Aus der Neuen Solidarität Nr. 8/2001 (21. Feb. 2001):


Therapeutisches Klonen:
Heiligt der Zweck wirklich alle Mittel?


"Darf man töten, um...?"
Die Disqualifizierung der wissenschaftlichen Elite

Geistige Brandstiftung

Der Fluch der bösen Tat

Debatte ohne Scheuklappen?

In einem Vortrag vor der Evangelischen Akademie im oberbayrischen Tutzing hat Bundeskanzler Gerhard Schröder eine "breite gesellschaftliche Debatte" über die Gentechnik gefordert. Die Gentechnik sei "Teil unserer Gesellschaft". Er wolle eine Debatte "ohne ideologische Scheuklappen und Denkverbote" und ohne "Dogmatismus" in Gang bringen. Schröder wörtlich: "Unter allen Umständen gilt es zu verhindern, daß Menschheitsthemen von einer Wissensoligarchie vorentschieden werden. Oder auch von einer Ethikoligarchie." Themen, "die uns alle angehen", dürften nicht an ein "Gremium von besonders klugen" oder "besonders moralischen Menschen" delegiert werden.
Mit 212 gegen 92 Stimmen verabschiedete das britische Oberhaus im Januar ein Gesetz, womit das sogenannte "therapeutische Klonen" von Embryonen erlaubt wird. Das Gesetz, das bereits im vergangenen Jahr das Unterhaus passierte, trat damit am 31. Januar in Kraft. Damit ist Großbritannien das erste Land der Europäischen Union, wo es legal ist, menschliche Embryonen zu fremden Zwecken zu instrumentalisieren.1

Hierzulande stießen die britischen Vorgänge auf durchweg scharfe Kritik. Bundesärztekammerpräsident Hoppe nannte die Initiative des britischen Parlaments zur Legalisierung des therapeutischen Klonens "mehr als ethisch bedenklich". Keinesfalls sollte das britische Vorbild in Deutschland zu vorschnellen Änderungen des hiesigen Embryonenschutzgesetzes führen. Man müsse sich "sehr deutlich vor Augen führen, daß das Klonen von Embryonen ganz erhebliche Auswirkungen auf unser Verständnis von Menschenwürde und schützenswertem Leben haben wird."

Hoppe weiter: "Beim sogenannten therapeutischen Klonen werden Embryonen regelrecht verbraucht. Der eigens für diese Zwecke hergestellte Embryo wird nach der Entnahme von Stammzellen getötet. Das wirft die grundsätzliche Frage auf, wann menschliches Leben beginnt und wann es geschützt werden muß. Aus biologischer, vor allem aber aus ärztlicher Sicht ist ein Embryo von der Verschmelzung der Keimzellen an ein Mensch. Das therapeutische Klonen mit Embryonen ist deshalb nichts anderes als der Verbrauch ganz junger Menschen und damit ein fürchterlicher Sieg des Kommerz über ethische Grundsätze".

Auch der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, fand scharfe Worte zur britischen Gesetzesänderung, die er in einem Interview mit dem Saarländischen Rundfunk als "Euthanasiegesetzgebung" betitelte. Montgomery wörtlich: "Die Engländer begeben sich mit ihrer Euthanasiegesetzgebung auf den Weg einer Opportunitätsethik." Dort heilige der Zweck alle Mittel, "man ist wissenschaftsbesessen und wissenschaftsbesoffen und vergißt den Sinn des Ganzen."

Montgomery betonte, daß es auch in Deutschland Stammzellenforschung geben könne und solle, doch sei für diese Forschung "der Mißbrauch eines Embryos als Ersatzteillager" unnötig. "Nach meiner Überzeugung liegt die große Chance der deutschen Forschung in erwachsenen Stammzellen. Deutsche Forscher sollten versuchen, dort Weltmeister zu werden und nicht anderen Ländern in der Forschung an embryonalen Stammzellen nachlaufen." Von der deutschen Politik forderte Montgomery eine klare Haltung. Die Politiker dürfen nun nicht "im Wege einer internationalen Opportunität schauen, was macht der Nachbar."

Ähnlich äußerte sich auch Jan-Dieter Murken, Leiter des Instituts für Medizinische Genetik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. "Man weiß nicht, ob es jemals gelingen wird, aus embryonalen Stammzellen Gewebe zu züchten", sagte Murken.2 Dagegen sei inzwischen klar, daß sich undifferenzierte adulte Stammzellen zum Beispiel zu Lebergewebe entwickeln können. Deutsche Forscher sollten nicht versuchen, entsprechende Arbeiten mit Embryonen zu machen. Ausdrücklich sprach sich Murken auch gegen einen Import embryonaler Stammzellen aus, die im Ausland gewonnen wurden. Wörtlich sagte der Forscher: "Ich halte es für wichtig, daß wir an der Auffassung festhalten, dem Embryo eine Menschenwürde zuzuerkennen."

