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Oder soll jeder immer selbstbestimmt und frei sein Sterben einfordern können? - Auch Menschen mit einer spontanen Kurzschlußreaktion, auch solche, deren Sterbewunsch eigentlich ein Hilferuf ist, auch Minderjährige in einer sie überfordernden Lebenssituation, auch Kranke mit unerträglichen Schmerzen wegen falscher Behandlung?
Wer will, wer soll hier entscheiden - sowohl bei der gesetzgeberischen als auch in der konkreten Handhabung? Die aktive Sterbehilfe kann immer auf einer Fehleinschätzung beruhen und ist unumkehrbar. Dem Betroffenen wird die Chance genommen, eine mögliche Besserung seines Zustands oder eine Änderung seiner Meinung noch zu erleben.
Wehret den Anfängen: Dammbruch für Willkür und Kostendruck.
Die Zulassung der aktiven Sterbehilfe erhöht die Gefahr eines "Dammbruchs", der zwangsläufig weitere Fehlentwicklungen nach sich zieht: Zunächst mag Euthanasie nur in vermeintlich gut begründeten Ausnahmefällen erlaubt sein, nach und nach ist sie dann allgemein akzeptiert - wie die Niederlande beweisen - , irgendwann vielleicht sogar die Regel.
Materielle Interessen von möglichen Erben können Entscheidungen ebenso beeinflussen wie die Belegungssituation eines Krankenhauses - gewollt oder ungewollt. Auch eine Legalisierung ausschließlich bei einwilligungsfähigen, sich bewußt entscheidenen Menschen bedeutet nicht, daß solche Einflüsse ohne Wirkung bleiben. Die ethische Grundsatzentscheidung, daß in einer Gesellschaft die Tötung von Menschen zugelassen wird, hat Auswirkungen auch auf die Debatte zu Abtreibung, Gen-Technik und Bio-Ethik. Der Gesetzgeber legitimiert, daß Menschen über Leben und Tod entscheiden.
Auch wird die Hemmschwelle gegenüber vermeintlichen Mitleidstötungen gesenkt. Die Qualen eines Menschen mit ansehen zu müssen, ohne helfen zu können, führt oft nicht zu echtem Mit-Leid, sondern konfrontiert die Personen im Umfeld des Kranken mit ihrer eigenen Unfähigkeit, den Zustand des Leidenden zu akzeptieren und mit zu ertragen. Aktive Sterbehilfe ist hier nur Scheinausweg.
Reformblockade: Strukturkonservativ statt reformorientiert.
Die Befürworter aktiver Sterbehilfe setzten Mißstände im bestehenden Gesundheitssystem voraus und zementieren sie, anstatt sie zu hinterfragen und für dringend notwendige Veränderung zu sorgen. Sie verhindern dadurch eine Neuorientierung mit Verbesserung der Umstände des Sterbens überall, wo gestorben wird. Aktive Sterbehilfe ist dann die makabre Folgeentwicklung der Kostenlogik einer ausschließlich ökonomischen Orientierung des Gesundheitswesens.
Leidensdruck: Sterben sollen, ohne es zu wollen.
Allein die Möglichkeit, legal aktive Sterbehilfe einfordern zu können, würde zu einem Druck führen, dies auch tun zu müssen, weil es gesellschaftlich anerkannt und gutgeheißen wird. Umgebende Personen empfinden einen Leidenden schnell als Belastung und vermitteln dieses Gefühl zurück. Unterschwellig werden Aggressionen gegen den Kranken entwickelt, der nicht den entlastenden Tötungswunsch äußert. So entsteht ein Druck auf den Kranken, seinem Leben ein Ende zu setzen.
Prüfstein der Gesellschaft: Der Umgang mit den Schwächsten.
Wie eine Gesellschaft mit Hoffnungslosen und Verzweifelten umgeht, zeigt den Grad ihrer Zivilisation. An ihrem Verhalten gegenüber Alten, Kranken und Sterbenden erkennt man ihren Entwicklungsstand. Das darwinistische Prinzip des Überlebens der Stärkeren gilt selbst im Tierreich nur bedingt: Höherentwickelte Lebewesen kümmern sich aufwendig und zeitintensiv um ihre schwachen Artgenossen.
Bezeichnend ist, daß keine Religionsgemeinschaft der Welt das Töten Sterbender propagiert... Aktive Sterbehilfe entpuppt sich als Irrweg und vorzivilisatorischer Rückfall.
Der Arzt und sein Eid: Leiden lindern, Lebensqualität ermöglichen.
Ziel ärztlichen Handelns kann nicht die aktive Beendigung von Leben sein. Denn auch ein Arzt muß sich jeder Krankheitssituation stellen und auf sie mit entsprechenden Therapien reagieren - und sei es am Ende der Erhalt von Lebensqualität ohne Heilungsaussicht. Die Palliativtherapie stellt dabei die effiziente Schmerztherapie mit Symptomkontrolle in den Mittelpunkt... So läßt sich Lebensqualität ermöglichen, die soziale Kontakte, bewußtes Erleben und ein würdevolles Sterben erlaubt...
Enttäuschte Hoffnung: Qualvolles Sterben trotz Euthanasie.
Oft wird Ärzten... aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung die Kompetenz zugesprochen, durch Gabe bestimmter Mittel einen schnellen und problemlosen Tod zu ermöglichen. Eine Studie der Universität Rotterdam über aktive Sterbehilfe kommt zum gegenteiligen Ergebnis: "Wenn ein Arzt Sterbehilfe leistet, bedeutet dies nicht unbedingt ein schnelles und leichtes Ende für den Kranken." In den untersuchten Fällen ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gab es bei 23% Komplikationen (Krämpfe, Erbrechen, langer Todeskampf), in 18% war nochmaliges aktives Nachhelfen nötig. Und in 10% direkter aktiver Sterbehilfe durch den Arzt gab es Komplikationen bzw. keinen oder einen verzögerten Todeseintritt.
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