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Aus der Neuen Solidarität Nr. 39 vom 26.9.2001:

DRG: (D)rastische (R)ationierung
von (G)esundheitsleistungen

Am 29. August beschloß das Kabinett die Rahmenbedingungen für ein neues Vergütungssystem an deutschen Krankenhäusern. Passiert der "Gesetzentwurf zur Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser" Bundestag und Bundesrat, tritt er zum 1. Januar 2003 in Kraft.

Von Jutta Dinkermann


Eine Zwickmühle
Der DRG-"Fahrplan"

Mehr Fälle, weniger Geld

"Ausgabenneutraler" Fortschritt

Beratungsresistente Bundesregierung

Der "blutige Patient"

Der "betrunkene" Arzt

Aufstand der Klinikärzte

Angriff auf die Facharztversorgung

Kliniksterben und Privatisierung

Regierung gegen Patienten

Vom wirtschaftlichen Tod

Schon mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde die Einführung eines "leistungsorientierten Entgeltsystems" für die bundesdeutschen Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2003 vorgegeben. Die Entwicklung und Bereitstellung des Systems wurde den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft übertragen. Die rund 2200 deutschen Krankenhäuser sollen künftig keine Tagessätze mehr abrechnen können, sondern diagnosebezogene Fallpauschalen, die "Diagnosis Related Groups (DRGs)".

Bislang galten weitgehend Tagespflegesätze, die jedes Krankenhaus mit den Kassen ausgehandelt hatte. Schon diese Sätze waren zu knapp bemessen, um den tatsächlichen Erfordernissen des Klinikalltags gerecht zu werden. Strikt nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität war und ist das Ausgabenvolumen der einzelnen Krankenhäuser (ebenso wie der des ambulanten Bereiches) nach oben hin durch die Entwicklung der Löhne und Gehälter der abhängig Beschäftigten gedeckelt. Längst hielten aber die Auswirkungen der hohen Arbeitslosigkeit sowie die nur geringfügig steigenden Löhne und Gehälter mit den Kosten für den medizinischen Fortschritt und den Folgen der demographischen Entwicklung nicht mehr Schritt. Deshalb wächst die Schere zwischen dem, was finanziert werden müßte, und dem, was die gesetzliche Krankenversicherung einnimmt, zusehends.

Die DRGs sind eng kalkulierte Festpreise, die je Krankheitsfall gezahlt werden - und zwar unabhängig davon, wie lange ein Patient im Krankenhaus verbleiben muß. Kommt es zu Komplikationen oder brauchen Patienten zu ihrer Genesung längere Zeit, als dem DRG zugeordnet ist, steht das Krankenhaus vor der Wahl, den Patienten entweder vorzeitig zu entlassen (Stichwort: "blutiger Patient"), ihn selber zur Kasse bitten oder diese Leistungen aus eigener Tasche zu bezahlen.

Nur wenn der Patient so sparsam wie möglich und schneller als im Rahmen der vorgesehenen durchschnittlichen Verweildauer entlassen werden kann, macht das Krankenhaus einen Gewinn - daher führen alle DRG-Systeme zwangsläufig zu immer kürzeren Verweildauern. "Jeder Tag, den ein Patient länger bleibt, verringert den Gewinn um 200 bis 300 Mark", rechnet der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, vor, der außerdem die deutliche Gefahr einer "Überökonomisierung zu Lasten der Ethik" sieht. Die Folgen sind unschwer zu erraten: Rasch werden Krankenhäuser versuchen, sich entweder zu spezialisieren oder bereits im Vorfeld Patientenselektion zu betreiben. Vor allem aber wird die Aufnahme alter und schwerkranker, absehbar komplizierter Krankheitsfälle möglichst vermieden werden.

Eine Zwickmühle

Die DRGs haben in vielen Orten der Welt zu Mißständen, zu unnötigem Leid und Todesfällen geführt, und zwar vor allem aus zwei Gründen: Erstens ist bereits der Versuch, die Bedürfnisse kranker Menschen in Pauschalen zu pressen, Ausdruck eines falschen Medizin- und Krankenpflegeverständnis. Weder im Hilfs- und Heilmittelbereich noch in der Pflege und auch nicht im Krankenhaus lassen sich Patienten "pauschalisieren" - wer anderes behauptet, leugnet die einschlägigen Erfahrungen, die in den genannten Bereichen mit solchen Modellen gemacht wurden.

