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Aus der Neuen Solidarität Nr. 50/2002

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Nachrichten zum Thema Bioethik

Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom 21. November gefordert, daß "auf der Ebene der Vereinten Nationen ein weltweites und gezieltes Verbot des Klonens von Menschen in allen Entstehungs- und Entwicklungsstadien gelten sollte." Im Bereich der Fortpflanzungsmedizin verlangte das Parlament strengere Bestimmungen als bisher. Es müsse EU-weite Regeln für DNS-Tests geben, und solche Tests sollten nur im Rahmen einer fachkundigen, unabhängigen und persönlichen Beratung durchgeführt werden dürfen. Ferner will das Parlament sicherstellen, daß "keine Frau gezwungen wird, einen pränatalen Diagnosetest durchführen zu lassen, und daß die Entscheidung einer Frau, einen solchen Test nicht durchführen zu lassen, respektiert und unterstützt wird".

Den Beschluß des Europa-Parlaments gegen das Klonen hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, in der vergangenen Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", begrüßt. "Angesichts dieser klaren Haltung des Europäischen Parlaments steht Deutschland mit seiner Strategie bei den Vereinten Nationen, die auf ein Verbot nur des reproduktiven Klonens zielt, in Europa zunehmend alleine da", meinte Hüppe. Die Haltung der Bundesregierung schüre den Verdacht, daß sie das für die fernere Zukunft in Aussicht gestellte Ziel, auch das sogenannte therapeutische Klonen international zu unterbinden, nie ernsthaft angestrebt habe. "Im Gegenteil scheint die Bundesregierung auf internationaler Ebene eine bioethische Kehrtwende für Deutschland anzubahnen." Dafür gebe es weitere Anzeichen. So habe Robert Jaenisch, ein wortgewaltiger Befürworter des therapeutischen Klonens, den diesjährigen "Robert-Koch-Preis" aus der Hand von Gesundheitsstaatssekretär Schröder erhalten, und das Bundesforschungsministerium finanziere ein "Freiburger Projekt zur Bedeutung des Embryos in der Forschung", das die "Verwendungsoptionen von extrakorporalen Embryonen" erweitere.

Bis Ende 2003 wird es angeblich keine EU-Gelder für die Forschungen an embryonalen Stammzellen geben. Mit diesem Ende September von der dänischen EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Moratorium soll in Brüssel der Streit über die ethischen Grenzen der Embryonenforschung vorerst vertagt werden. Während in Ländern wie Großbritannien und Schweden eine liberale Gesetzgebung zur Forschung an embryonalen Stammzellen besteht, sprechen sich Österreich und Deutschland für eine Stichtagsregelung existierender Stammzelllinien - wie im Bundestag beschlossen - aus. Gemeinsam mit Irland, Portugal und Italien fordern sie klare Regeln für die Bioethik-Forschung. Nach dem Moratorium sind bis auf weiteres reproduktives Klonen und sogenanntes "therapeutisches Klonen" mit EU-Mitteln ausgeschlossen. Die EU wäre aber nicht die EU, wenn es nicht tausenderlei Ausweichmöglichkeiten gäbe. "An schon existierenden embryonalen Stammzellen kann aber geforscht werden," erläuterte der Vorsitzende des Bioethikauschusses im Europäischen Parlament, Peter Liese. Ob es daher bis zum Ende des kurzen Moratoriums zu einer einheitlichen Einschätzung kommen wird, scheint mehr als zweifelhaft. Der Eiertanz wird auch im neuen Jahr wohl weitergehen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einem zweiten Wissenschaftler ein Forschungsprojekt mit menschlichen embryonalen Stammzellen bewilligt. Der Münchner Oberarzt Wolfgang-Michael Franz will aus embryonalen Stammzellen Herzmuskelzellen gewinnen. Franz hat nach eigenen Angaben bereits solche Stammzellen eingeführt, damit aber noch nicht gearbeitet. Der Bonner Hirnforscher Oliver Brüstle war der erste deutsche Wissenschaftler, der ein solches Projekt einreichte und dem es genehmigt wurde.

Die Bioethik-Kommission des belgischen Senats hat den Gesetzentwurf zur Embryonenforschung gebilligt. Das berichtete die katholische Zeitung Die Tagespost am 26. Oktober. Danach soll in Belgien die Forschung an menschlichen Embryonen mit sogenannten überzähligen Embryonen künftig gestattet werden. Verboten bleiben soll lediglich die Herstellung menschlicher Embryonen eigens zu Forschungszwecken. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Eingriffe in die Keimbahn für zulässig zu erklären, wenn diese der Behandlung von Erbkrankheiten dienen. Ausgeschlossen werden sollen dagegen genetische Selektionen.

Während in Deutschland die Wissenschaft auf den systematischen Aufbau genetischer Datensammlungen zu Forschungszwecken drängt, sind in anderen Ländern solche Biobanken längst im Aufbau. Die britische Gesundheitsbehörde etwa arbeitet derzeit an einem großangelegten Projekt. Blutproben und die DNA von 500000 Menschen sollen erfaßt werden. Ziel ist es, dadurch statistisches Material für die medizinische Forschung zu gewinnen. Auch in Island, Schweden und Estland wird bereits an ähnlichen Datenbanken gearbeitet.

 

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