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Aus der Neuen Solidarität Nr. 50/2002

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"Unversöhnlicher Streit" bei der UNO

Bioethik. Trotz klarer Vorgaben parlamentarischer Beschlüsse vertreten deutsche Diplomaten bei der UNO in Fragen Bioethik und Klonverbot widersprüchliche und entgegengesetzte Positionen.

Bei den Verhandlungen des Rechtsausschusses der Vereinten Nationen im Oktober über die möglichen Inhalte einer weltweiten Anti-Klon-Konvention ist die deutsche Delegation unrühmlich aufgefallen. Der deutsch-französische Vorschlag für eine UN-Konvention sieht vor, zunächst eine weltweite Ächtung des reproduktiven Klonens durchzusetzen. In einem zweiten Schritt könne man sich dann auch anderen Formen des Klonens zuwenden. Begründet wird diese Vorgehensweise damit, daß eine Mehrheit so leichter durchzusetzen sei und die Zeit angesichts angekündigter Klonexperimente dränge.

Der andere, von Spanien, den USA und den Philippinen eingebrachte Entwurf einer Konvention, der inzwischen von fast 30 Staaten - darunter auch dem Heiligen Stuhl, Italien und Südafrika - unterstützt wird, sieht dagegen ein vollständiges und sofortiges Klonverbot auf nationaler Ebene vor, ohne zwischen den verschiedenen, mit derselben Technik verfolgten Zielen zu unterscheiden.

Wie die katholische Zeitung Die Tagespost berichtete, hatte eine angebliche Äußerung des deutschen Delegationsleiters Much schon im Vorfeld der Sitzung für erhebliche Aufregung unter den Diplomaten gesorgt. Teilnehmer einer informellen Sitzung berichteten, Much habe in New York eine dem ohnehin unzulänglichen offiziellen deutschen Standpunkt entgegengesetzte Position vertreten. Nach Muchs Ansicht verstoße ein umfassendes Klonverbot durch eine Resolution der Vereinten Nationen gegen bundesdeutsches Recht. Dahinter steht die Behauptung, das Verbot des sogenannten therapeutischen Klonens zu medizinischen und zu Forschungszwecken komme einer "unterlassenen Hilfeleistung" gleich und dies sei eine strafbare Handlung.

Im Frühjahr hatte es bereits einen ähnlich schizophrenen Zwischenfall gegeben. So teilte die Bundesregierung am 22. April auf eine Kleine Anfrage der PDS mit, "daß das deutsche innerstaatliche Recht mit seinem generellen Klonverbot keine Unterscheidung zwischen therapeutischem und reproduktivem Klonen kennt".

Der Tagesspiegel vom 1. November berichtete indes von einem "unversöhnlichen Streit" in der Weltorganisation. "Giftpille nennt man dieses Verfahren in der inneramerikanischen Gesetzgebung. Man blockiert einen nicht genehmen Entwurf, für den sich eine Mehrheit abzeichnet, indem mittels Änderungsantrags und der dafür benötigten geringeren Mehrheit ein Zusatz aufgenommen wird, der eine Zustimmung für die Mehrheit inakzeptabel macht. Genauso wurde nun bei den UN verfahren. Etliche Staaten waren bereit, ein Klonverbot zur menschlichen Fortpflanzung mitzutragen, wollen aber kein Verbot medizinisch motivierten Klonens."

Die "Europäer" hegten den Verdacht, die Amerikaner formulierten eine solche Maximalforderung, weil sie genau wüßten, daß sie nicht durchsetzbar sei. "Eigentlich gehe es Washington nicht um das formal geforderte Verbot des reproduktiven und therapeutischen Klonens, sondern um das Gegenteil - die völlige Freiheit der Forschung." Als erster US-Bundesstaat erlaubt Kalifornien in Widerspruch zu den von US-Präsident Bush festgelegten Einschränkungen bereits die uneingeschränkte Forschung an embryonalen Stammzellen (ES).

"Die Bundesregierung will sich alle Türen offen halten", zitiert die Tagespost den CDU-Abgeordneten Hüppe in diesem Zusammenhang. Anders sei nicht nachzuvollziehen, daß die Bundesregierung einerseits auf den strengen deutschen Embryonenschutz verweise, sich aber andererseits nicht bereit zeige, jene Staaten zu unterstützen, die den deutschen Standards internationale Geltung verschaffen wollen.

Wie die Zeitung weiter schreibt, hätte ein umfassendes Klonverbot letztlich erhebliche ökonomische Konsequenzen für die Pharma- und Biotechnikindustrie. "Denn ein umfassendes Klonverbot, welches die Technik als solche verbietet und nicht zwischen ihren möglichen Anwendungsfeldern unterscheidet, käme einem Aus für die embryonale Stammzellenforschung gleich."

Anders als beim reproduktiven Klonen wird beim therapeutischen Klonen der geklonte Embryo nach wenigen Tagen bei der Entnahme von Stammzellen, die zur Züchtung von Ersatzgewebe verwandt werden sollen, getötet. Der Vatikan hat das Klonen bereits als "eine neue Form von Rassismus" bezeichnet. Bei den Ausschußberatungen in New York sagte der Ständige Vertreter des Vatikans bei der UNO, Erzbischof Renato Martino, die Unterscheidung zwischen dem reproduktiven und dem sogenannten therapeutischen Klonen verschleiere "die Realität der Schaffung eines menschlichen Wesens mit dem Ziel seiner Zerstörung, um Stammzellenketten zu erzeugen oder anderen Experimenten nachzugehen".

Ausgehend von "der Grundlage des biologischen und anthropologischen Status des menschlichen Embryos und von den grundsätzlichen moralischen und zivilen Grundprinzipien" sei es "unzulässig, einen Unschuldigen zu töten, auch wenn dies der Gesellschaft nützlich ist". Martino bezeichnete das sogenannte therapeutische Klonen denn auch als "eine neue, schreckliche Art der Sklaverei".

Quellen: ALfA News Service, Club of Life


Weitere Hintergrundinformationen auch auf der Webseite des Club of Life: www.club-of-life.de

 

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