Der eigentliche Grund für die unter DRG-Systemen zu beobachteten Mißstände ist aber die Tatsache, daß diese genau das bewirken, was sie in der Regel bezwecken sollen - nämlich einen Abbau der gesundheitlichen Infrastruktur. Dies wird auch in Deutschland nicht anders sein. Über den Umweg der DRGs soll eine massive Absenkung der Krankenhausverweildauer um 20-30% erreicht werden, um noch mehr Betten, ganze Stationen und Krankenhäuser schließen zu können.1

Zudem hält der Gesetzgeber auch im DRG-System (bei systembedingten Abwandlungen) am prinzipiellen Grundsatz der Beitragssatzstabilität und damit an der Fortführung einer strikten Budgetierung fest - wohl wissend, daß diese bereits heute zu einer mehr oder weniger verdeckten Rationierung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung geführt hat. Dabei wird der gerade im stationären Bereich deutlich zutage tretende Mehrbedarf infolge der demographischen Entwicklung, des veränderten Morbiditätsspektrums und des medizinisch-technischen Fortschritts schlicht negiert, das Morbiditätsrisiko einseitig auf die Krankenhäuser verlagert und das DRG zu einem reinem Budgetverteilungsinstrument umfunktioniert.

Das sind die Hauptgründe dafür, warum wir das DRG-System nicht für ein x-beliebiges Abrechnungssystem halten, über dessen Pro und Contra legitimerweise debattiert werden kann, sondern um ein Instrument, das unter den gegenwärtigen Umständen eine potentielle Gefahr besonders für multimorbide, behinderte und alte Menschen darstellt. Aus diesem Grund möchte ich trotz der zugegebenermaßen trockenen und komplizierten Materie wenigstens eine grobe Idee über den DRG-Einführungszeitplan, dessen Inhalt und Zustandekommen geben, bevor ich mit der konkreten Analyse fortfahre.

Der DRG-"Fahrplan"

Der Gesetzentwurf sieht für die Einführung des DRG-Systems den Zeitraum zwischen 1.1.2003 und 31.12.2006 vor. Derzeit laufen an 1000 deutschen Kliniken Projekte, die die durchschnittlichen Kosten einer Behandlung erfassen sollen. Das Vorbild für das künftige System, das australische DRG-Modell, besitzt 66 Gruppen, denen jeweils eine eigene Fallpauschale zugeordnet ist. In Deutschland sollen die Patienten - vereinfacht und verkürzt gesagt - anhand der Hauptdiagnose in eine von etwa 800 Fallgruppen und Preispauschalen sortiert werden, wobei Alter und Begleiterkrankungen den Schweregrad bestimmen. Abgerechnet wird dann allerdings nur der Durchschnittspreis - gleichgültig, wieviel Aufwand im Einzelfall nötig war.

In der jetzigen Kalkulationsphase werden anhand der Leistungsdaten der Krankenhäuser erst einmal sogenannte "hauseigene Basisfallpreise" ermittelt. Diese Daten sollen 2002 zur Bestimmung der Fallgruppen und zum Berechnen der mittleren Behandlungskosten je Fallgruppe dienen. Zu diesem Zweck wird jeder Diagnosegruppe ein "Relativgewicht" zugeteilt - ein Bewertungsrelationsfaktor, mit dem der Basisfallpreis je nach Erkrankung multipliziert wird. Dabei wird z.B. erörtert, um welchen Faktor eine komplikationslose Geburt billiger oder teurer ist als ein mittelschwerer Bandscheibenvorfall.

Die Jahre 2003 und 2004 dienen als Einführungsphase. Ab 1.1.2004 (ursprünglich war 2003 vorgesehen) sollen die Krankenhäuser ihre Leistungen dann verpflichtend über das DRG-System abrechnen, wobei es den Krankenhäusern allerdings freisteht, bereits im Vorjahr damit zu beginnen. In den als Konvergenzphase bezeichneten Jahren 2005 und 2006 soll der schrittweise Übergang und eine Angleichung der unterschiedlichen Fallkostenbudgets der einzelnen Krankenhäuser in DRG-Erlösbudgets stattfinden, die nach einheitlichen Grundsätzen bemessen werden.

Mit dem Erreichen der letzten Stufe der Budgetumstellung am 1.1.2007 sollen die Krankenhäuser schließlich ihre fallbezogenen Leistungen auf einer für alle Kliniken einheitlichen Basis bundesweit festgelegter Relativgewichte und landeseinheitlicher Basisfallwerte abrechnen, wobei mittelfristig auch bundeseinheitliche Basisfallwerte das Ziel deutscher Gesundheitspolitiker sind.