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin", Hubert Hüppe, forderte Kanzler Schröder nach der Abstimmung des britischen Oberhauses auf, "der Versuchung zu widerstehen, den naßforschen Kurs seines Kollegen Tony Blair nachzuahmen", der die Legalisierung des Klonens als wichtigen Schritt bezeichnet hatte, um Großbritannien zum Zentrum der europäischen Genforschung zu machen.

"Darf man töten, um...?"

Diese Warnung ist nicht unbegründet, denn für Schröder gehört die Bio- und Gentechnologie erklärtermaßen zu "seinen wichtigsten Angelegenheiten" in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode. Dabei macht der Kanzler allerdings bedenklich wenig bis gar keine Unterschiede zwischen den ethisch erlaubten und sinnvollen Anwendungsbereichen dieser breiten Forschungsrichtung und den ethisch verbotenen und unsinnigen Bereichen.

Schröder hatte im Januar in einem Beitrag für Die Woche vor "ideologischen Scheuklappen" bei der Diskussion um die Embryonalzellforschung gewarnt. In einem Interview mit dem Stern verbat sich Schröder die Fragestellung des Reporters "Darf man töten, um..." mit den Worten:

"Ich würde bitten, bei diesem schwierigen Gebiet von so plakativen Begriffen wegzukommen. Ich verstehe die Kritik derer, die mir jetzt mit hehrer Moral kommen, nicht. Ich sehe die Gefahr, daß die Diskussion emotional beeinflußt wird von einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus..." (siehe auch die "Pressestimme").

Dies rief den einstigen Forschungsminister Rüttgers auf den Plan, der Schröder zu Recht mangelnde Ernsthaftigkeit vorwarf. Politik müßten den "Mut haben, überall dort Grenzpfähle einzuschlagen, wo die technologische Entwicklung mit den Wertgrundlagen unserer Gesellschaft in Konflikt gerät", so Rüttgers. Wer, wie der Kanzler, nicht bereit sei, "unmißverständlich bis hierher und nicht weiter" zu sagen, trage zur "Erosion der ethischen und rechtlichen Grundorientierung unserer Gesellschaft" bei. "Im Klartext heißt das: Der Bundeskanzler bescheinigt denjenigen, die auf der grundrechtlich fixierten Unantastbarkeit der Menschenwürde bestehen, ideologische Scheuklappen... Das ist ungeheuerlich und beispiellos", so Rüttgers.

Beeinflußt wird der Kanzler in seiner Entscheidungsfindung maßgeblich von zwei führenden Vertretern der deutschen Biotechnologie: Ernst Ludwig Winnacker, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, und Detlev Ganten, Direktor des Max-Delbrück-Centrums in Berlin-Buch und Vorsitzender der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Während Winnacker (zumindest in der Öffentlichkeit) noch eine eher abwartende Stellung zum therapeutischen Klonen einnimmt und dafür plädiert, statt dessen die Forschung an erwachsenen Stammzellen voranzutreiben,3 plädiert Ganten dafür, dem Beispiel Englands zu folgen. Ganten stößt beim Kanzler offenbar auf offene Ohren, denn die Argumentation beider ist auffallend ähnlich. Ausschlaggebend für Schröder ist wohl vor allem Gantens Warnung vor restriktiven Regelungen, die den "Standort Deutschland" angeblich den Anschluß an internationale Entwicklungen und "Spitzentechnologien" verpassen lassen.4

Ganten jedenfalls hat auch öffentlich unmißverständlich klar gemacht, auf welche Richtung er die Forschung in Deutschland eingeschworen haben will. Anläßlich des "Jahres der Lebenswissenschaften", das er und Bundesforschungsministerin Bulmahn Anfang Februar in Berlin eröffneten, bezeichnete er im Gespräch mit der Financial Times Deutschland vom 1. Februar die Entscheidung des britischen Parlaments, das Klonen von Embryos zu Forschungszwecken zu gestatten, als "mutig". Das Kopieren von Erbanlagen zur Züchtung von Gewebe sei zwar zum Großteil auch im Tierversuch zu erproben, doch dürfe man die Forschung hier nicht behindern. Es sei wichtig, daß die Gesellschaft immer neu entscheide, was erlaubt sein soll. Die Deutschen hätten hier eine schwierige Rolle. Wegen der Nazi-Vergangenheit seien sie oft für enge Grenzen. "Wir haben so eine Gutmenschen-Tendenz", zitiert das Blatt den 59jährigen Ganten. Auf andere wirke dies jedoch überheblich.

