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Aus der Neuen Solidarität Nr. 19/2002

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Ein Trojanisches Pferd der Embryonenforschung

Stammzellengesetz. Kompromisse in ethischen Grundfragen führten nun zu einem Gesetz, das zum Mißbrauch einlädt.

Der Bundestag hat am 25. April mit großer Mehrheit (360:190 Stimmen bei 9 Enthaltungen) ein Stammzellengesetz verabschiedet, das den Import menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken erlaubt. Paradox ist bereits die Hauptidee des Gesetzes, denn der Import menschlicher embryonaler Stammzellen bleibt zwar "grundsätzlich" verboten, Ausnahmen sind aber ausdrücklich für "hochrangige Forschungsziele" unter Auflagen möglich. Über die Einhaltung der Auflagen soll eine eigens zu schaffende Kontrollbehörde beim Gesundheitsministerium und eine neue "Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung" befinden.

Zulässig ist die Einfuhr embryonaler Stammzellen dann, wenn die genehmigende Behörde, die beim Paul-Ehrlich-Institut/Robert-Koch-Institut angesiedelt und dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt werden soll, zur "Überzeugung" gelangt ist, daß bestimmte komplexe Voraussetzungen erfüllt seien. So müsse sichergestellt sein, daß "die embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und in Kultur gehalten werden oder im Anschluß daran kryokonserviert gelagert werden", die Embryonen, aus denen sie gewonnen wurden, "zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden sind, sie endgültig nicht mehr für diesen Zweck verwendet worden sind und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dies aus Gründen erfolgte, die an den Embryonen selbst liegen", und den Eltern "für die Überlassung der Embryonen zur Stammzellgewinnung kein Entgelt oder sonstiger geldwerter Vorteil gewährt oder versprochen wurde."

Genauso undurchsichtig, wie diese Formulierungen im einzelnen erscheinen, war auch die Entstehung des mehrfach veränderten Gesetzentwurfs, mit dem der Bundestagsbeschluß vom 30. Januar umgesetzt werden sollte. Gegenüber dem ersten Entwurf hat das nun beschlossene Gesetz innerhalb von nur knapp drei Monaten mehr als zwei Dutzend Änderungen und Ergänzungen durchgemacht, die erst eine Woche vor Verabschiedung des Gesetzes im Plenum vom Forschungsausschuß beschlossen wurden. Der Rechtsausschuß hatte den Gesetzentwurf sogar insgesamt abgelehnt, im Gesundheitsausschuß war über den Entwurf nach einer strittigen, stark verkürzten Geschäftsordnungsdebatte über die Tagesordnung erst gar nicht beraten worden. Und zur Einbringung des Gesetzes (erste Lesung) fand noch nicht einmal eine Debatte im Bundestag statt.

Damit stellt sich die Frage, ob ein solches "Schnellschußgesetz" irgendwie ein "sauberer Kompromiß" zwischen strikten Gegnern und überzeugten Befürwortern der Forschung mit embryonalen Stammzellen sein kann. Um es gleich vorweg zu sagen: Da zur Gewinnung embryonaler Stammzellen ein Embryo, also ein werdender Mensch, getötet werden muß, kann auch das beste Gesetz keinen Mittelweg zwischen Leben und Tod aufzeigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Embryonen im Ausland getötet wurden und nur zu Forschungszwecken nach Deutschland importiert werden. Die komplizierten Formulierungen des Gesetzes sind letztlich Ausdruck dieses Versuchs einer Quadratur des Kreises.

Schon der Grundsatzbeschluß des Bundestages zum Stammzellenimport vom 30. Januar bedeutete einen "kleinen Tabubruch", mit dem der Weg in die verbrauchende Embryonenforschung vorgezeichnet war (siehe auch Neue Solidarität Nr. 6/2002). Gegenüber diesem Beschluß wird mit dem neuen Gesetz nun die Tür zu einem "bioethischen Horrorszenario des Embryonenverbrauchs" ein weiteres gutes Stück aufgestoßen, wie sich der Marburger Bund in einer Stellungnahme ausdrückte.

