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Aus der Neuen Solidarität Nr. 22/2002

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Königreich Belgien erläßt Lizenz zum Töten

Von Jutta Dinkermann

Euthanasie. Mit seiner Entscheidung vom 15. Mai hat das belgische Parlament das "liberalste" Sterbehilfegesetz der Welt verabschiedet, das inhaltlich noch über die umstrittenen Regelungen in den Niederlanden hinausgeht.


Rechtliche Aussichten
Ein ganz anderes Urteil

Der Kostenfaktor kranker Mensch

"Sozialstaat" hilft beim Sterben

Die belgische Regierungsmehrheit aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen unter Regierungschef Verhofstadt hat ein Gesetz verabschiedet, das künftig in Belgien die sogenannte "Tötung auf Verlangen" "unheilbar" kranker Patienten erlaubt, auch wenn deren Tod nicht in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Da hier nur zu häufig Mißverständnisse herrschen: nicht das (erlaubte) ärztlich begleitete Sterbenlassen eines Patienten, dessen Ableben in den nächsten Stunden oder Tagen mit Sicherheit eintreten wird, ist hier gemeint, sondern das gewollte und absichtlich herbeigeführte Ende vieler (gerade teurer) Patienten, deren Krankheitsausgang noch gar nicht abzusehen ist - deren Wohlergehen und Leben dagegen ganz entscheidend davon abhängt, wieviel Fürsorge und Nächstenliebe ihnen Politik, Gesellschaft, Ärzte und Pflegekräfte zu geben bereit sind. Besonders perfide an der Regelung in Belgien ist zudem, daß sie auch für Menschen mit einem "dauerhaften psychischen Leiden" gilt.

Während Regierungsvertreter das Gesetz verteidigen, bekräftigen Oppositionspolitiker ihre Absicht, gegen die "Sterbehilfe" gerichtlich vorzugehen. Direkt nach der Entscheidung des Parlaments haben die belgischen Christdemokraten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Die Liberalisierung der Sterbehilfe widerspreche der europäischen Grundrechtscharta und dem darin verbrieften Recht auf Leben.

Auch die katholische Kirche hat die belgische Entscheidung kritisiert. Das Gesetz stehe im Gegensatz zum Respekt vor dem menschlichen Leben und berge die Gefahr, daß Kranke einem starken Druck ihrer Angehörigen oder des Pflegepersonals ausgesetzt würden, den Tod zu akzeptieren.

Rechtliche Aussichten

Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg rechnen sich die belgischen Christdemokraten gute Chancen aus. Dieser hatte Ende April im Falle der 43jährigen Britin Diane Pretty entschieden, daß es auch für unheilbar Kranke kein Recht auf "aktive Sterbehilfe" gebe. Das Grundrecht auf Leben schließe nicht das Recht auf Selbsttötung ein.

Da Diane Pretty vom Hals abwärts gelähmt und nicht in der Lage war, sich selbst zu töten, hatte sie das Gericht angerufen, nachdem die britische Staatsanwaltschaft ihrem Ehemann keine Straffreiheit zusichern wollte, falls er sie, ihrem Wunsch gemäß, tötete.

Der Fall Pretty war im übrigen eine gezielte Propagandaaktion der britischen Gesellschaft für Sterbehilfe. Das Vorgehen dieser Kreise ist immer dasselbe: Ein schwerkranker Mensch wird beredet, seinem Leben angeblich einen letzten Sinn zu geben, wobei für entsprechenden Medienrummel gesorgt wird. Die Patientin litt an ALS [Amyotrophe Lateralsklerose], einer bislang unheilbaren Erkrankung des zentralen Nervensystems. Da niemand "so" sterben möchte, erzeugt man durch eine bestimmte Art der Umfrage relativ einfach größtmögliche Zustimmung in der Bevölkerung, die man dann entsprechend ausschlachtet. Der Umstand, daß selbst bei Frau Prettys schweren Leiden Hilfe und am Ende ein friedlicher Tod möglich gewesen wäre, wird möglichst nicht erwähnt.