Das Preisniveau der DRG-Fallpauschale wird mit der Vereinbarung des Basisfallwertes auf der Landesebene bestimmt. Aus der Multiplikation von bundeseinheitlich festgelegtem Relativgewicht und dem landesspezifischem Basisfallwert ergibt sich die Höhe der einzelnen Fallpauschale.

Mehr Fälle, weniger Geld

Das diesem System zugrundeliegende Vergütungsprinzip führt indes nicht dazu, daß eine größere Menge von Leistungen auch mehr Geld zur Folge hat. Da auch im DRG-System im Prinzip der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gilt, sieht der Gesetzgeber ausdrücklich eine Reihe von Möglichkeiten vor, damit ein Anstieg der Behandlungsfälle nicht auch zu einer Kostenerhöhung führt, bzw. es erst gar nicht zu solch einem Anstieg kommen kann. Dazu soll u.a. der medizinische Dienst der Krankenkassen mit geradezu staatsanwaltlichen Befugnissen ausgestattet werden, um angebliche "Fehlbelegungen" und "Falschabrechnungen" aufzudecken - nur daß es hierbei im Unterschied zu staatsanwaltlichen Ermittlungen noch nicht einmal eines konkreten Verdachtsmoments bedarf.

Steigt die Zahl der Behandlungsfälle dennoch zu sehr an, ist eine Absenkung des Basisfallwertes vorgesehen - eine ähnliche Entwicklung, die übrigens auch im ambulanten Bereich zu beobachten ist. Einfach gesagt: Unter dem Diktat der Beitragssatzstabilität und dem relativ starren Budgetdeckel gibt es um so weniger Geld für eine Leistung, je größer die davon erbrachte Menge ist. Davon sind auch die niedergelassenen Ärzte tangiert. Bekommen diese die von ihnen ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten nicht ausreichend therapiert zurück, bedeutet dies für sie ebenfalls einen unbezahlten Mehraufwand, da sie im Prinzip mit ähnlichen Vergütungsstrukturen zu kämpfen haben.

"Ausgabenneutraler" Fortschritt

In den Krankenhäusern werden immer wieder neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eingeführt. Soweit diese innovativen Leistungen mit den bestehenden Fallpauschalen noch nicht vergütet werden, läßt der Gesetzgeber im vorliegenden Entwurf - sofern überhaupt - nur eine zeitlich befristete Vereinbarung gesonderter Entgelte zu, die zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vor Ort vereinbart werden können. Die offizielle Begründung des Gesetzesentwurfes ist von frappierender Offenheit:

"Somit ist eine Begrenzung auf ausgesuchte Schwerpunktkrankenhäuser möglich. Mit der Aufnahme in den DRG-Fallpauschalenkatalog würden die neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von allen Krankenhäusern mit entsprechendem Versorgungsauftrag erbracht und abgerechnet werden können. Eine weitere Begrenzung wird dadurch erreicht, daß die Vereinbarung dieser Entgelte nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen möglich ist" - Der Schiedsstelle, die ansonsten in Streitfällen angerufen werden kann, kommt in diesem Falle keine letztendliche Entscheidungsbefugnis zu.

Zwar kann eine grundsätzliche Prüfung beantragt und in einem anderen Prozedere entschieden werden, ob die neue Leistung im Rahmen der Krankenhausbehandlung prinzipiell zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden darf. Doch auch ein positiver Bescheid ist kein Garant dafür, daß dafür dann auch ein Mehr an Geld zur Verfügung gestellt wird. Denn solchen innovationsbedingten Kostenerhöhungen kann dadurch begegnet werden, daß die betreffende Bewertungsrelationen im DRG-Fallpauschalkatalog bis zu einem Punkt abgesenkt wird, an dem medizinischer Fortschritt auf dem Papier wieder "ausgabenneutral" zu haben ist. Im wirklichen Leben aber kann er natürlich nicht angeboten werden.

