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Aus der Neuen Solidarität Nr. 10/2002 |
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Vor dem Ausschuß für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen wurde in einer Anhörung in Genf vom Münchener "Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftige alter Menschen in Deutschland" auf die katastrophale Situation der 400000 pflegebedürftigen Bewohner in den 8900 Heimen in Deutschland hingewiesen. Vertreter der Bundesregierung mußten vor dem Ausschuß einräumen, daß die Situation der Menschen in Pflegeheimen Anlaß zur Sorge sei und viele Einrichtungen nicht den staatlich vorgeschriebenen Standards entsprächen. Der Ausschuß der Vereinten Nationen bestätigte, daß Menschen in Heimen verhungern und verdursten, mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden und aufgrund der Pflegemängel offene Wunden erleiden. Mit tiefer Besorgnis hat der Ausschuß die unmenschlichen Bedingungen in den Pflegeheimen in Deutschland zur Kenntnis genommen und fordert die Regierung auf, dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.
Zwei Regreßverfahren gegen Diabetes-Ärzte schlagen hohe Wellen. Sie sollen nach dem Bescheid aus dem vergangenen Jahr rund 140000 DM bzw. 500000 DM an die Krankenkassen zurückzahlen, weil sie angeblich in unwirtschaftlicher Weise Insulin und Blutzuckerteststreifen verordnet hätten. Der Prüfungsausschuß akzeptiert lediglich eine Insulinpumpendosis von 35 Einheiten pro Tag und eine Blutzuckermessung jeden zweiten Tag. Die Berliner Ärzte betreiben Schwerpunktpraxen mit vielen Problempatienten, die oft wesentlich höhere Insulinmengen pro Tag benötigen. Sie sind durch diese Schadenersatzforderungen der Krankenkassen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Sollte der Regreß rechtskräftig werden, werden Tausende insulinabhängiger Diabetiker Probleme haben, einen Arzt zu finden, der sie fachgerecht behandeln kann, warnt die Ärzteorganisation Hartmannbund.
"Der Arztberuf muß wieder attraktiv werden!" Dies forderten der Vorsitzende des Hartmannbund-Arbeitskreises "Junge Ärzte", Dr. Uwe Mauz, und der Vorsitzende des Arbeitskreises "Ausbildung, Weiterbildung, Niederlassung", Dr. Schaps, auf einer gemeinsamen Sitzung in Bonn. Mit den unzähligen unbezahlten Überstunden, die Ärzte im Praktikum und junge Fachärzte ableisteten, müsse endlich Schluß sein. Hintergrund ihres Appells: die kürzlich veröffentlichte Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung, die eine Überalterung der deutschen Ärzteschaft und ein Nachwuchsproblem prophezeit. Von den 11500 Studienanfängern sind der KBV-Studie zufolge im Jahr 2000 nur noch 7193 Ärzte im Praktikum übrig geblieben. Schaps: "Viele junge Absolventen wandern in das europäische Ausland ab, da sie dort oft bessere Arbeitsbedingungen erwarten."
Einer Statistik der Sächsischen Ärztekammer zufolge sei in fast allen Bereichen bis zum Jahr 2010 mit einem durchschnittlichen Rückgang an Fachärzten um 30% zu rechnen, so Mauz. Besonders betroffen seien die Fachbereiche Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde.
Damit erfüllt sich im übrigen die schon seit langer Hand vorbereiteten Politik einer drastischen Reduzierung des Facharztwesens in Deutschlands.
Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Montgomery, fragt in einer Presseinformation seines Verbandes: "Wie viele juristische Ohrfeigen muß die Bundesregierung noch einstecken, bis sie aus ihrer Bewegungsstarre erwacht und die illegal hohen Arbeitszeiten in Krankenhäusern endlich beendet? Erneut folgen deutsche Juristen einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2000, die den Bereitschaftsdienst im Gegensatz zum deutschen Recht als Arbeitszeit wertet. Das Hamburger (Landesarbeitsgerichts)-Urteil (vom 13.2.2002) ist enorm wichtig und wird den Druck auf Politik und Arbeitgeber steigern, da es der erste Beschluß in zweiter Instanz zu ärztlichen Bereitschaftsdiensten ist." (Wir berichteten ausführlich über diese Problematik und ihre Implikationen).
