|
|
|
|
|
| Kernthemen | Suchen | Abonnieren | Leserforum |
|
Aus der Neuen Solidarität Nr. 11/2003 |
|
|
|
Die gegenwärtige Praxis, Bereitschaftsdienste der Klinikärzte nicht als Arbeitszeit zu vergüten, ist laut BAG rechtswidrig. Aber schon jetzt gibt es viel zu wenig Ärzte - in den Krankenhäusern wie in ländlichen Gebieten.
Am 18.Februar 2003 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), daß der Bereitschaftsdienst der Klinikärzte entsprechend der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch in Deutschland zur Arbeitszeit zu rechnen ist. Der Krankenhausärzteverband Marburger Bund, der 140000 Krankenhausärzte vertritt, begrüßte die Entscheidung als "juristischen K.o.-Schlag gegen die Bundesregierung".
Im vorliegenden Fall wurde die Klage nur deshalb abgewiesen, weil bei der Umsetzung ins deutsche Arbeitszeitgesetz unsauber gearbeitet wurde. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs hatten im Oktober 2000 auf Klage eines spanischen Mediziners entschieden, daß die komplette Zeit, die ein Arzt zur Bereitschaft im Krankenhaus verbringt, als Arbeitszeit zu gelten hat. Danach muß auch der von Klinikärzten zu leistende Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit angesehen werden. Überdies darf laut EU-Richtlinie ein Arbeitstag maximal zehn Stunden haben.
In Deutschland wird seit Jahren darum gestritten, ob Bereitschaftsdienste zur Arbeitszeit zählen oder nicht. Bisher wertete der Gesetzgeber sie aus Kostengründen als Ruhezeit. Vergütet werden nur die Zeiten, in denen der Arzt tatsächlich tätig war. Dabei ist es gängige Praxis, den Bereitschaftsdienst an den achtstündigen Arbeitstag zu hängen, so daß es zu überlangen Dienstblöcken (nicht selten 30 Stunden am Stück) und zu einer gefährlichen Übermüdung der Ärzte kam - mit allen Konsequenzen für die Patienten.
Die Bundesregierung und die Arbeitgeber schoben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu. Das Ministerium erklärte mehrfach, die Arbeitssituation in den Kliniken lasse sich verbessern, indem einfach das geltende Arbeitszeitgesetz angewendet werde. Doch durch eine einfache Umschichtung und Neuorganisation der Dienste lassen sich keine 15000 Klinikärzte herbeizaubern!
Daher sei die BAG-Erklärung ein Sieg der Menschlichkeit für Klinikärzte und Patienten, erklärte der Vorsitzende Dr. Frank Ulrich Montgomery. In der Konsequenz fordert der Richterspruch eine Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes. Dies würde zwangsläufig zur Einstellung von 15000 zusätzlichen Ärzten führen, gleichzeitig müßte das Krankenhausbudget um eine Milliarde Euro angehoben werden.
Daß die Lage auch sonst ernst ist, zeigt die Tatsache, daß die Zahl der berufstätigen Ärzte langsam wieder abnimmt. Mehr als ein Drittel aller Mediziner, die das Studium erfolgreich beenden, entzieht sich dem Medizinbetrieb und wird Unternehmensberater, Journalist oder etwas anderes. Unbezahlte Überstunden, veraltete hierarchische Strukturen, familienfeindliche Arbeitszeiten, überlange Dienste und die "äußerst schädliche Kampagne, die Ärzte als unwirtschaftliche Leistungserbringer diffamiert, deren Leistungsqualität kontrolliert werden muß", lassen den Arztberuf zunehmend unattraktiv erscheinen. Hinzu kommt das Übermaß an Bürokratie, unter der nicht zuletzt die Patientenbetreuung leidet.
Die Folgen sind schon jetzt unübersehbar. In den neuen Bundesländern, in ländlichen Gebieten, kleinen Krankenhäusern, aber auch in Universitätskliniken sind Stellen kaum noch zu besetzen. Allein im Universitätsklinikum Charité in Berlin sind derzeit 50 Arztstellen unbesetzt.
Auf dem Land, vor allem im Osten Deutschlands, sieht es noch schlimmer aus. Viele Praxen von Hausärzten stehen leer. Der Bevölkerung bleibt dann nur der Weg in die nächste Klinik - oft mit dem Krankentransport - , die meist viele Kilometer entfernt ist. Zu Zeiten der DDR gab es noch ein dichtes Netz an Kliniken, die die schnelle Versorgung der Bevölkerung sicherstellten, aber viele von ihnen wurden nach 1990, obwohl sie noch modernisiert worden waren, geschlossen.