Beratungsresistente Bundesregierung

Derzeit gleicht der Pfad zur DRG-Einführung noch einer einzigen großen Baustelle. Es gibt so viele inhaltliche Ungereimtheiten, offenkundige Fehler und Gefahren sowie logistische Probleme, daß Vorwürfe über die "beratungsresistente Bundesregierung" laut werden, die mit ihrer "Augen-zu-und-durch-Politik" die Arbeitsplätze von einer Million Klinikbeschäftigten und die Sicherheit der jährlich rund 16 Millionen Patienten gefährde.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte deshalb bereits die Verschiebung der Einführung auf 2008 und eine Vergütung der Umstellungskosten, die pro Haus in die Millionen gehen. Auch die Bundesärztekammer und der Marburger Bund verlangen eine Verschiebung und vor allem eine inhaltliche Überarbeitung des DRG-Konzepts. Denn tatsächlich ist völlig unklar, wie und wann die ohnehin überarbeiteten Klinikmediziner den zusätzlichen Papierkrieg führen sollen, der mit der Einführung der Pauschalen schon heute zwangsläufig verbunden ist. Um die Gefahr "drastischer Leistungseinschränkungen" zu vermeiden, wird von den Verbänden aber vor allem darauf gedrungen, daß

Der "blutige Patient"

Es besteht kein Zweifel, die Interessen von Patient und Arzt, von ambulantem und stationärem Sektor sind hier und heute in der Auseinandersetzung um die DRGs so eng verknüpft wie nie zuvor. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22. Mai skizzierte Bundesärztekammerpräsident Hoppe die Folge- und Wechselwirkungen dieser Politik:

Hoppe: "Die Pauschalen haben zwei Wirkungen. Unabhängig davon, wie teuer der Patient ist, wird für ihn derselbe Preis bezahlt. Zweitens müssen die Krankenhäuser sehen, wegen der Fallpauschalen möglichst geringe Kosten zu haben. Die Patienten müssen schnell wieder entlassen werden. Die Verweildauer wird sich deutlich nach unten bewegen. Die Betten werden immer häufiger leer sein, man wird sogar Betten entfernen und ganze Abteilungen schließen... Die Krankenhausträger sind stark verunsichert und reichen diese Verunsicherung an die Chefärzte weiter. Die müssen sehen, wie sie mit dem vorhandenen Personal die Leistungen erbringen, die die Abteilung wirtschaftlich existenzfähig halten."

Auf die Frage, was dann mit den Patienten geschehe, die längere Krankenhauspflege benötigen, antwortete Hoppe: "Die können kaum mehr Mildtätigkeit erwarten. Das gesamte Prozedere ist mehr und mehr auf Kommerz ausgerichtet. Damit wird die Idee, daß Patienten so lange in der Klinik verbleiben, bis sie sich selbst versorgen können, verworfen. Deswegen waren die Vergütungen der Pflegetage als sogenanntes Selbstkostenprinzip erfunden worden."

In Zukunft werde das Krankenhaus dem Wettbewerb ausgesetzt, so Hoppe, "und die Patienten werden auf eine Fallpauschale reduziert. Insbesondere in Ballungsräumen mit 60% Single-Haushalten wird es ein Problem werden, da Alternativen fehlen, mit denen die Patienten aufgefangen werden. Und auch die ambulante Versorgung ist für solche Fälle nicht gerüstet. Unter den verschiedenen Budgets für ambulante und stationäre Behandlung wird es eine Hin- und Herschieberei vor allem von teuren Patienten aus dem Krankenhaus in die Arztpraxis und wieder zurück geben, damit man diese Patienten nicht aus dem eigenen Budgettopf zu finanzieren braucht."

Diese Befürchtungen wurden von Hoppe auch in seiner Eröffnungsrede vor dem Deutschen Ärztetag am 22. Mai in Ludwigshafen auf den Punkt gebracht. Zwar könne "bei sachgerechter Ausstattung der Rahmenbedingungen" der Nutzen des DRG-Systems in einer größeren Transparenz des Leistungsspektrums liegen, so der Ärztepräsident. Doch bei einer zu raschen Einführung unter rein betriebswirtschaftlichen Zwängen drohten äußerst schädliche Effekte wie

Der Deutsche Ärztetag erkannte fraglos die Zeichen der Zeit, als er zum Abschluß seiner Beratungen davor warnte, daß die Krankenhausfinanzierung in das Extrem der Wettbewerbsmedizin verfallen werde. "Unter der Rahmenvorgabe einer starren sektoralen Budgetierung kann dieser Wettbewerb nur auf dem Rücken der Patienten und zu Lasten der Behandlungsqualität ausgetragen werden", hieß es dort.

