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Aus der Neuen Solidarität Nr. 47/2002

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Nachrichten zum Thema Sterbehilfe

Auf dem 14. Kongreß der "World Federation of Right to Die Societies", des Weltverbandes der Vereine für Sterbehilfe, forderten die Teilnehmer Anfang September eine Änderung der Gesetze überall dort, wo die Tötung auf Verlagen noch illegal sei. Wo eine Änderung bereits erreicht sei, müßten diese ausdehnt werden, hieß es in der katholischen Zeitung Die Tagespost vom 12. September.

So habe etwa die niederländische Gesundheitsministerin Els Borst-Eilers in Brüssel gefordert, Zugang zur "Tötung auf Verlangen" auch denjenigen Menschen zu verschaffen, "die nicht krank sind, aber den Sinn des Lebens verloren haben". Daß in Belgien zahlreiche Krankenhäuser beschlossen hätten, trotz des neuen Gesetzes die "Tötung auf Verlangen" in ihren Häusern nicht zu dulden, sei auf dem Kongreß als "problematisch" bezeichnet worden. Wie verschiedene Teilnehmer erklärt hätten, stelle die jüdisch-christliche Sicht von der "Heiligkeit des Lebens" nach wie vor das größte Hindernis für eine Durchsetzung der eigenen Philosophie der Sterbehelfer dar.

Ärzte sollen auch dann der Euthanasie eine klare Absage erteilen, wenn die nationale Gesetzgebung Medizinern in bestimmten Fällen Straffreiheit in Aussicht stellt, berichtete das Deutsche Ärzteblatt in seiner Online-Ausgabe vom 28. November. Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) verabschiedete kürzlich neue Empfehlungen, in denen jede ärztliche Beteiligung an der vorzeitigen Beendigung menschlichen Lebens deutlich abgelehnt wird. In der WMA-Empfehlung heißt es, ärztliche Sterbehilfe sei "unethisch" und "nicht mit dem ärztlichen Heilauftrag vereinbar". Die nationalen Berufsverbände wurden während der WMA-Jahrestagung in Washington eindringlich aufgefordert, eine ähnliche Haltung einzunehmen.

 

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