Unvergessen ist in diesem Zusammenhang Dr. Julius Hackethal, der in Deutschland seine Patienten einen grausamen Zyankali-Tod sterben ließ.

Am allerauffälligsten bei solchen Fällen ist jedoch die Tatsache, daß in der Regel nur gesunde Menschen befragt werden. Schaut man sich die Publikationen von Selbsthilfegruppen an oder hat den Mut, einmal in ein (anständig geführtes) Krankenhaus oder Altenpflegeheim zu gehen und dort dieselbe Umfrage durchzuführen, ergibt sich in der Regel ein ganz anderes, viel differenzierteres und für viele überraschendes Bild: bis zu 89 Prozent der Bewohner wünschen dort lebensverlängernde Maßnahmen!

Mir kam in diesem Zusammenhang das Gedicht eines anonymen jugendlichen Betroffenen in den Sinn, der über seine (nicht genannte Krankheit) folgende Zeilen verfaßte:

Ist es nicht ungerecht? Jene, die ihr Leben kaum oder gar nicht schätzen, die leben, ohne sich dessen richtig bewußt zu sein, die keinen echten Sinn darin erkennen, dürfen weiterleben, während andere, die das Leben lieben, für die jeder Tag ein Geschenk ist, im Bewußtsein leben müssen, sehr bald zu sterben. (Aus "Lebenskandidaten", Attempto Verlag)

Es ging der britischen Gesellschaft für Sterbehilfe zu keinem Zeitpunkt darum, Frau Pretty wirklich zu helfen. Die Patientin wurde in dieser äußerst belastenden Angelegenheit von Gericht zu Gericht gezerrt, wo sie eigentlich Ruhe, Zuspruch und einen Menschen gebraucht hätte, der sie in ihrer Situation begleitete. Man kann in diesem Falle nur froh darüber sein, daß sie am 3. Mai verstarb - umsorgt vom Personal eines Krankenhauses, das alles tat, um das Leiden der Sterbenden zu lindern, wie der Ehemann jetzt selbst einräumte.

Beim jetzigen Stand der Medizin wird es zugegebenermaßen noch immer einzelne menschliche Schicksale geben, an denen Arzt, Patient und Angehörige verzweifeln. Solches Leiden im Einzelfall sollte Ansporn zu Forschung und intensivierter Hilfe, nicht jedoch zu einer grundlegenden Richtungsänderung des Wertekanons ganzer Nationen sein. Jedes andere Vorgehen ist nicht nur illegitim, sondern birgt grundsätzlich immer die Gefahr des Dammbruchs, wie in Holland und nun in Belgien geschehen, wo (als einzige EU-Länder) Beihilfe zum Selbstmord nun erlaubt sind.

Ein ganz anderes Urteil

Die Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofes läßt in ihrer Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und war dringend nötig, nachdem im März in Großbritannien ein ganz anderes Urteil gefällt wurde. Der britische High Court hatte nämlich erstmals einer 43jährigen Frau das Recht zugesprochen, von den Ärzten die Abschaltung der sie am Leben erhaltenden Geräte zu verlangen. "Miss B." (ein Pseudonym) hatte das Gericht angerufen, nachdem sich die Ärzte unter Berufung auf ihr Gewissen geweigert hatten, den Todeswunsch der Patientin zu erfüllen. In früheren Fällen waren die Gerichte stets der Sichtweise der Ärzte gefolgt und hatten eine Abschaltung der Geräte untersagt; wie in den meisten Ländern dürfen in Großbritannien Ärzte oder Dritte keine aktive Sterbehilfe leisten. Wahrscheinlich wird Miss B. nun in ein anderes Krankenhaus verlegt, in dem die Mediziner bereit sind, ihrem "Wunsch" nachzukommen. Schlimm ist auch, daß ausgerechnet der Britische Ärzteverband das Urteil begrüßte.

