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Aus der Neuen Solidarität Nr. 11/2003

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Künftig nur noch Minimalbehandlung?

Die neuen Reformvorschläge für das Gesundheitssystem laufen darauf hinaus, den Ärzten eine Senkung der Behandlungsstandards aufzuzwingen.


Senkung der medizinischen Standards

Für die Politiker, die an der "Reform" des deutschen Gesundheitswesens basteln, ist der Bürger offenbar nur noch ein Kostenfaktor. Und die Kosten will man senken. Besonders deutlich wird das an den Sparplänen, die ab Januar 2004 in Kraft treten sollen. Dem Bürger bleibt, wie dem Arzt und dem Pflegepersonal, nur der Blick ins Leere. Warum schafft man dann nicht gleich das ganze Gesundheitswesen ab - und die Krankenkassen gleich mit - , wenn eh nur alles zuviel Geld kostet? Dann zahlt jeder alles selbst und auch nur für sich und nicht etwa auch noch für den Nachbarn - wie früher! Die neusten Vorschläge reichen von Zuzahlungen zu bestimmten Arztleistungen über eine private Versicherung von Zahnbehandlungen, die "Einengung" des Leistungkataloges der Krankenkassen bis hin zur Einführung einer privaten Pflichtversicherung für private Unfälle. Diskutiert wird auch die Erhebung einer Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch - als ginge man nicht zum Arzt, weil man krank ist und Hilfe braucht, sondern ins Varietétheater, um Spaß zu haben. Auch auf die Ärzte sollen noch härtere Zeiten zukommen. Sie müssen sich auf weitere Honorareinbußen einstellen.

Schon jetzt sind die Honorare so eng bemessen, daß Praxen allein mit Kassenpatienten praktisch gar nicht existieren können. Manche Zusatzleistungen werden gar nicht mehr vergütet. Und sie werden auch ohne die neuen Reformen weiter schrumpfen. In Hamburg z.B. werden die Krankenversicherungen, die derzeit erhebliche Einnahmeverluste verzeichnen, wohl deutlich weniger Geld an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in der Hansestadt zahlen, was sich wiederum auf die Honorare der niedergelassenen Ärzte auswirkt. Konkret liegt der Punktwert für das dritte Quartal 2002 um 8% unter dem Punktwert des gleichen Quartals 2001. Dies ist jedoch lediglich eine Durchschnittszahl, in Einzelfällen könnten die Honorarminderungen noch deutlicher ausfallen. Der Grund für diese Entwicklung ist vor allem der Wechsel vieler Versicherter zu billigen Krankenkassen.

Senkung der medizinischen Standards

Niedergelassene Ärzte sollen künftig - ähnlich wie ab 2004 alle Krankenhäuser - für bestimmte Behandlungsleistungen pauschal bezahlt werden können. Es wird dann nicht der tatsächliche Arbeitsaufwand abgegolten, sondern ein Festbetrag für jede Diagnose gezahlt. Der Patient hat somit keine Aussicht mehr auf eine individuelle Behandlung. Die Ärzte werden nicht mehr das tun können, was nach dem medizinischen Fortschritt geboten ist. Die Medizin soll schematisiert und standardisiert werden. Aber die Medizin ist nicht nur eine Naturwissenschaft, sondern vor allem auch eine Erfahrungswissenschaft. Sie läßt sich in kein Schema F pressen - und eine Garantie für Qualität ist so ein Schema F ohnehin nicht.

Nach dem Willen der Gesundheitsministerin sollen die Hausärzte als "Lotsen" eine bevorzugte Stellung im Gesundheitswesen einnehmen. Andererseits sollen sie für die Standardbehandlung eines Patienten nur noch eine Jahrespauschale bekommen. Erhöhter Betreuungsaufwand würde zwar berücksichtigt, aber das heißt noch lange nicht, daß der tatsächliche Mehraufwand auch in vollem Umfang erstattet wird. Durch schärfere Kontrollen soll sichergestellt werden, daß in einem Quartal nur ein einziger Arzt einen Patienten mit ein und derselben Krankheit behandelt. Damit soll das "Doktor-Hopping" verhindert werden, denn Mehrfachuntersuchungen gelten als Kostentreiber in der Medizin.