Zu befürchten sei, daß zukünftig der Gewinn zur alleinigen Leitlinie der Krankenhausbehandlung werde. Damit würden "diejenigen Krankenhäuser belohnt, die schwerstkranke Patienten unter ausschließlicher Berücksichtigung der Kosten behandeln und möglichst schnell wieder in andere Bereiche des Gesundheitswesens (ambulanter Sektor, Rehabilitation) entlassen. Ohne wirksame Berücksichtigung medizinischer Qualitätsstandards und geeignete Ausgleichsmechanismen wird dies dazu führen, daß in deutschen Krankenhäusern zunehmend das billigste Behandlungsverfahren an die Stelle des Besten tritt", so die Delegierten.

Der "betrunkene" Arzt

Unter dem DRG-Szenario ist eine Verbesserung der schon heute nur noch paralegal zu nennenden Arbeitszustände in deutschen Krankenhäusern ausgeschlossen; diese werden sich statt dessen absehbar noch verschärfen. Landauf, landab murren Klinikärzte immer lauter über wahrhaft unzumutbare Arbeitsbedingungen. 30-Stunden-Dienste, willkürlich befristete Stellen, Knebelverträge für Assistenzärzte, die an Sklavenarbeit gemahnen, unbezahlte Überstunden - dies ist die Bilanz einer völlig verfehlten Krankenhauspolitik der letzten Jahre. Unter dem Kostendiktat der Krankenkassen und der Mittelverweigerung der Politik wurden 10% der Krankenhäuser geschlossen, 15% der Betten abgebaut und die Verweildauer um 20% verkürzt. Zugleich kamen aber 17% mehr Patienten ins Krankenhaus.

Diese Arbeitsverdichtung wurde von den Ärzten jahrelang im Interesse der Patienten hingenommen, obwohl dies an Selbstausbeutung grenzte. Denn die rund 50 Millionen Überstunden jährlich wurden weder bezahlt, noch konnten sie durch Freizeit ausgeglichen werden - ein Geschenk von bald zwei Milliarden DM jährlich, das die deutschen Ärzte solchermaßen jedes Jahr an die Krankenkassen ablieferten.

Diese Zustände sind natürlich auch längst zu einer ernsten Bedrohung für die Patienten geworden, denn das Personal ist bei allem guten Willen oftmals viel zu erschöpft, um noch eine konzentrierte Behandlung gewähren oder gar garantieren zu können. Studien haben ergeben, daß ein Mensch, der länger als 24 Stunden wach ist, das Reaktionsvermögen eines Betrunkenen mit einer Promille Alkohol im Blut hat. Schon die Hälfte davon führt im Straßenverkehr zum Führerscheinentzug - wer aber läßt sich schon gern von einem "Betrunkenen" operieren?

Aufstand der Klinikärzte

Dr. Frank Ulrich Montgomery vom Marburger Bund prophezeite nun einen "heißen Herbst" und einen "Aufstand der Klinikärzte". Erstmals haben kürzlich fünfzig Mitarbeiter der Städtischen Kliniken in Kiel mit Unterstützung des Marburger Bundes gegen unhaltbare Zustände an deutschen Krankenhäusern geklagt - nur ein Anfang, wie Montgomery betont. Um eine Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes an deutschen Kliniken zu erstreiten, hat dieser größte europäische Ärzteverband unter dem Motto "Das Schweigen brechen" eine Aktion gestartet, in deren Rahmen Krankenhausärzte aufgerufen werden, sich "nicht mehr nach Strich und Faden ausbeuten" zu lassen und Druck auf Arbeitgeber und Politik zu machen.

Diese Aktion kommt keine Minute zu früh, da mit der Neuregelung der Krankenhausfinanzierung diese Zustände und die Überbelastung der Ärzte bis auf weiteres zementiert zu werden drohen. Denn derzeit wird im Rahmen der DRG-Kalkulationen weder der reale ärztliche Arbeitseinsatz noch die in Verbindung mit dem DRG-System zusätzlich entstehenden Dokumentationsaufgaben und der notwendige Mehrbedarf an Stellen, sondern nur der Ist-Zustand berücksichtigt. Ärztevertreter pochen demgegenüber auf die Anwendung des deutschen Arbeitszeitgesetzes (dessen Nichtbeachtung übrigens mit Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden können) und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2000, durch das ärztliche Arbeitszeit begrenzt und Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit berücksichtigt wird.