Wiederum muß gesagt werden, daß sich ein schwerkranker Mensch in einem Anflug der Schwäche, des Unglücklichseins und der Verlassenheit seinen vorzeitigen Tod durch ärztliche Hand oder die eines Freundes verständlicherweise wünschen mag; denkt er aber in einem emotional stabileren Moment darüber nach, wird er verstehen, was er damit diesem Personenkreis und letztlich der ganzen Bevölkerung zumutet. Und selbst der vermeintliche Triumph - sollte seinem Willen wirklich nachgegeben werden - ist kein wirklicher Triumph. Denn was bedeutet es für den (die) Betroffene(n), den eigenen Lebenszyklus allen Widrigkeiten zum Trotz nicht als freier Mensch beendet zu haben? Es wird in diesem Zusammenhang zwar viel über Autonomie geredet, doch wer will nach einigem ernsthaften Nachdenken ernsthaft behaupten, ein Todeswunsch entspräche tatsächlich einem freien menschlichen Willen? Es gibt wohl keine vorstellbare und traurigere Situation, in der ein Mensch unfreier ist, als die, wenn er sein Leben - sein kostbarstes, unwiederbringliches Gut - aufgeben will.

Sich statt dessen dazu durchzuringen, gerade in einer Situation der scheinbaren Aussichtslosigkeit, der Lieblosigkeit, des Kampfes um jedes Hilfs- und Heilmittel und der daraus resultierenden lähmenden Müdigkeit weiterzuleben, ist unendlich schwer. Dennoch ist es der einzig gangbare Weg, nicht nur seine eigene Würde zu bewahren und der Umgebung ein lebendes Beispiel davon zu geben, was menschliche Würde beinhaltet. Nicht zuletzt bewahrt diese Würde die Gesellschaft vor einer weiteren Enthumanisierung, die zweifelsfrei eintritt, wenn diese nicht länger versucht, ihren Mitbürgern bei geplanten Tötungshandlungen in den Arm zu fallen.

Der Kostenfaktor kranker Mensch

Es wäre jedoch höchst gefahrvoll, dies alles nur unter der Rubrik Lieblosigkeit, Unüberlegtheit, Menschenbild, kurz "Zeitgeist" abzuhaken. Daß kranke Menschen längst zum Kostenfaktor geworden sind, die man in Zeiten knapper Kassen schnell unter die Erde bringen will, davon gibt es auch in Deutschland genügend erschütternde Beispiele, gegen die (wenn auch immer noch zu langsam und ungenügend) Teile der deutschen Ärzte- und organisierten Patientenschaft aufbegehren. Die Äußerungen des Deutschen Ärztetages, von Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe und die Tatsache, daß ausgerechnet im Deutschen Ärzteblatt kürzlich ein äußerst bemerkenswerter Aufsatz über sogenannte Patientenverfügungen ("Kein Sterben in Würde") von erklärten und bekannten Euthanasiegegnern erschien - eine Tatsache, die noch vor einem Jahr undenkbar gewesen wäre! - , lassen zumindest auf ein starkes Unbehagen, wahrscheinlich aber auch auf einen immer noch schwelenden Machtkampf innerhalb der Bundesärztekammer schließen. Es muß allerdings zu einigen wichtigen Veränderungen in den BÄK-Verlautbarungen der letzten Jahre kommen; hier hofft der Club of Life, auch weiterhin Anstöße geben zu können.

Das belgische Gesetz ist auch bei Europas Christdemokraten auf große Vorbehalte gestoßen. Peter Liese, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ethik der EVP/ED, der stärksten Fraktion im Europäischen Parlament, befürchtet, daß damit nicht zuletzt von Seiten der Sozialversicherungsträger langfristig erheblicher Druck auf die Schwerstkranken ausgeübt werde. Und mit Blick auf das oben erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Pretty sagte er: "Damit ist einer gefährlichen Entwicklung zumindest vorerst Einhalt geboten... Das Urteil liegt auf einer Linie mit den Beschlüssen der Parlamentarischen Versammlung und des Ministerrates, die festgestellt haben, daß ein Verlangen nach Tötung keine Tötung rechtfertigt", heißt es in einer (wohl etwas sehr optimistischen) Erklärung Lieses - denn auch hier widersprechen sich ständig Verlautbarungen und Praxis in den Mitgliedstaaten.

