirklich starker Tobak, wenn der Kommentator Hannes Stein am 6. Februar schreibt, daß die Art von Sentimentalität, die sich in sogenannten Mitleidstötung äußere, direkt "in die Gaskammer" führe.
Auch die Begeisterung in der normalen Bevölkerung für das angebliche "Recht auf Sterben" hat deutlich abgenommen. Die seit Jahrzehnten - vorrangig von dem Medien geschürte Angst vor einer angeblichen medizinischen Überversorgung (Stichwort: "Hilflos an Apparate angeschlossen"), weicht langsam aber sicher einer anderen Berichterstattung. Zunehmend wird über Menschen berichtet, die an den Folgen von Rationierungen und Unterversorgung leiden oder schon daran gestorben sind - verursacht durch eine rigide Spar- und verfehlte Gesundheitspolitik der Regierung. Die hysterische Angst in der Bevölkerung vor einer Überversorgung ist längst der begründeten Furcht gewichen, nicht mehr adäquat medizinisch versorgt zu werden.
Es ist bedeutsam, daß sich der Marburger Bund - der Verband der Krankenhausärzte Deutschlands - als Reaktion auf die niederländischen Ereignisse veranlaßt sah, zusammen mit der Deutschen Hospiz-Stiftung einen "Neun-Punkte-Katalog für menschliche Zuwendung statt Euthanasie" vorzustellen (siehe nebenstehenden Auszug), der Ärzten, Patienten und Angehörigen als "Argumentationshilfe" dienen soll.
Bedeutsam deshalb, weil offenbar nun auch die Ärzteschaft anfängt, sich stärker als bisher gegen gesellschaftliche und politische Forderungen zu wehren, die gegen ihr Berufsverständnis verstoßen. Bundesärztekammerpräsident Hoppe wehrt sich in seinen Reden und Stellungnahmen zunehmend deutlich gegen die Folgen von Rationierung und Unterversorgung, die ja im Endeffekt allein der Arzt gegenüber seinem Patienten verantworten muß. So auch in seiner Stellungnahme "Mit Mehrheit in den Tod getrieben?" wo er - offenbar ganz unter dem Eindruck der niederländischen Ereignisse - erklärt, sich mit aller Macht gegen jeden Versuch wehren zu wollen, "Ärzte zu staatlich legitimierten Euthanatikern zu machen."
Die nebenstehende Stellungnahme Hoppes ist auch aus einem ganz anderen Grunde bedeutsam. Betrachtet man das Kräftemessen der letzten Monate im Hause der Bundesärztekammer zwischen einerseits einer der ursprünglichen ärztlichen Tradition verpflichteten Fraktion und der anderen, stark vom bioethischen Gedankengut geprägten, so gibt Hoppes Rede vorsichtigen Anlaß zur Hoffnung. Nachdem es eine Weile so aussah, als ob die Bioethiker den Kampf für sich entschieden hätten, kann man nun wohl reellerweise sagen, daß noch alles offen ist.
Dazu ist eine kurze Erklärung vonnöten. Hoppe nimmt in seiner Stellungnahme Bezug auf die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. In der Auseinandersetzung um die Ausformulierung dieser Grundsätze hatte der Club of Life wesentlichen Anteil daran, daß die ursprünglich geplante - schlicht ungeheuerliche Version, die sogar den Nahrungsentzug bei Komapatienten erlaubt hätte - , geändert und durch eine zwar immer noch mangelhafte, aber doch deutlich entschärfte Version ersetzt wurde.
Kurioserweise erschien nur ein Jahr später im Deutschen Ärzteblatt ein BÄK-Papier mit dem Titel "Handreichungen für Ärzte im Umgang mit Patientenverfügungen". Als hätte es niemals einen mühsamen Diskussionsprozeß um die Grundsätze gegeben, tauchten in den Handreichungen wieder Empfehlungen auf, die der wohl größte Teil der Diskutanten endgültig erledigt wähnte. So z.B. die vorherrschende Ächtung des Abbruchs künstlicher Ernährung bei Patienten, die sich nicht in der Sterbephase befinden, was in den Handreichungen und aus dem Gesamtkontext des Papieres heraus für den Bereich der Patientenverfügungen plötzlich gleichwohl wieder legitimiert wurde.