Eine Umsetzung dieser Vorgaben ergäbe einen zusätzlichen Stellenbedarf von 15000 Ärztinnen und Ärzten an deutschen Kliniken. Dies aber bedeutet Mehrkosten in Höhe von rund zwei Milliarden Mark - Kosten, die in eine objektive DRG-Kalkulation einfließen müßten. Unter den jetzigen Bedingungen aber liefen viele Krankenhäuser Gefahr, pleite zu gehen, sofern sie die Arbeitszeit korrekt bezahlten. Montgomery brachte es auf den Punkt: "Der Krankenhausleiter steht jetzt vor einer Alternative: Pleite oder Knast. Davor wollen wir ihn bewahren."

Angriff auf die Facharztversorgung

Verschärfend kommt hinzu, daß die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser und die rein betriebswirtschaftliche Ausrichtung des DRG-Systems zu einer drastischen Reduktion ärztlicher Weiterbildung im Krankenhaus führen dürfte. Diese erfordert einen erhöhten Personalbedarf, da Weiterbilder wie weiterzubildender Arzt gemeinsam am Patienten tätig werden müssen. Die Krankenhäuser versuchen mit möglichst wenig Personal auszukommen. Sie brauchen deshalb Fachärzte, die sie längerfristig beschäftigen. Für den ärztlichen Nachwuchs kommt diese Entwicklung einem zweiten Numerus Clausus gleich.

Schon heute sind die Kapazitäten zur Facharztweiterbildung nicht so groß, wie sie sein müßten, um den ambulanten und stationären Sektor zukünftig ausreichend mit Fachärzten aller Sparten zu versorgen. Auch unter diesem Aspekt besteht die Gefahr, daß eine den modernen Qualitätsstandards entsprechende Patientenbehandlung in Deutschland schon mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden kann - eine Politik übrigens, die als Teil der bereits bekannten facharztfeindlichen Politik der Bundesregierung gelten dürfte.

Kliniksterben und Privatisierung

Diese Gefahr wird durch ein "massenhaftes Kliniksterben", wie ihn der Marburger Bund befürchtet, sofern die Bundesregierung nicht umgehend ihre Krankenhauspolitik korrigiert, noch beschleunigt. Schon heute steht fest, daß die DRGs zu einer "Marktbereinigung" unter deutschen Kliniken führen werden, wie der politisch ausdrücklich gewünschte Abbau von Krankenhauskapazitäten beschönigend genannt wird. Die Kassen reden lieber verharmlosend von einer "Strukturdiskussion", in deren praktischer Ausgestaltung sie allerdings künftig ein noch entscheidenderes Wort mitzureden haben, als dies bislang schon der Fall ist.

Der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Jürgen Robbers geht davon aus, daß bis zum Jahr 2010 jedes zehnte Krankenhaus geschlossen wird. Andere Studien prophezeien bis zum Jahre 2015 einen Rückgang der Klinikbetten um 40%; 500 der derzeit etwa 2200 Kliniken solle es in eineinhalb Jahrzehnten nicht mehr geben. Wer es nicht schafft, sich ein ausreichend lukratives Patientenklientel zu beschaffen, sich womöglich zu spezialisieren und trotz zu knapp bemessener Fallpauschalen Gewinne zu erwirtschaften, wird es im Überlebenskampf schwer haben. Und schon liegen eine Reihe von Unternehmen im Wartestand, die auf den günstigsten Moment für Übernahme und Privatisierung warten. Vor allem Privatklinik-Ketten haben längst begonnen, sich auf bestimmte, lukrative Krankheiten zu spezialisieren - etwa auf Herzpatienten.

"DRGs haben eine konsequente Kommerzialisierung zur Folge", kommentiert auch Jakob Bijkerk von den Sana-Kliniken. "Jedes Haus muß das Risiko von Verlusten tragen, kann aber auch Gewinne machen". Schon heute sieht sich der Vorstandschef der Rhön-Klinikum AG, Eugen Münch, als Gewinner in diesem Ausleseprozeß. Die Gruppe, zu der heute schon 22 Häuser gehören, sei in diesem Jahr mit weiteren 40 Häusern im Übernahmegespräch. Aber die Erfahrung zeige, daß bislang nur drei oder vier Häuser "auf den Punkt zudriften, wo der Privatisierungshammer wirklich fällt." Doch dies werde sich spätestens von 2006 an ändern. Seine Gruppe werde allerdings nur Kliniken übernehmen, deren Träger die "notwendigen Sanierungspakte" mittrügen. Andernfalls werde man "wie kürzlich in Berlin" das Feld weniger konsequenten Konkurrenten überlassen.