Und tatsächlich sind die Abweichungen zwischen dem Grundsatzbeschluß vom 30. Januar und dem jetzigen Gesetz teilweise gravierend, wenn der Teufel auch oft nur in minimalen Details der Formulierungen steckt. Offensichtlich ist es mit Hilfe von Verfahrensfragen und anderen Tricks gelungen, den Gesetzestext so zu gestalten, daß die Interessen von Klonforschern und Embryoimporteuren weitgehend zufriedengestellt wurden. Jedenfalls war von dieser Seite trotz der scheinbar strengen "Auflagen" bisher nur Zustimmendes zu dem beschlossenen Gesetz zu hören. Das liegt vielleicht auch daran, daß die eingesetzte Zentrale Ethikkommission - ohnehin mit einem Übergewicht von "Forschungsvertretern" besetzt - , lediglich eine beratende Funktion haben wird.

An einigen Beispielen sei aufgezeigt, welche Schlupflöcher sich für findige Embryonenforscher auftun könnten, um unklare Formulierungen im Gesetzestext auszunutzen. So war im Bundestagsbeschluß vom 30. Januar noch vorgesehen, die Einfuhr auf embryonale "Stammzellinien, die zu einem Stichtag vor dem 30. Januar 2002 entwickelt worden sind, zu beschränken; der Gesetzentwurf erlaubt jetzt jedoch ausdrücklich bereits Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler "Stammzellen". Der Unterschied in der Wortwahl hat große Bedeutung, da es weltweit nur wenige Dutzend intakte Stammzellinien gibt, der verfügbare Vorrat an embryonalen Stammzellen aber in die Millionen gehen dürfte, denn jeder bis heute im Zuge einer künstlichen Befruchtung eingefrorene Embryo verfügt über Stammzellen, die für die Forschung entnommen und verwendet werden könnten. Weltweit verfügen zahllose private oder öffentliche Reproduktions- und Forschungseinrichtungen über einen so großen Bestand an tiefgefrorenen Embryonen aus der In-Vitro-Fertilisation, daß eine Stichtagsregelung für die Entnahme von Stammzellen zwecks Begrenzung völlig irrelevant wäre.

Darüber hinaus könnten deutsche Forscher mit den nach dem Gesetz legal importierten embryonaler Stammzellen künftig selbst Stammzellinien züchten. Mit einer einfachen Umformulierung kommt der Gesetzgeber somit einem zentralen Wunsch u.a. der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach, die schon lange eine "aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftler an der Herstellung embryonaler Stammzellinien" fordert. Mit der Ausweitung der Importgenehmigung auf bloße Stammzellen fördert Deutschland also die verbrauchende Embryonenforschung entgegen dem Bundestagsbeschluß sogar noch und verstärkt den Wettbewerb auf einem wachsenden und medizinisch wie wirtschaftlich interessanten Markt.

Auf einen noch weitergehenden Aspekt hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellv. Vorsitzender der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, in diesem Zusammenhang hingewiesen. In einer Stellungnahme vom 11. März spricht er dabei von einer "praktisch nicht überprüfbaren Mißbrauchsmöglichkeit". Zynisch könnte man auch sagen, ein Gesetz ist dazu da, um gebrochen zu werden. Hüppe begründet seinen Verdacht so: "Die von Paragraph 6 Abs. 2 Nr. 3 für die Erlangung einer Import-Genehmigung geforderte Dokumentation als Nachweis für die Einhaltung des Stichtages kann kaum auf eigenen Erkenntnissen des Antragsstellers basieren, weil wohl kaum ein deutscher Forscher vor dem 1. Januar 2002 im Ausland Stammzellen aus Embryonen gewonnen haben dürfte. Deshalb wird der Antragssteller entsprechende Auskünfte seines Lieferanten vorlegen. Sind diese Auskünfte, die sich in der Regel nur auf laborinterne Dokumentationen stützen werden, überhaupt von Deutschland aus überprüfbar?"