Drastischere Worte fand Bundesärztekammerpräsident Hoppe zu dem belgischen Euthanasiegesetz: Ohne entschiedenen Widerstand werde es wohl eines Tages dazu kommen, "daß schwerkranke Menschen eine Genehmigung einholen müssen, um weiterleben zu können".

"Sozialstaat" hilft beim Sterben

Hoppes Vision ist wahrlich nicht von der Hand zu weisen, wenn man sich die Entwicklung in den Niederlanden ansieht, wo das neue Euthanasiegesetz ausgerechnet an einem Ostermontag in Kraft getreten ist. Dort ist längst alles aus dem Ruder gelaufen. Statistisch ist gar nicht mehr erfaßbar, ob z.B. Krebs- oder AIDS-Patienten mittels Euthanasie oder an der Grundkrankheit sterben. Ebensowenig ist erfaßbar, inwieweit behinderte Neugeborene und demente Menschen bei Krankheiten noch eines natürlichen Todes sterben. Nach Angaben der niederländischen Tageszeitung NRC Handelsblad kommt es in den Niederlanden jährlich zu rund 10000 Fällen ärztlicher "Sterbehilfe" aus "humanen Gründen". Finanzielle Erwägungen stützen diese "Kultur der Sterbehilfe".

Im Zuge der (wie auch hier lange Zeit behaupteten) "Kostenexplosion im Gesundheitswesen" wurden in den Niederlanden die finanziellen Anreize für lebensverlängernde Behandlungsmethoden abgeschafft. Ärzte können dort mit lebensverlängernden Maßnahmen "kein Geld machen". Das gleiche gilt für Beratungsgespräche mit dem Patienten oder dessen Angehörigen über verschiedene lebenserhaltende Behandlungsmethoden.

Da die Verlängerung des Lebens kranker, alter Menschen vielfach hohe Kosten verursacht, wirken die finanziellen Anreize des "Wohlfahrtsstaates" nun in die entgegengesetzte Richtung. Der allgemeine "Zwang" zu "ausgeglichenen Haushalten" nötigt die Ärzte in staatlich finanzierten Krankenhäusern und Pflegeheimen zu "kostendämpfenden Maßnahmen". Aus diesem Grunde spielen wirtschaftliche Überlegungen auch bei medizinischen Entscheidungen über Leben und Tod eine immer wichtigere Rolle, obgleich Kassenärzte dies nur ungern zugeben.

Im Rahmen des staatlichen niederländischen Gesundheitssystems besitzen die Patienten und deren Angehörige bei medizinischen Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für Leib und Leben wenig oder gar kein Mitspracherecht. Sie sind der neuen "Sterbehilfekultur" praktisch schutzlos ausgeliefert.

Ist ein Arzt aber erst einmal aus der Rolle des Heilers in die des Henkers geschlüpft, breitet sich bei einigen schnell eine Verrohung aus, die auch in anderen Ländern mit der gleichen Gesetzmäßigkeit zu beobachten ist. Entsprechend wurde laut einer neuesten Studie vom Mai 2001 die "Tötung ohne Verlangen" von niederländischen Ärzten nicht nur an Kranken vollzogen, die zu Willensäußerungen nicht mehr fähig waren, sondern auch an Entscheidungsfähigen, die man gar nicht erst fragte. Als ausschlaggebendes Motiv für die unverlangte "Sterbehilfe" gaben Ärzte dabei schon früher keineswegs nur "unerträgliche Leiden" an, die sie ja hätten behandeln können, sondern bezeichnenderweise so verschiedene Gründe wie: "Angehörige wurden nicht damit fertig" oder "Die Lebensqualität des Patienten ist zu niedrig".