Was nicht kostendeckend läuft, fällt weg. Neu ist dabei der ziemlich scheinheilige Vorwand des Gesetzgebers, daß eine qualitativ gute Durchführung bestimmter ärztlicher Leistungen eine "Mindesterbringungsanzahl" selbiger Leistungen voraussetzt. Bei zu wenigen Fällen sei die Qualität möglicherweise gefährdet, und die Erstattungspflicht durch die Krankenkassen könne deswegen entfallen. Was auf den ersten Blick wie Sorge um das Wohlergehen des Patienten wirkt, bedeutet schlicht, daß mit diesem Argument gerade in ländlichen, strukturschwachen Gebieten und Flächenländern bestimmte Versorgungsangebote an den Krankenhäusern einfach in Frage gestellt werden und wegfallen können. In Ballungsräumen mag dies zum Teil vorerst noch durch Kooperationen zwischen den Kliniken ausgeglichen werden können, ohne daß der Patient unzumutbare Wege auf sich nehmen müßte oder gar in der Akutversorgung gefährdet ist.

Zwar soll es laut Gesetzentwurf für Leistungen, die in einem Krankenhaus aufgrund "geringer Fallzahlen" mit dem DRG-Fallpauschalsystem nicht wirtschaftlich erbracht werden können, Zuschläge für die Vorhaltung dieser Leistungen geben können - soweit es für die "Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung notwendig ist". Doch sind solche Beteuerungen tatsächlich nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt stehen. Denn entweder ist es dem Gesetzgeber damit ernst, daß es Mindestmengen braucht, um Leistungen zum Wohle des Patienten durchführen zu können, anderenfalls ist es nur ein weiteres durchschaubares Manöver, um ganze Versorgungsbereiche ausgliedern zu können.

Zudem: die Krankenkassen werden über das notwendige Ausmaß einer "Sicherstellung der Bevölkerung" oft andere Ansichten vertreten als die Bevölkerung und die Krankenhäuser selber. Der einzige schwache Trost in diesem Szenario ist die Tatsache, daß die Krankenhausplanung entgegen vorheriger Absichten im großen und ganzen noch bei den zuständigen Landesbehörden belassen wurde. Notfalls werden diese also darüber entscheiden müssen, ob die Erbringung der Leistung(en) an den in Frage stehenden Krankenhäusern notwendig ist. Doch nicht sie sind es, die am längeren Geld- oder Einflußhebel sitzen. Sie sind größtenteils selbst pleite und daher auch über den zunehmenden Privatisierungsprozeß zumeist ganz froh. Eines aber steht fest: von der gewohnten wohnortnahen Rundumversorgung wird bei diesem Gezerre schon mittelfristig nicht mehr viel übrigbleiben.

Regierung gegen Patienten

Die internationalen Erfahrungen mit DRGs lehren, daß schon deren partielle Einführung mit einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung schwerkranker Patienten einhergeht. Das dem deutschen Modell zugrunde gelegte Instrument der AR-DRGs hat hinsichtlich seiner Funktionalität bereits im Ursprungsland Australien versagt und ist bis zum heutigen Tage gar nicht flächendeckend eingeführt worden. Zu negativ sind die Erfahrungen mit der Einführung im Bundesstaat Victoria, wo dieses System offensichtlich in der Zwischenzeit teilweise wieder zurückgenommen werden mußte. Berichten zufolge haben vor allem ältere Menschen horrende Schwierigkeiten, für dringend notwendige Behandlungen überhaupt noch ein Krankenhaus zu finden. Dies ist unseren Regierungsverantwortlichen sehr wohl bekannt; es gibt also Gründe, sich zu fragen, wieso sie dennoch an einer weltweit sogar einmaligen flächendeckenden Einführung der DRGs festhalten.2

Geht es tatsächlich nur um die vermeintliche größere "Wirtschaftlichkeit"? Kritiker wie Freunde des DRG-Systems bestätigen, daß es den internationalen Erfahrungen zufolge zwar zu deutlichen Einsparungen im Krankenhausbereich, nicht aber zu einer Reduktion der Gesamtausgaben des Gesundheitswesens gekommen ist. Zum einen frißt allein die Umstellung auf die DRGs Unsummen Geldes und Energie, die besser in die Patientenversorgung investiert würden. Zum anderen können selbst die Krankenkassen, die das Vorhaben im großen und ganzen ja begrüßen, nicht umhin zuzugeben, daß mit der Einführung eines Fallpauschalsystems in anderen Ländern zwar die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus massiv sank, gleichzeitig aber die Folgekosten und die Krankenhausaufenthalte durch den sogenannten "Drehtüreffekt" wieder anstieg. Will heißen: der ohne ausreichende Nachsorge zu früh entlassene Patient wurde schon bald wieder eingeliefert.