Hüppe unterstellt zwar keinem Wissenschaftler "vorsätzliches Handeln", um sich durch falsche Angaben eine Importgenehmigung zu erschleichen, doch weder beim Lieferanten der embryonalen Stammzellen noch beim Antragsteller werde ein "Dokumentationsfehler" je praktisch nachweisbar sein. Und bestimmte Äußerungen von Forschern wie Henning Baier (Institut für Anatomie und Reproduktionsbiologie Aachen), von dem Frankfurter Humangenetiker Langenbeck oder dem früheren Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft Hubert Markl seien ein Indiz dafür, so Hüppe, "daß vielleicht doch nicht alle deutschen Wissenschaftler den Schutzzweck des Gesetzes aus tiefer innerer Überzeugung mittragen werden. Wer von ihnen dies nicht kann, wird die Grenzen seines Handelns möglicherweise erst in der Strafbarkeit erkennen."

Es gibt noch weitere Hinweise darauf, daß Zielsetzung und Beschränkungen des Gesetzes vor allem auch mit Blick auf europäische Entwicklungen immer weiter aufgeweicht werden sollen. So berichteten die Potsdamer Neuesten Nachrichten am 18. April unter Berufung auf ein Positionspapier des Bundesforschungsministeriums, daß die Regierung jetzt schon eine "geeignete Rückfallposition" entwickeln werde, falls sich bei biotechnologischen EU-Forschungsprojekten keine Beschränkung auf bestehende embryonale Stammzellinien durchsetzen lasse. Letztlich dürfe die Verabschiedung des EU-Forschungsrahmenprogramms und entsprechender Förderprogramme "nicht aus Gründen der Durchsetzbarkeit ethischer Vorbehalte" am deutschen Veto scheitern. Im Klartext: Im Zweifelsfall wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene Forschungen unterstützen, die im eigenen Land u.a. durch das Stammzellengesetz verboten sind.

Darüber hinaus zeichnet sich ab, daß die Regierung längst viel weiter in die Zukunft plant und das direkt mit der Stammzellenforschung verbundene "therapeutische Klonen" ins Auge gefaßt hat. So haben sich Ende Februar in dem zuständigem UN-Gremium in New York die Vertreter Deutschlands gemeinsam mit Vertretern aus England, Rußland, Israel, China, Australien und anderen Ländern bereits öffentlich für die Notwendigkeit des therapeutischen Klonens ausgesprochen. Dabei geht es um den Vorstoß der UNO, lediglich das sogenannte "reproduktive Klonen", d.h. die Erzeugung eines menschlichen Klonwesens, weltweit zu ächten. Hingegen müsse man davon ausgehen, daß das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken, das sogenannte "therapeutische Klonen" - das aber technisch mit dem "reproduktiven Klonen" praktisch identisch ist - nur schwerlich politisch geächtet werden könnte, so ein deutscher Vertreter vor der UNO.

Damit ist abzusehen, daß die vielen Trojanischen Pferde, die die Verfechter einer verbrauchenden Embryonenforschung nicht nur in das Stammzellgesetz, sondern längst in die politische Realität hineingetragen haben, ihr geplantes Zerstörungswerk fortsetzen werden. Natürlich stammen die aufweichenden Umformulierungen des Bundestagsbeschlusses vom 30. Januar von jenen, die zunächst für die völlige Freigabe des Stammzellenimports gestimmt, dann aber auf die "Kompromißlinie" einer bedingten Freigabe eingeschwenkt waren. Die Annahme vieler kritischer Abgeordneter, mit einem "kleinen Tabubruch" doch noch die schlimmsten Auswüchse der verbrauchenden Embryonenforschung verhindern zu können, erweist sich nun, wie wir damals schon vorausgesehen haben, als Bärendienst an dem Embryonenschutzgesetz von 1991, worin immerhin noch eindeutig festgestellt worden war, daß die befruchtete Eizelle kein beliebiges Erzeugnis wie andere Produkte des Menschen sei.

Es gibt keinen Grund, weder in Deutschland noch im Ausland, hinter diesen Grundsatz zurückzufallen.

Dr. Wolfgang Lillge

 

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