Jüngst hieß es dann auf die Frage, warum sie nicht wenigstens mit entscheidungsfähigen Patienten die Frage der Euthanasie besprochen hätten, bevor sie sie töteten, das sei "eindeutig das Beste für den Patienten gewesen". Der Ärzteverband KNMG forderte bereits, die "Freiwilligkeit" bei Patienten, die ihren Willen nicht bestimmen können, nicht zu "wörtlich zu nehmen". Und es sollte auch den Hartgesottensten nachdenklich stimmen, daß in den Niederlanden ein Gewissensschutz für Personen des Pflegepersonals, die sich an Tötungshandlungen nicht beteiligen wollen und sich dabei auf ihre Menschenwürde berufen, nicht gewährt worden ist.

Kaum ein Fall der stets nachträglich (wenn überhaupt) gemeldeten Euthanasiefälle wurde in den Niederlanden gerichtlich geahndet. Straflos blieben selbst Ärzte, die Depressiven oder Magersüchtigen - in einem Fall sogar einer 15jährigen - zum Selbstmord verhalfen. Der KNMG bemerkte dazu zynisch, sofern psychisch Kranke doch nicht mehr zu einer Entscheidung über die Frage der aktiven Sterbehilfe fähig seien, "müssen wir prinzipielle Entscheidungen für sie treffen" - um Schaden für den Patienten vorzubeugen und sein "Wohlsein" zu fördern. Der Gerichtshof in Den Haag sprach einen Arzt in diesem Zusammenhang wegen "rechtfertigenden Notstands" frei. Er hatte einer chronisch depressiven Patientin, die "keinen Funken Lebenslust" mehr hatte, zum Suizid verholfen, trotz einer Persönlichkeitsstörung, die ihre Entscheidungsfähigkeit einschränkte. Zur Begründung nannte der Gerichtshof das Risiko weiterer Selbstmordversuche "auf eine ernsthaft selbstverwundende oder selbstverstümmelnde, für Dritte schockierende Weise".

Dieses Argument taucht übrigens in der internationalen Euthanasiedebatte immer häufiger auf. Der "saubere" wird dem "abscheulichen" Tod - verursacht beispielsweise durch einen Selbstmörder, der sich vor einen Zug wirft - gegenübergestellt.

Mittlerweile räumt auch das Pflegepersonal ein, daß ein Tötungswunsch oft Folge einer unzulänglichen Pflege und Betreuung sei. Und häufig würden Familien viel früher die Beendigung des Lebens von Patienten verlangen als diese selber.

Das Menschenbild hinter dieser Praxis, die offenbar verfehlte Wirtschaftspolitik, bei der kein Geld für den einst so gepriesenen "Wohlfahrtsstaat Niederlande" übrig ist, und die "ökonomische Effizienz" dieser "finalen Therapie" hinterfragt indes kaum jemand. Die "Schöner-Sterben-Koalition" aus Liberalen, Sozialdemokraten und Alternativen preist das Gesetz als eine Stärkung der Individualrechte, der Ermächtigung der Mediziner und als Appell an schwerkranke Patienten, die materiellen und emotionalen Ressourcen ihrer Mitwelt zu schonen. Aus dem vielbeschworenen Recht auf einen "würdigen Tod" ist längst - wie wir von Anbeginn unserer Aktivitäten warnten - die Pflicht geworden, sich töten zu lassen.

Zwar formulieren europäische Regierungsvertreter halbherzige Kritik an dem niederländischen Modell, doch gleichzeitig interessieren sich gerade liberal gefärbte Regierungen für diese Option der "Ressourcenregulierung" im Gesundheits- und Sozialwesen. Überdies kristallisiert sich auch in manchen nordeuropäischen Ländern eine regelrechte "Sterbehilfekultur" heraus. Lebensverlängernde Technologien kommen proportional zu der Abnahme der Wertigkeit eines Menschenlebens außer Mode, wohingegen die aktive Beendigung des Lebens kranker Menschen vielfach als "humane Sterbebegleitung" angepriesen wird.

(Zu diesem Themenkomplex siehe auch www.club-of-life.de, insbesondere unsere Auseinandersetzung mit der Aufweichung der Sterbehilferichtlinien durch die Bundesärztekammer.)

 

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