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Aus der Neuen Solidarität Nr. 29/2002 |
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Nach einem Beschluß des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen werden die Kassen keine Untersuchungen mit der Positronen-Emmissions-Tomographie bezahlen.
Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen (BAÄK) hat entschieden, die ambulante Untersuchung mit der Positronen-Emmissions-Tomographie (bis auf fünf Indikationen) nicht zu einer Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu machen. Im Gegensatz dazu haben die USA und andere europäische Länder die PET inzwischen für die breite Versorgung der Patienten zugelassen. Die Bundesrepublik geht genau den umgekehrten Weg und nimmt damit nach Meinung von Hans Wilhelm Müller-Gärtner von der Nuklearmedizinischen Klinik der Universität Düsseldorf den Versicherten der GKV ein wichtiges Instrument für die Diagnose von neurologischen und kardiovaskulären Erkrankungen. Die Entscheidung des BAÄK steht auch im krassen Widerspruch zu einer erst vor einigen Monaten abgegebenen Empfehlung des Wissenschaftsrates, der sich ausdrücklich für eine Finanzierung dieses Verfahrens durch die GKV ausgesprochen hatte.Die Anwendungsbereiche, über die der Bundesausschuß negativ entschieden hat, sind keineswegs kleine Befindlichkeitsstörungen: Feststellung von Schäden am Herzmuskel nach einen Herzinfarkt, Identifizierung von Epilepsieherden oder Gehirntumoren, Begutachtung von Rundherden in der Lunge sowie Nachweis von Bauchspeicheldrüsenkrebs. Auch Anwendungsgebiete wie Darm-, Lymph- oder Leberkrebs sind völlig unberücksichtigt geblieben, wie die Frankfurter Allgemeine in einem Artikel von Hildegard Kaulen am 27. März ausführlich berichtete. Es gibt klinische Studien an insgesamt 19000 Patienten, die zeigen, daß die Positronen-Emissions-Tomographie in 20-35% der Fälle genauer ist als die vom BAÄK favorisierte (billigere) Computertomographie. Das gilt vor allem, wenn es darum geht, das Ausmaß des Tumors zu bestimmen oder wiederkehrende Tumore aufzuspüren. Außerdem zeigen Studien an 5000 Patienten, daß die PET bei jedem dritten bis sechsten Patienten einen Therapiewechsel wegen falscher oder unvollständiger Diagnose bedingt habe.
Mit der PET können Stoffwechselaktivitäten im Körper sichtbar gemacht werden. Da Krebszellen einen intensiveren Stoffwechsel aufweisen als die meisten anderen Zellen, können auf diese Weise Metastasen nachgewiesen werden. Nach einem Herzinfarkt läßt sich mit der PET Narbengewebe von gesundem Herzgewebe unterschieden. So kann man beurteilen, ob eine herzchirurgische Bypass-Operation sinnvoll ist. Auch in der Neurologie gibt es zahlreiche Anwendungsgebiete.
Der BAÄK-Beschluß bedeutet nicht nur eine Abwertung der PET, wie die FAZ-Autorin vermutet. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen ist geradezu dafür berüchtigt, medizinischen Fortschritt im Gesundheitswesen abzuschmettern und bestehende Verfahren/Therapien massiv einzuschränken. Ob bei dem Versuch, schwerkranken Menschen Sondenkost zu verweigern, oder bei dem Beschluß, die Pauschalen für die Dialyse zu kürzen, eines haben diese Beschlüsse immer gemeinsam: sich möglichst schnell schwerkranker Menschen aus "teuren" Indikationsgebieten zu entledigen.
Auch in diesem Fall scheint diese Vermutung zuzutreffen. PET ist nach Ansicht von Rainer Haas von der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Klinische Immunologie der Universität Düsseldorf häufig wie kein anderes Verfahren in der Lage, das Stadium einer Krebserkrankung zu erfassen. Der behandelnde Arzt muß vor dem Beginn der Therapie wissen, ob es bereits zu einer Streuung des Tumors gekommen ist. Ist das nicht der Fall, genügt eine Operation. Ansonsten muß die Behandlung meist durch eine Chemo- oder Strahlentherapie ergänzt werden. PET ist deshalb bei solchen Krebserkrankungen von Bedeutung, die an verschiedenen Stellen beginnen oder sehr früh zu streuen beginnen.
Durch die Entscheidung des Bundesausschusses werden auch Modellvorhaben gefährdet, die der Wissenschaftsrat empfohlen hat. Tritt die Entscheidung des Ausschusses in Kraft, ist jede Kostenübernahme durch die GKV rechtswidrig. Wenn es also die PET jetzt nur noch als privatärztliche oder individuelle Gesundheitsleistung gibt, bedeutet dies einen weiteren, bedeutenden Schritt hin zur Zweiklassenmedizin.
Jutta Dinkermann
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