Aber es ist verrückt, von vornherein Mehrfachuntersuchungen auszuschließen. ("Sie haben Schmerzen in der Brust?... Beim letzten Röntgen vor einem Vierteljahr war nichts zu sehen. Den nächsten Röntgentermin können wir erst dann und dann machen!... Und die Schmerzen?... Ob es was Schlimmes ist?... Na, nun machen sie sich mal nicht verrückt, denken sie nicht mehr daran und schlafen sie ein bißchen, dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus!") Manchmal muß man einfach eine Untersuchung wiederholen, und wenn man damit einer Krankheit auf die Spur kommt und sie heilen oder das Leiden lindern kann, dann hat sich der Aufwand allemal gelohnt! Was würden Sie sich in einem solchen Fall denn wünschen? Einen Arzt, dem das Wohl des Patienten das Wichtigste ist - oder einen Arzt, der sich nur an die "Vorschriften" hält? Wer klärt denn, was medizinisch notwendig ist? Richtet sich das medizinisch Notwendige nicht auch immer nach dem Patienten und dem medizinischen Fortschritt? Ist ein Patient alt oder jung, hat er auch noch andere Krankheiten? Künftig soll dies ein neuer Bewertungsausschuß von Ärzten und Kassen regeln. Ob es damit einfacher wird, ist zu bezweifeln.

Da dies offenbar noch nicht genug ist, sollen die Auffälligkeitsprüfungen ausgeweitet werden, womit geklärt werden soll, ob ein Arzt richtig abgerechnet hat. Die Ärztefortbildung soll strenger gehandhabt werden. Der Arzt soll alle fünf Jahre einen Fortbildungsnachweis erbringen, andernfalls wird ihm die Zulassung entzogen. Dabei ist es sehr fraglich, ob man mit Zwangsmaßnahmen Qualität verordnen kann, denn es suggeriert nur eine trügerische Sicherheit für den Patienten. Zudem ist es fraglich, was eine Fortbildung bewirken soll, wenn der Arzt im Endeffekt nichts von dem Gelernten anwenden kann, da seine Budgets begrenzt sind oder weil das Gelernte nicht von den Kassen bezahlt wird.

Darüber beschweren kann sich der Arzt dann auch nicht mehr, da er befürchten muß, daß ihm in diesem Fall die Kassenzulassung gekündigt wird. Denn die Kassen sollen mit jedem niedergelassenen Facharzt über Arztleistungen und deren Vergütung unter Umgehung der bislang zuständigen 23 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen einen Einzelvertrag abschließen können. Wörtlich heißt es: "Ein Anspruch (für Ärzte) auf Vertragsabschluß besteht nicht." Das heißt in erster Linie, daß die Kassen den Preis bestimmen können und die Ärzte ihnen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Es bedeutet aber auch das Ende der freien Arztwahl, denn die Kassen wählen dann ja schon ihre Ärzte, und das Netz würde zudem wohl noch dünner, da noch mehr Ärzte ihre Praxen einfach schließen werden.

Wie weit diese Ideen schon vorangekommen sind, zeigte sich kürzlich in Hessen. Dort schlossen der Deutsche Hausärzteverband (BDA) und verschiedene hessische Krankenkassen eine "Rahmenvereinbarung zu einem Chronikerprogramm Diabetes mellitus". Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) kritisierte diesen Vertrag, da die medizinischen Qualitätsvorgaben des Vertrages lediglich einen Mindeststandard abbilden. Schon heute würden die Ärzte in Hessen ihre Diabetes-Patienten umfassender und nach einem höheren Standard behandeln. Der Vertrag läuft also auf eine Senkung des Standards hinaus. Das kommt eben dabei heraus, wenn die Gesundheitspolitik von Buchhaltern bestimmt wird.

Frauke Richter

 

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