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Aus der Neuen Solidarität Nr. 38 vom 19.9.2001:

Todesurteil bei "Zustand minimalen Bewußtseins"?


Ein konkreter Fall

Nachdem in vielen amerikanischen Bundesstaaten der Abbruch lebenserhaltender Versorgung bei Patienten im Wachkoma schon seit längerem erlaubt ist, bemühen sich Euthanasiebefürworter darum, diese unmenschliche Praxis noch auszuweiten. Zu diesem Zweck wurde jetzt eine neue Patientenkategorie geschaffen: Patienten, die sich in einem sogenannten "minimally conscious state" (MCS), einem "Zustand minimalen Bewußtseins" befinden. Dieser Zustand ist nach Meinung mancher Neurologen dadurch charakterisiert, daß die Patienten zwar wach sind, sogar auf Umwelteinflüsse reagieren, aber nicht "konsistent" auf Ja/Nein-Fragen antworten können.

Die American Academy of Neurology arbeitet derzeit sogar an einer Standardisierung der Diagnose, obwohl dieser Zustand ganz unterschiedliche Krankheiten und Krankheitsbilder umfassen kann. Kritiker weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß unter der Diagnose MCS fortgeschrittene Formen von Altersdemenz genauso wie die Alzheimer-Krankheit oder schwere Schädel-Hirn-Verletzungen zusammengefaßt werden könnten. MCS sei weniger eine medizinische Diagnose als die künstliche Schaffung einer neuen Patientengruppe, bei der der Abbruch künstlicher Ernährung und von Antibiotikagaben legitimiert werden soll.

Am 9. August wurde vom Obersten Gerichtshof in Kalifornien diesbezüglich ein weitbeachtetes Urteil gefällt, das allerdings in der deutschen Presse zu Unrecht als "Damm" gegen Bestrebungen bezeichnet wurde, "MCS-Patienten" verhungern und verdursten zu lassen. Denn das Gericht verneinte gar nicht die grundsätzliche Berechtigung des Abbruchs einer lebenserhaltenden Behandlung bei dieser "Patientengruppe" und im vorliegenden Fall, sondern forderte lediglich ausreichende und zweifelsfreie "Beweise", daß ein solches Vorgehen tatsächlich im "besten Interesse" des Patienten sei oder dessen tatsächlichem Wunsch entspreche.

Auch wenn das Urteil in der amerikanischen Debatte über Euthanasie und im Rahmen immer neuer Volksbegehren für die Zulassung eines ärztlich unterstützten Selbstmordes eine gewisse Bedeutung hat, eine grundsätzliche Kehrtwende gegenüber der bisherigen Politik ist hierin ebenso wenig zu sehen wie eine Absage an das kalifornische Health Care Decision Law, das Betreuern weitreichende Möglichkeiten in Behandlungsentscheidungen gibt - auch lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, namentlich die Versorgung mit Flüssigkeit und Nahrung.

Auch bisher unterstützten kalifornische Gerichte das Anliegen der Euthanasie-Lobby nach Kräften. So genehmigten sie den Behandlungsabbruch bei Patienten im Wachkoma ebenso wie bei lebensmüden Rollstuhlfahrern und lieferten damit auch Gerichten in anderen Bundesstaaten Präzedenzfälle und Argumentationshilfen.

Ein konkreter Fall

Robert Wendland, über dessen Fall vor dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens gestritten wurde, hatte sich 1993 als Lastwagenfahrer bei einem Unfall schwere Schädel-Hirnverletzungen zugezogen. Er lag ein Jahr lang im Koma und galt, als er daraus erwachte, als "geistig behindert". Wendland konnte, von Helfern gestützt, in einem Rollstuhl fahren und war in der Lage, an ihn gerichtete Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten. Unklar ist, welche weiteren Versuche zur Rehabilitation unternommen wurden; da seine Familie wenig Geld für eine längerdauernde Rehabilitation hatte, dürften hier kaum nennenswerte Anstrengungen unternommen worden sein. Schnell wurde entschieden, sein Zustand sei "dauerhaft", und es seien keine weiteren Fortschritte zu erwarten. Seine Frau, als Betreuerin bestellt, verweigerte daraufhin eine erneute operative Verlegung der Magensonde. Und weder die behandelnden Ärzte noch der zwanzigköpfige Ethikausschuß der Klinik hatten irgendwelche Bedenken, den Patienten verhungern und verdursten zu lassen.

Vor Gericht kam der Fall erst, als Mutter und Schwester des Patienten von dem Vorhaben erfuhren. Sie beantragten die Fortsetzung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. An dem Prozeß, der durch alle Instanzen ging, beteiligten sich auch eine Vielzahl von Gruppen als amici curiae. Anders als die einflußreiche "Bürgerrechtsorganisation" American Civil Liberties Union, die sich sogar für erweitere Möglichkeiten zum Behandlungsabbruch aussprach, engagierten sich vor allem Behindertengruppen und der nationale Zusammenschluß der "Independent Living Centers" für die Fortführung lebenserhaltender Ernährung.

Robert Wendland ist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung und kurz vor der Verkündung des Urteils an einer Lungenentzündung gestorben.

Jutta Dinkermann

 

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