Montgomery fährt fort: "Egal wohin die zuständigen Bundesminister Ulla Schmidt und Walter Riester flüchten, dem grundsätzlichen EuGH-Urteil können sie nicht entrinnen. Das Arbeitszeitgesetz muß der europäischen Vorgabe angeglichen, 15000 zusätzliche Ärzte eingestellt und das Klinikbudget um 1 Milliarde EUR erhöht werden. Sollte die Bundesregierung weiterhin das Krankenhaus als rechtsfreien Raum ansehen, werden wir unseren angedrohten ,Computer-Streik' im März starten und die nichtärztlichen Verwaltungsarbeiten einstellen." Gleichzeitig warnte er die Arbeitgeber, sich in den laufenden Tarifverhandlungen weiterhin stur einer Verbesserung der Arbeitszeiten in den Kliniken zu verweigern. Die Ausbeutung ärztlicher Arbeitskraft und die damit einhergehende Patientengefährdung durch Übermüdung müsse endlich beendet werden.
Als "Affront gegen die Therapieverantwortung der Ärzte und sträfliche Fehlbewertung der Therapietreue der Patienten" hat Dr. Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, die Tatsache bewertet, daß mit dem Absegnen des Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetzes durch den Bundesrat auch die "Aut-idem-regel" Gesetzeskraft erhalten wird. Diese Regel sieht vor, daß der Arzt einen Wirkstoff verschreibt, die Apotheken dann eines der fünf preiswertesten Medikamente mit diesem Wirkstoff auswählen; nur mit ausdrücklichem Vermerk des Arztes kann ein Markenpräparat verschrieben werden. Thomas appellierte an seine Kollegen, von diesem ausdrücklichen Vermerk auf dem Rezept Gebrauch zu machen, und so einen Austausch von ärztlich verordneten Medikamenten in der Apotheke nicht zuzulassen. "Nur so ist sichergestellt, daß die nicht teilbare Therapieverantwortung weiter vom Arzt übernommen werden kann und die Therapietreue der Patienten erhalten bleibt." Generika sollten nur dort verordnet werden, wo es medizinisch vertretbar sei, wobei aber auch in diesen Fällen der Arzt selbst den Generika-Hersteller bestimmen und nicht der Auswahl des Apothekers überlassen dürfe.
Für den Hartmannbund-Vorsitzenden ist es unstrittig, daß mit der überstürzten Einführung der Aut-idem-Regel schon im März "mit der Arroganz der Macht" wegen äußerst fragwürdiger und durch nichts bewiesener möglicher finanzieller Einsparungen "die Patienten unwiederbringlich und bis hin zum Risiko der Schwersterkrankung Schaden nehmen". "Wer die Aut-idem-Regel jetzt dem Willen der Politik folgend überstürzt anwendet, handelt therapeutisch unverantwortlich und macht sich zum Büttel einer erkennbar orientierungslos gewordenen skandalösen Gesundheitspolitik".
Der Vorschlag, statt Medikamentennamen nur noch den Wirkstoff zu rezeptieren, wird auch von anderen Ärztevertretern abgelehnt. Gerade ältere Patienten und solche Patienten, die viele verschiedene Medikamente einnehmen müssen, würden durch eine solche Regelung gefährlich verunsichert. Außerdem sei es völlig indiskutabel, dem Apotheker die Auswahl der Darreichungsform (Galenik, Zusammensetzung) zu überlassen, aber die Haftung für die Verordnung beim Arzt zu belassen. Da auch durchaus nicht immer dieselbe Apotheke aufgesucht würde, könne auch der Apotheker keinen Überblick haben und somit keine Steuerungsfunktion ausüben.
Bundesärztepräsident Hoppe erklärte, daß man zwar darüber diskutieren könne, wie der ohnehin schon sehr hohe Generika-Anteil bei den Verordnungen von Arzneimittel weiter gesteigert werden könne, dies "dürfe aber nicht zu Verunsicherungen bei den Patienten führen." Dem Patienten müsse klar sein, "daß ausschließlich der Arzt für die Medikation verantwortlich ist. Dieser Grundforderung", so Hoppe, "muß jedes Konzept entsprechen, das die bisherige Arbeitsteilung von niedergelassenen Ärzten und Apothekern ändert."