Vom wirtschaftlichen Tod

Wann immer in den letzten Jahren, aber besonders in den letzten Monaten Einsparungsvorhaben im Gesundheitswesen unter dem Banner einer angeblichen "größeren Wirtschaftlichkeit" angepriesen wurden, konnte man bei näherem Hinsehen nur eine Reihe von Folgekosten und oftmals sogar eine akute Gefährdung von Patienten ausmachen.

Wir haben dies und ähnliches in den letzten Jahren in den Angriffen auf das Lebensrecht komakranker Menschen beobachten müssen, wir sehen es in der aktuellen Debatte um den Versuch der Einschränkung der Verschreibung von Sondennahrung, und gerade scheint man sich nun auf die Patientengruppe der Dialysepatienten einzuschießen, deren Behandlungsvergütung schrittweise verringert werden soll.3

Da liegt der Verdacht nahe, daß es in Wahrheit eben nicht um größere "Wirtschaftlichkeit" oder um kurzfristige Einsparungen in einzelnen Sektoren geht, sondern um die absolute Abschaffung von Kosten, die durch die Behandlung insbesondere schwerkranker, "teurer" Patienten entstehen. Denn immerhin beanspruchen diese den Löwenanteil aller Behandlungskosten, und das Einsparpotential ist hier eindeutig "interessanter" als in jedem anderen Bereich der medizinischen Versorgung.

Diese Patientengruppe ist früher oder später auf eine oder mehrere Krankenhausbehandlungen angewiesen. Schon ein gesunder Patient wird eine vorzeitige Entlassung nur schwer verkraften - wie oft aber wird der schwerkranke Patient durch die "Drehtür" gehen können? Um nicht um den heißen Brei herumzureden: je öfter man ihn durch die Drehtür schickt, je eher ist er tot und desto weniger kostet er. Aber vielleicht gibt es bald gar keine Drehtür mehr, weil es das Krankenhaus nicht mehr gibt. Oder er erreicht es nicht rechtzeitig, weil es zu weit entfernt ist.

Ob dies von den Gesundheitspolitikern dieses Landes in aller Konsequenz durchdacht und im Einzelfall so gewollt ist, sei einmal hingestellt. Aber der Verantwortung für die praktischen Folgen ihrer Politik, für unnötiges Leid und für jeden Toten können sie damit nicht entgehen.


Anmerkungen

1. In einer Pressemitteilung vom 29. August des Bundesministeriums für Gesundheit heißt es dazu u.a. unmißverständlich: "Tagesgleiche Pflegesätze setzen Fehlanreize für lange Verweildauern... Die Fallpauschalen werden die Verweildauern verkürzen; mit ca. 20 bis 30% Absenkung wird gerechnet." Aus Presseerklärung "Leistungsgerechte Vergütung durch diagnose-orientierte Fallpauschalen verbessert Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der stationären Versorgung".

Zur Information: Die Krankenhausverweildauer in Deutschland betrug 1999 9,9 akutstationäre Tage. Im Vergleich: Belgien 8,8 Tage, Italien 7,3 Tage, Österreich 6,8 Tage, Frankreich 5,6 Tage.

2. Mit der Umsetzung der Fallpauschalen für alle Allgemeinkrankenhäuser (mit vorläufiger Ausnahme der Psychiatrie) wäre Deutschland das weltweit erste Land mit einer Totalregelung nach Fallpauschalen. In den USA, Frankreich, Dänemark, Australien und anderen Ländern gelten diese bislang entweder nur für eingeschränkte Versicherungsgruppen oder nur für einen Teil der Krankenhäuser.

3. Über alle diese Vorgänge gibt es Infomaterial, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden (bitte gewünschten Themenschwerpunkt angeben und einen Rückumschlag mit DM 3,- frankiert beilegen). Alle Infos gibt es übrigens auch im Internet unter www.club-of-life.de

 

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