Der Helmholtz-Chef plädierte weiter dafür, rechtliche Lücken in den bestehenden Gesetzen zu nutzen. So verbiete etwa das deutsche Embryonenschutzgesetz ausdrücklich die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, nicht aber ihren Import. Die Forschung an Embryozellen solle man ähnlich wie bei der Abtreibung regeln. "Die ist zwar straffrei, aber nicht erlaubt."

Die Disqualifizierung der wissenschaftlichen Elite

Mit diesen Äußerungen hat sich ein weiteres führendes Mitglied der deutschen Wissenschaftselite disqualifiziert. Kurz zuvor hatte der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Hubert Markl, in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 9. Januar dieses Jahres die Reduktion der Weltbevölkerung um zwei Drittel als wünschenswertes Ziel für die Zukunft bezeichnet (siehe auch Artikel in dieser Ausgabe). Markl und Ganten vertreten die maßgeblichen Entscheidungsinstanzen der deutschen Forschung, in denen die Weichen - nicht zuletzt die finanziellen - für die Ausrichtung der Wissenschaft gestellt werden.

Obige Äußerungen von Vertretern unserer "Wissenschaftselite" beruhen auf einer expliziten und impliziten Leugnung der Besonderheit des menschlichen Lebens und dessen Sonderrolle in der Schöpfung. Eine solche Einstellung hoher Wissenschaftsfunktionäre ist zwar nicht gerade neu. Bedenklich ist aber, daß jetzt in echt Orwellscher Verdrehung der Tatsachen ausgerechnet diejenigen an den Pranger gestellt werden, welche auf der grundrechtlich und naturrechtlich fixierten prinzipiellen Unantastbarkeit menschlichen Lebens beharren. Um deren wirkungsvolle Ächtung zu erreichen, wird wieder einmal das bewährte Totschlagsargument des "Fundamentalismus" bemüht. Damit soll jeder, der fordert, Forschung und Wissenschaft müsse einem streng definierbaren Gemeinwohl dienen, in die Ecke der ewig Gestrigen gestellt werden - und genauso alle, die leugnen, eine Gesellschaft könne immer wieder aufs neue und beliebig darüber entscheiden, was gut und was falsch ist.

Hintergrund dieser Radikalisierung der Debatte ist eine nicht zu übersehende gesunde instinktive "Halsstarrigkeit" in der Bevölkerung. Die Propaganda der letzten Monate, womit der angebliche therapeutische Nutzen ethisch fragwürdiger und unerlaubter Forschungsrichtungen in einem Ausmaß beschworen wurde, der geradezu an Gehirnwäscheprogramme denken läßt, hat offenbar nicht den erhofften Grad an Zustimmung in der Bevölkerung gebracht. Es ist, wie Ganten sagt: Das entsetzliche Erbe der Nazi-Zeit ist in den Köpfen und Herzen vieler Bundesbürger noch immer verankert und läßt sie erst einmal instinktiv vor der Tötung unschuldigen und schwachen Lebens zurückschrecken.

Geistige Brandstiftung

An einer weiteren Aufweichung des Lebensschutzes arbeitet auch der Staatsminister für Kultur Julian Nida-Rümelin, der 1991 bis 1993 den ersten deutschen Lehrstuhl für Bioethik innehatte. Er betätigte sich in einem Spiegel-Interview vom 22. Januar erneut als geistiger Brandstifter, nachdem er bereits Anfang des Jahres erklärt hatte, die Zuerkennung von Menschenwürde sei an die Fähigkeit zur Selbstachtung geknüpft, weswegen Embryonen keine Menschenwürde hätten.5 Das Argument einer Verletzung der Menschenwürde spreche nicht gegen das Klonen von Embryonen für "therapeutische Zwecke", so der Minister. Im Spiegel wird Nida-Rümelin nun mit den Worten zitiert: "Wenn es gelänge, durch therapeutisches Klonen Nieren bereitzustellen, die das Immunsystem nicht mehr abstößt, dann müßte man abwägen zwischen dem Schutz der Embryonen und der Minderung des Leides von etlichen Menschen".