Tatsächlich ist das von der Gesundheitsministerin hierdurch anvisierte Einsparvolumen von rund 250 Mio. EUR zu bezweifeln. Nur mit Mühe konnten weiterhin die forschenden Pharmafirmen einen zunächst angedrohten Preisabschlag vor allem auf patentgeschützte Mittel abwenden und in einen sogenannten Solidarbeitrag von 200 Mio. EUR umwandeln, den sie den Kassen Anfang 2002 zahlen. Doch auch dies wird an der Finanzkraft der Gesetzlichen Krankenversicherung nichts Grundsätzliches ändern, deren Einnahmen durch die direkte Kopplung an die wirtschaftliche Situation im Lande im wesentlichen an der hohen Arbeitslosigkeit krankt. Und nicht ohne Grund schenkten etwa zur gleichen Zeit, als auch die Diskussion um die beschriebenen Reformmaßnahmen stattfand, viele Medien einem ganz anderen Thema ihre Aufmerksamkeit: den steigenden Verwaltungskosten der Krankenkassen. So hob unter anderem Die Welt in einem Bericht unter Berufung auf das Bundesministerium für Gesundheit hervor, daß die Verwaltungsausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen seit 1989 allein im Westen um mehr als 50% gestiegen seien. Dieser Ausgabenblock bei den Kassen hat im Jahr 2000 mit 14,3 Mrd. Mark eine neue Rekordhöhe erreicht. Ebenfalls aus Schmidts Ressort stammt die Ergänzung, daß von Januar bis Juni vergangenen Jahres die Verwaltungsausgaben um weitere 4,8% gestiegen sind. Immer wieder erweist sich also auch, daß Sparpolitik im Gesundheitswesen im wesentlichen nur eines bewirkt: eine Erhöhung der Verwaltungskosten und Verschwendung der Beiträge.
Das neue Vergütungssystem nach Fallpauschalen (DRG), das ab dem Jahr 2003 Anwendung finden soll (wir berichteten), läßt nach der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens befürchten, daß sich die Verweildauer der Patienten in den Krankenhäusern verkürzen werde. Dies werfe eine Reihe von Folgeproblemen auf. "Die Auswirkungen auf den ambulanten Bereich, aber auch auf den Pflegebereich sind derzeit noch überhaupt nicht absehbar. Ebensowenig die Folgen für die Patienten, die nach der Entlassung noch Hilfe bedürfen", so die Warnung der Ministerin.
Da sämtliche akutmedizinischen Behandlungen als Fallpauschalen (DRGs) eingeteilt und abgerechnet werden sollen und in den meisten Bundesländern die neurologische Frührehabilitation zur Akutmedizin gezählt wird, fürchten etwa eine Million Menschen, durch die begrenzten Vorgaben der DRG-"Maschen" zu fallen. Sie fordern daher eine Herausnahme der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) aus dem DRG-System oder aber eine Berücksichtigung des kostenintensiven hohen Behandlungsbedarfes, der längeren Verweildauer bei dieser sehr speziellen "Fallpauschalkalkulation".
Es ist tatsächlich nicht vorstellbar, wie Frührehabiliation bei dieser Patientengruppe derzeit über DRGs abgerechnet werden kann. Es gibt Leistungen, die gar nicht im DRG-Prozedurenkatalog (OPS, ICPM) erscheinen und damit auch nicht abgerechnet werden können. Untersuchungen zum DRG-System haben ergeben, das im Bereich Pflege 85%, im Bereich Physiotherapie 75% und im Bereich Ergotherapie 80% aller in der Frührehabilitation erbrachten Leistungen nicht vom derzeitigen OPS-Katalog erfaßt werden und so bei der Abrechnung nach den DRGs nicht abrechnungsfähig sind. Teamarbeit, Anleitung von Angehörigen, Behandlungspflege, Belastungserprobungen und andere besondere Leistungen sind ebenfalls nicht im Katalog enthalten. Die Versorgungslage solch schwerkranker Menschen ist allein deswegen ernsthaft gefährdet.
Pro Jahr gibt es etwa 20000 neue Phase-B-Patienten, davon bundesweit ca. 5000 bis 6000 Personen im Wachkoma. Bei den schwerst hirngeschädigten Personen handelt es sich um Patienten, die zu einem Drittel auch an anderen chronischen und behandlungsbedürftigen Krankheiten leiden. Diese Multimorbidität verlängert die Verweildauer um ca. 25%. Auch ist diese Patientengruppe natürlich in hohem Maße komplikationsträchtig, was wiederum die Verweilzeit in der Phase B verlängert.
Mit der Einführung der DRGs droht nicht nur die Gefahr, daß diese zu einer Senkung der Verweildauer in der Frührehabilitation, führt. Es ist auch durchaus vorstellbar, daß solch Schwerstbetroffene schon bei der Aufnahme in den Akutkliniken abgelehnt werden bzw. die Frühreha von den Krankenhausträgern aus ökonomischen Gründen rasch aufgegeben und daß Patienten in der Akutphase sofort als reha-unfähig erklärt werden und in die Langzeitpflege abgeschoben werden. Dort wird der Bedarf an Plätzen erheblich ansteigen und die dort bereits bestehenden Versorgungsengpässe verschärfen. Und schlimmer noch: durch die Verweigerung der Möglichkeit zur Frührehabilitation wird bei den Patienten die Chance auf eine mögliche Besserung ihres Befindens in Frage gestellt oder - je nach Einrichtung, in der die Patienten untergebracht werden - von vornherein ganz zunichte gemacht.
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