Aktuelle Ausgabe Diese Ausgabe Suchen Abonnieren Leserforum

Aus der Neuen Solidarität Nr. 3 vom 16.1.2002:

Nachrichten zum Thema Gentechnik

Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer für Import embryonaler Stammzellen. Zwar stehe die Forschung noch am Anfang und wichtige Fragen seien noch nicht beantwortet. Doch sei "der Import von pluripotenten Stammzellen" nicht zu behindern, so die Mehrheit der Mitglieder des Gremiums. Voraussetzung sei, daß menschliche Embryonen, die für "Zwecke der assistierten Reproduktion erzeugt wurden, aber nicht implantiert werden können, für Forschungszwecke verwendet werden dürfen, die nicht vergleichbar auf andere Weise (z.B. durch Forschung an adulten Stammzellen oder an tierischen Zellen) erreicht werden können." In einem Brief an Bundesärztekammerpräsident Hoppe protestierte der Club of Life gegen diese offene Mißachtung menschlichen Lebens im Frühstadium seiner Existenz.

Zur Stammzellengewinnung keine Zerstörung von menschlichen Embryonen notwendig. Auf einem zweitägigen Kongreß von Naturwissenschaftlern, Ärzten, Theologen und Philosophen von Weltruf wurde in Rom die vielversprechende Erforschung und Nutzung nicht-embryonaler Stammzellen diskutiert. Übereinstimmend wurde erklärt, die Stammzellengewinnung aus der Nabelschnur, der Plazenta oder erwachsenen Menschen biete außerordentliche Resultate für die medizinische Forschung, und man komme dabei völlig ohne die Tötung menschlicher Embryonen aus. Prof. Salvatore Mancuso, Leiter des gynäkologischen Instituts des Gemelli-Krankenhauses in Rom, wartete mit einer verblüffenden Entdeckung auf: Ein ungeborenes Kind überträgt noch im Mutterleib seine eigenen Stammzellen an die schwangere Mutter zur Organregeneration oder Krankheitsbehandlung.

Auf die Frage nach dem Gebrauch von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen antwortete Frau Prof. Monica Lopez Barahona von der Fakultät für Biochemie an der Francisco de Vitoria Universität in Madrid. Es sei "inakzeptabel, an die Entwicklung von Embryonen zum Zwecke der Stammzellgewinnung zu denken, die danach getötet werden." Es sei heutzutage vom wissenschaftlichen Standpunkt her eindeutig, daß der Embryo von der Empfängnis an eine menschliche Person und es daher ethisch nicht vertretbar sei, menschliches Leben zu benutzen, selbst wenn es zur "Rettung" anderer geschehe. Pater Gonzalo Miranda, Dekan der ersten Fakultät für Bioethik am Päpstlichen Athenaeum Regina Apostolorum in Rom, wies darauf hin, daß man bereits beim Nürnberger Prozeß angesichts der Verbrechen gegen die Menschheit während des Zweiten Weltkrieges erklärt habe, daß man "nie wieder die Verwendung von Menschen für die medizinische Forschung autorisieren werde."

Das Embryonenschutzgesetz gestattet grundsätzlich die Embryonen-Adoption. Die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage bestätigte die Möglichkeit, einen Embryo zu adoptieren, der nicht auf die leibliche Mutter übertragen werden kann. Die Adoption könne nur dann stattfinden, wenn etwa aus medizinischen Gründen die ursprünglich angestrebte Übertragung des Embryos auf seine leibliche Mutter nicht mehr möglich ist. Die Embryonen-Adoption ist damit laut Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, ein humane Alternative zu seiner Verwertung als Objekt medizinischer Grundlagenforschung.

Widerstand wächst: Zwei Millionen Menschen wollen PID und Klonen stoppen. Mit einer am 12. Dezember in der FAZ gestarteten Anzeigen-Kampagne "Stoppt PID und Klonen" macht eine neugegründete bundesweite Initiative auf die drohenden Veränderungen im deutschen Embryonenschutzgesetz aufmerksam. Partei- und konfessionsübergreifend wollen sich Befürworter des bestehenden Embryonenschutzes auf diese Weise Gehör verschaffen. Die Initiative richtet sich gegen jegliche Verzweckung menschlicher Embryonen, auch wenn diese mit vagen Heilsversprechen begründet werde. 40 Organisationen mit mehr als 2 Millionen Menschen unterstützen die Ziele der Initiative.