Es ist in der Tat unverfroren, wie sich Nida-Rümelin im Spiegel zum Retter der Bedrängten und der Menschenwürde aufspielt, während er in Wirklichkeit besondere Mühe darauf verwendet, zu ihrem Totengräber zu werden. Die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (Alfa), Dr. med. Kaminiski, kommentierte dies treffend mit den Worten: "Menschliche Wesen zur Minderung des Leides anderer Menschen zu töten... das hat mit Ethik soviel zu tun wie Kannibalismus mit Essen." Kritik an Nida-Rümelin kam auch von Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin. Laut Berliner Tagesspiegel sagte die Ministerin: "Ich finde seine Äußerungen nicht nur falsch, sondern außerordentlich mißverständlich." Nach Artikel 1 des Grundgesetzes sei die Menschenwürde als oberster Wert bindend.

Der Fluch der bösen Tat

Es gibt keinen Zweifel: von politischer Seite ist die biopolitische Wende gewollt und bereits vollzogen. Dies zeigt sich am deutlichsten an der Haltung des Kanzlers und der Gesundheitsministerin zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Bei dieser Technik werden künstlich erzeugte Embryonen vor ihrem Transfer in den Mutterleib genetisch untersucht und je nach Ausgang der Untersuchung tatsächlich transferiert oder aber weggeworfen. Es ist klar, daß die PID der Einstieg für weitere Vorhaben ist. Die PID gilt unter Wissenschaftlern als "Türöffner" für das sog. "therapeutische Klonen". Ist die PID einmal erlaubt, wird schnell argumentiert werden, daß man die ungewollten Embryonen ja noch "recyceln" könnte. Bevor sie ohnehin im Müll landeten, sei es doch besser, sie wenigstens für einen "guten Zweck" zu verwenden - etwa zum Klonen für "therapeutische Zwecke".

Als einen Affront gegen die Bundestag-Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" bezeichnete der bereits erwähnte CDU-Abgeordnete Hüppe die jüngste Absichtserklärung von Ministerin Ulla Schmidt, die PID zulassen zu wollen - und zwar gegen die Empfehlung der Mehrheit der Kommission, die in der PID einen Einstieg in die "Selektion" sieht. Schmidt begründete ihre Haltung mit der Feststellung, daß das Vorliegen einer genetisch bedingten Behinderung ja auch im Mutterleib akzeptierter Grund für eine Abtreibung sei - eine zwar in sich schlüssige, aber dennoch kranke Logik, weil sie auf falschen Ausgangsprämissen beruht.

Unglücklicherweise macht sich Schmidt mit ihrem Ja zur PID die Position der Bundesärztekammer zu eigen. Bereits vor einem Jahr hatte sich eine BÄK-Kommission für einen begrenzten Einsatz der PID ausgesprochen - eine Empfehlung, die vom Club of Life scharf kritisiert wurde.6

Die Argumentation der Ministerin - und zum Teil auch der BÄK - ist geradezu ein Exempel für etwas, das der Volksmund als "Fluch der bösen Tat" bezeichnet. Denn auf Grundlage der staatlich tolerierten Abtreibungspraxis läßt sich nicht mehr schlüssig gegen die PID argumentieren oder gegen den nächsten und den übernächsten... und viele andere "nächste" Schritte auf der abschüssigen Bahn. Es sei denn, man korrigiert die Ausgangsprämisse und rollt nun, da der Fehler so offenkundig ist, die ganze Diskussion um den Paragraphen 218 von neuem auf.

Noch zu Beginn ihres Amtsantritts hatte Schmidt angekündigt, erst einmal eine öffentliche und "ergebnisoffene Diskussion" über die PID führen zu wollen, wenige Wochen später stand für sie das Ergebnis dann aber bereits mehr oder weniger fest. "Der große Dialog wird so gar nicht gesucht", beurteilt auch Hüppe das diktatorische Vorgehen der Regierung. "Vielmehr sollen kritische Stimmen an den Rand gedrängt werden. Gewünscht ist ein Abnickgremium für den neuen Kurs", so Hüppe. Dies ist wohl auch der Hauptgrund, warum Schmidt jetzt plant, ein willfährigeres Gremium, nämlich einen sogenannten Nationalen Ethikbeirat, einzuberufen, der offenbar nicht auf der parlamentarischen Ebene, sondern beim Bundeskanzler direkt angesiedelt sein wird. Da Schröder diese Themen nach eigenem Bekunden nicht an "besonders kluge" oder "besonders moralische Menschen" delegieren will (siehe Kasten), darf man auf die Zusammensetzung der Mitglieder des "Nationalen Ethikbeirates" gespannt sein.

