|
|
| Suchen | Abonnieren | Leserforum |
|
Aus der Neuen Solidarität Nr. 23/2002 |
|
Gesundheitswesen. Der Sturm der Entrüstung, der gegen eine skandalöse Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Sondennahrung losgebrochen war, hat jetzt Erfolg gehabt: Ministerin Schmidt legte ihr Veto ein.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen (BAÄK) vorgelegte Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit enteraler Sondenernährung beanstandet. Damit hatten die zahlreichen massiven Proteste gegen die inhumanen und unsozialen Auswirkungen der Einschränkung von Sondennahrung in der ambulanten Versorgung Schwerkranker jetzt Erfolg. Nicht nur der Club of Life, auch zahlreiche Fachverbände und Patientenorganisationen hatten sich über die völlig praxisferne Entscheidung des Bundesausschusses empört (siehe Neue Solidarität Nr. 14/2002). Nach der im Februar ergangenen Richtlinie des BAÄK sollten ballaststoffhaltige Sondennahrung, Spezialnahrungen und kalorienreiche Sondennahrungen nur noch in Ausnahmefällen von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, die Regel wäre dann eine rein kalorische "Einheitskost" für alle Patienten gewesen, die auf Sondennahrung angewiesen sind.Eine Sprecherin des Ministeriums begründete das Veto mit dem Hinweis, die Argumentation des Bundesausschusses sei nicht plausibel und "international verfügbares medizinisches Wissen" sei nicht gewürdigt worden. Der Bundesausschuß müsse nun seine Richtlinien plausibel machen, und bis dahin bleibe die alte Regelung in Kraft.
Die Formulierung, "international verfügbares medizinisches Wissen" sei mißachtet worden, ist seitens des Bundesgesundheitsministeriums schon eine recht herbe Kritik an dem Bundesausschuß, wenn man bedenkt, daß der BAÄK eigentlich den "medizinischen Sachverstand" bei ministeriellen Entscheidungsfindungen in der Gesundheitsversorgung darstellen soll. Indirekt wird damit zwar auch unterstellt, daß der Bundesausschuß die Bedürfnisse der betroffenen schwerkranken Patienten außer acht gelassen hat, doch wäre es politisch ein viel deutlicheres Signal gewesen, wenn das Ministerium ganz offen auf die rein ökonomische Ausrichtung der Bundesausschußentscheidung verwiesen hätte. Beschlüsse auf dem Rücken schwerkranker Patienten, nur um damit 3,50 Euro pro Tag und Patient an Kosten einzusparen, noch obendrein mit der Konsequenz, daß die Folgekosten zu weiteren massiven Belastungen im Gesundheitswesen führen würden, müßten als das bezeichnet werden, was sie sind: menschenverachtend.
Im übrigen sind die Richtlinien des umstrittenen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Sondennahrung nicht die einzigen Steine des Anstoßes. Es gibt praktisch keine Beschlußfassung dieses Gremiums, die vom Standpunkt der Patienten "plausibel" wäre. So sind die im Mai 2000 beschlossenen Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege eine skandalöse Fehlleistung. Danach können wichtige vorbeugende Maßnahmen vor allem in der häuslichen Krankenpflege nicht mehr verschrieben werden, etwa die Vorbeugung gegen Druckgeschwüre wegen des sogenannten Durchliegens (Dekubitus) bei langer Bettruhe. "Im Stadium, in dem das Durchliegen verhindert werden könnte, darf der Arzt keine Verordnung ausstellen - er muß so lange warten, bis das Schlimmste bereits passiert ist", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste, Bernd Tews.
Und im neuesten Fall hat der BAÄK beschlossen, daß die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) nicht als ambulante Kassenleistung zugelassen werden soll. Ein Diagnoseverfahren wird damit in Deutschland ausgegrenzt, das in den USA und vielen europäischen Ländern längst eine reguläre Kassenleistung ist. Mit dem PET läßt sich - anders als mit radiologischen bildgebenden Verfahren - der Zellstoffwechsel sichtbar machen. Dies erlaubt besondere diagnostische Aussagen über Erkrankungen des Herzens und des Zentralnervensystems. Besonders wertvoll ist die PET-Diagnostik auch bei Tumorerkrankungen. Prof. Wolfram H. Knapp, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin kommentierte den Beschluß so: "Unsere Kollegen im Ausland schütteln mittlerweile den Kopf über die Verhältnisse in Deutschland. Aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht ist die Entscheidung des BAÄK in keiner Weise nachzuvollziehen."
Hinzu kommt, daß der BAÄK seine Richtlinien grundsätzlich nicht veröffentlicht, sondern nur dem Ministerium zur Prüfung vorlegt, und dadurch die Öffentlichkeit gar nicht oder nicht rechtzeitig erfährt, welche neuerlichen Einsparungen auf die Versicherten zukommen.
Dr. Wolfgang Lillge
|
|
| Suchen | Abonnieren | Leserforum |