Die Existenz dieses Papiers war (zusammen mit anderen derzeitigen skandalösen Äußerungen aus dem Hause der BÄK) ein wesentliches Indiz für uns, daß dort ein erbitterter Machtkampf tobte. Die bioethische Fraktion war offenbar nicht bereit, die Niederlage bei der "Grundsätze"-Diskussion hinzunehmen und versuchte nun mit aller Macht, durch die Hintertür doch noch die Praktizierung von Euthanasie am Krankenbett zu propagandieren. Wir griffen in diesem Machtkampf durch einen Offenen Brief an den Bundesärztekammerpräsidenten Hoppe ein, von dem wir wußten, daß er ursprünglich mehr auf unser Seite stand. Der Brief zirkulierte im ganzen Lande und hatte einigen Einfluß. In der Folge tauchten die "Handreichungen" unseres Wissens nach nirgends mehr prominent auf, was allerdings nicht bedeuten muß, daß es sie nicht mehr gibt. Doch selbst unter der Internet-Adresse der Bundesärztekammer kann man derzeit zwar den Text über die "Grundsätze" zur ärztlichen Sterbebegleitung einsehen, nicht aber die "Handreichungen".
Wichtiger aber ist, daß sich Hoppe nun in seiner Stellungnahme in den umstrittenen Punkten recht eindeutig ausgesprochen hat. Ein Behandlungsabbruch sei nicht gestattet, so Hoppe. Gefolgt von der Klarstellung "daß die Bundesärztekammer jede Form von Tötung durch Unterlassung strikt ablehnt."
Noch ist nicht die Zeit, Entwarnung zu geben, denn noch immer kann theoretisch von interessierter Seite argumentiert werden, dies alles gelte eben nicht für den Bereich der Patientenverfügungen. Doch das ist das Problem mit Grundsätzen und Richtlinien dieser Art. Man kann zwar versuchen, sie so "wasserdicht" wie möglich zu gestalten, letztendlich liegt es aber an den Absichten der Interpreten, wie sie bestimmte Formulierungen auslegen und inhaltlich besetzen. Zudem sind die Grundsätze tatsächlich nicht so wasserdicht, wie wir es damals forderten, und bieten daher Ansatzpunkte für böswillige Auslegungen.
Die derzeit einzige Möglichkeit, hier zu intervenieren, besteht darin, den positiven Kräften in der BÄK auch weiterhin den Rücken zu stärken. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Hoppe in anderen Fragen - insbesondere bei der aktuellen Diskussion um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bislang auf völlig unverständlicher Weise dafür argumentiert hat. Zwar scheint es, daß er hier nicht seine persönliche Meinung wiedergibt, sondern das, was die noch immer ziemlich machtvolle biothische Fraktion ihm in dieser Frage diktiert.
Doch das Beispiel der öffentlichen Debatte um Euthanasie und Sterbehilfe zeigt zumindest eines sehr deutlich: Zu dem Grade, wie die Stimmung im Lande umschlägt, wird denen, die Böses im Schilde führen, das Wasser abgegraben und die Durchsetzung ihrer Pläne erschwert. Je mehr Menschen sich daher öffentlich gegen Euthanasie und andere Fehlentwicklungen aussprechen, je mehr Menschen den humanistischen Strömungen in der BÄK Rückhalt gegen die bioethische Fraktion geben, desto wahrscheinlicher ist deren Machtverlust.
Daß es funktioniert, hat man ja gerade gesehen: In der jetzigen aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation hat der größte Teil der Bürger eben doch andere Sorgen, als um ihr angebliches Recht auf Sterben zu pochen. Sie haben erkannt, daß sie sich vielmehr um ihr Recht auf Leben und Gesundheit sorgen und kümmern müssen. - Da können noch so viele Bioethiker versuchen, ihnen das Gegenteil einzureden.
Jutta Dinkermann
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