Briten erweitern PID-Anwendung: Klinik für Designer-Babys zugelassen. Die britische Gesundheitsbehörden haben einem Gynäkologen grünes Licht gegeben, eine Klinik für "Designer-Babys" einzurichten. Nach einer künstlichen Befruchtung darf der Arzt jetzt unter mehreren Embryos denjenigen für eine Einpflanzung in die Gebärmutter auswählen, der genetisch am ehesten zur Heilung eines erbkranken Geschwisterkindes beitragen kann. Zwar erleidet das Neugeborene insofern keinen Schaden, als ihm zu diesem Zweck bislang nur Stammzellen aus dem Nabelschnurblut entnommen werden. Doch werden die anderen nicht benötigten Embryonen verworfen. Zu diskutieren ist ebenfalls die Tatsache und ihre möglichen Folgewirkungen, daß hier erstmals Neugeborene als "Rohstoff" eingesetzt werden. Wurde die PID in Großbritannien bislang dazu eingesetzt, künstlich erzeugte Kinder auf Erbkrankheiten zu testen und gegebenenfalls zu selektieren, soll das Verfahren künftig also auch dazu dienen, einen geeigneten Blut- oder Gewebespender für ein krankes Kind zu produzieren. Die Erweiterung der PID in Großbritannien erfolgt durch einen Beschluß der "Human Fertilisation and Embryology Authority". In den USA wurde solch eine "Behandlung" bereits "erfolgreich" durchgeführt.

EU will die Forschung an sogenannten "überzähligen Embryonen" trotz umfassender Proteste nun doch mit EU-Geldern fördern. Damit wird erstmals fremdnützige Forschung und Vernichtung von Menschen in ihrem Frühstadium mit europäischen Steuergeldern gefördert werden. Projekte zum "therapeutischen Klonen und die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken" sollen dagegen vorerst finanziell nicht unterstützt werden.

Mit großer Mehrheit lehnte das Europäische Parlament nach einjährigen Beratungen einen Expertenbericht ab, der ein Verbot aller medizinischen Versuche mit menschlichen Embryonen gefordert hatte. Der von Mitgliedern der christdemokratischen EVP-Fraktion erarbeitete "Fiori"-Bericht wollte nur Experimente mit adulten Stammzellen genehmigen und überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung zur "Adoption" freigeben.

Mit dem Scheitern des Verbotsantrags wird die öffentlich geförderte europäische Biomedizin auf der Grundlage des Forschungsrahmenprogrammes der EU-Kommission arbeiten können, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Von den 17,5 Mrd. Euro im Brüsseler Forschungsetat von 2002 bis 2006 sind 2,15 Mrd für Genomik und Biotechnologie zu medizinischen Zwecken vorgesehen. Dabei wird die Kommission vorerst nur Projekte unterstützen, die nicht dem geltenden Recht in den Mitgliedsstaaten widersprechen. Wie lange dieser Kompromiß allerdings halten wird, ist unklar. In einer unglaublichen Entgleisung rückte der für Forschungsfragen zuständige EU-Kommissar Philippe Busquin auf einer Pressekonferenz am 18. Dezember die Gegner der Embryonenforschung in die Nähe terroristischer Extremisten. Gefragt, wieso zu der Konferenz der Europäischen Kommission zum Thema Stammzellen keine ausgewiesenen Gegner der Embryonenforschung als Redner oder Podiumsteilnehmer eingeladen worden seien, antwortete Busquin wörtlich, die EU-Kommission habe "keine Taliban" eingeladen.

Obwohl Kommission und Parlament keine legislativen Befugnisse haben und nur Empfehlungen an die EU-Mitgliedsstaaten aussprechen können, kommt der Parlamentsabstimmung eine Signalfunktion zu. Denn sie gilt als Richtungsentscheidung für die Debatte in den 15 EU-Mitgliedsstaaten, die diesbezüglich bislang völlig verschiedene Haltungen einnehmen. Zu den Ländern mit der liberalsten Forschungspolitik zählen Belgien, Finnland, Schweden, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande, Italien und Portugal. Dagegen sind solche Experimente in Irland, Deutschland, Österreich und Frankreich strikt verboten.

 

Aktuelle Ausgabe Diese Ausgabe Suchen Abonnieren Leserforum