In Mecklenburg-Vorpommern z.B. leistet mancher Hausarzt täglich 150 bis 300 Behandlungen. Zur 60-Stunden-Woche kommen häufige Notdienste hinzu und an fast jedem zweiten Wochenende Bereitschaft. Eine längere Auszeit der Praxis (z.B. Urlaub) könnte den Ruin der Praxis bedeuten. "Am schlimmsten ist der andauernde Druck, immer verantwortlich zu sein, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr", sagt Dr.Ronald Lemke, Hausarzt aus Neukloster. Er betreut 2800 "Stammpatienten" in Neukloster und den umliegenden Dörfern.
Sie arbeiteten "ohne Netz und doppelten Boden", sagen die Landärzte im Osten. Daher sei es auch nicht verwunderlich, daß sich kein Nachwuchs findet. Auf der Insel Usedom arbeite ein einziger Arzt, eigentlich dürfe dort kein Urlauber krank werden, heißt es. Nach der Statistik behandeln ostdeutsche Ärzte 15% mehr Patienten als ihre Westkollegen - und das mit zwei Angestellten weniger pro Praxis. Zugleich geben die Krankenkassen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten nicht mal 80% dessen aus, was in den alten Bundesländern zur Verfügung steht.
Wenn es nicht so schlimm wäre, könnten fast alle ob dieser Entwicklung jubeln, die Krankenkassen und die Bundesregierung sowieso: Da mehr Ärzte in ihren Augen auch mehr Kosten verursachen, bedeuten weniger Ärzte natürlich auch weniger Kosten, denn so viele aufwendige und oftmals kostenintensive Untersuchungen können so wenige Ärzte gar nicht mehr leisten. Auch die Ärzte könnten sich freuen, denn plötzlich würde auch für sie das knappe Geld wieder reichen. Bei teuren Medikamenten ließen sich ähnliche Spareffekte erzielen. Sollte mit dem Rückgang der Ärzte dann auch die Lebenserwartung der Bevölkerung sinken, wäre dies für manche sogar ein willkommener Nebeneffekt. Endlich wäre die Rente wieder sicher - jedenfalls für diejenigen, welche sie noch erleben...
Daß solche Überlegungen leider nicht nur Satire sind, beweisen Vorschläge der Vergangenheit, wobei es darum ging, durch Verweigerung medizinisch notwendiger Heil- und Arzneimittel "kostenintensive" Existenzen loszuwerden. Erwähnt sei hier nur der Vorschlag, Sondennahrung zum Lebensmittel zu deklarieren - mit allen Konsequenzen, die dieser Vorschlag für die Betroffenen gehabt hätte (völlige Verarmung, frühzeitiger Tod).
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beklagt, daß sich Patienten und Krankenkassen immer häufiger vor Gericht streiten müßten, weil die Kassen bestimmte Behandlungen nicht bezahlen wollen. "Diese Patienten haben oft schon schwer genug an ihrer Krankheit zu tragen. Ihnen auch noch langwierige Kämpfe um die Bezahlung von Therapien zuzumuten, ist entwürdigend", erklärte der Pressesprecher der KBV, Dr. Roland Stahl, am 3.Januar in Köln.
Demnach hätten sich die Krankenkassen in den vergangenen Monaten mehrfach geweigert, den Einsatz eines Medikaments außerhalb der Indikation zu bezahlen, für die es zugelassen ist: "In vielen Fällen haben Studien längst Beweise geliefert, daß die Anwendung außerhalb der Indikation ausgesprochen erfolgreich ist. Die Pharmasprecher wissen das auch, melden das Präparat aber nicht für diese weiteren Einsatzgebiete an, weil das für sie mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist", sagte der KBV-Sprecher.
Nach seiner Auffassung dürfte sich die Situation in den nächsten Monaten sogar noch verschärfen: "Wir haben errechnet, daß wir 5,6 Milliarden Euro zusätzlich in der Arzneimitteltherapie benötigen, wenn wir die Patienten wirklich optimal versorgen wollen". Allein für die Behandlung von Atemwegserkrankungen sei über eine Milliarde Euro zusätzlich notwendig.
Frauke Richter
|
|
| Kernthemen | Suchen | Abonnieren | Leserforum |