Jutta Dinkermann


Anmerkungen

1. "Therapeutisches Klonen" ist ein irreführender Ausdruck, denn das Adjektiv "therapeutisch" ist ein mehr als vages Zukunftsversprechen. Derzeit werden bei diesem Verfahren Embryonen erzeugt, um diese dann nach wenigen Teilungsschritten wieder in ihre Bestandteile - die sogenannten embryonalen Stammzellen - zu zerlegen. Embryonale Stammzellen sind "pluripotent", also noch nicht auf eine spätere Funktion festgelegt. Nach den ersten Teilungsschritten besitzt jede einzelne Zelle nach derzeitigem Wissenschaftsstand die Eigenschaft, sich in alle im erwachsenen Körper vorkommenden über 200 Zelltypen entwickeln zu können, sofern man diese Differenzierung in geeigneter Weise zu steuern weiß. Die Heilsversprechen reichen von der Herstellung von Gewebe bis hin zur Herstellung ganzer Organe, die beim "therapeutischen Klonen" aufgrund der genetischen Übereinstimmung vom Körper nicht mehr abgestoßen würden. Dies alles ist bislang nicht mehr als reine Propaganda und dient der Vorbereitung ganz anderer, eugenisch motivierter Ziele, die wir in unseren Analysen "Gentechnik und Menschenwürde" und "Klonen embryonaler Stammzellen - Irrweg zum Wegwerf-Menschen" detailliert beschrieben haben. Interessenten können gegen Zusendung von DM 3.- in Briefmarken eine Infomappe vom Club of Life anfordern (Club of Life e.V., Postfach 1913, 65009 Wiesbaden) oder beide Artikel direkt im Internet unter www.solidaritaet.com/col/ einsehen.

2. Tatsächlich ist das Klonen embryonaler Stammzellen nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch wissenschaftlich alles andere als vielversprechend. So zeigen z.B. die Erfahrungen aus Tierversuchen, daß geklonte Tiere überdurchschnittlich häufig mit schweren Mißbildungen oder tot geboren werden. Die Technik des Klonens berge immer noch gravierende genetische und medizinische Risiken, warnten selbst der Schöpfer des Klon-Schafs Dolly, Ian Wilmut, und seine Mitarbeiterin am Edinburgher Rosslin-Institut, Lorraine Young, jetzt in der neuesten Ausgabe des Fachmagazins Nature Genetics. Beobachtet worden seien z.B. schwere Fehlbildungen des Herzens, der Lunge oder des Immunsystems. Die Krankheiten seien genetisch bedingt und ereigneten sich offenbar im Prozeß der Reprogrammierung der Zelle. Schon in den vergangenen zwei Jahren hatten Wissenschaftler mehrfach auf die hohen Fehlerraten beim Klonen aufmerksam gemacht. Das Klonen von Tieren mißlingt derzeit noch in über 90% der Fälle.

3. In internen Publikationen der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird behauptet, das Recht auf Forschungsfreiheit könne über dem Lebensrecht stehen. Der Bischof von Eichstätt, Walter Mixa, hat in einem Beitrag für das Feuilleton der FAZ vom 8. Februar 2001 diese "Ungeheuerlichkeit" mit den Worten kritisiert: "Man würde sich dennoch wünschen, daß Ansichten dieser Art nicht nur intern verbreitet, sondern in den öffentlichen Diskurs eingebracht würden. So manchem Zeitgenossen würde es dann leichter fallen, bestimmte Äußerungen in seinem ethischen Koordinatensystem richtig zu verorten".

4. Dies aber will Schröder auf keinen Fall. Schon heute strömen die Subventionen der Bundesregierung in die Biotechbranche. In den Jahren 2000 und 2001, so das Forschungsministerium, fließen mehr als 500 Mio. Mark öffentlicher Fördermittel in die Genomforschung. Hiermit liegt Deutschland im internationalen Vergleich an zweiter Stelle hinter den USA. Mit dem "Nationalen Genomforschungsprojekt", für das in den nächsten drei Jahren zusätzliche 350 Mio. Mark aus dem Erlös der UMTS-Lizenzen zur Verfügung gestellt wird, soll die Humangenomforschung in Deutschland nach den Worten des Kanzlers an die "internationale Spitze" gelangen.

Das im Januar vorgestellte Programm der Bundesregierung zur Förderung der Bio- und Gentechnologie erreicht darüber hinaus einen Etat von 1,5 Mrd. Mark für die nächsten fünf Jahre.

5. Der Minister steht mit seinen Ansichten zur Menschenwürde im klaren Widerspruch zum Grundgesetz. Der erste Artikel GG in der rechtsverbindlichen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht besagt: "Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewußt ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen."

6. Dies geschah im Rahmen einer Presseerklärung "Anschlag auf das Leben: PID und Embryopatent" und einem "Offenen Brief" an BÄK-Präsident Hoppe. Beides kann bei uns bestellt oder auch im Internet eingesehen werden.