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Aus der Neuen Solidarität Nr. 11/2003 |
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Wissenschaftsethik. Erfreulicherweise stimmte der deutsche Bundestag mit großer Mehrheit für ein weltweites generelles Klonverbot.
Der Deutsche Bundestag hat sich mit breiter Mehrheit für ein weltweites generelles Klonverbot bei Menschen ausgesprochen. Zugleich forderten alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP die Bundesregierung auf, sich auch auf internationaler Ebene für ein Verbot einzusetzen. In dem fraktionsübergreifenden Antrag zum Klonverbot wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine UN-Konvention anzustreben, die alle Formen des Klonens von Menschen verbietet. Darüber hinaus solle die Regierung "möglichst viele Staaten" dafür gewinnen.Der Bundestag lehnte ausdrücklich die in der öffentlichen Diskussion immer wieder zu hörende Unterscheidung zwischen dem reproduktiven und dem sogenannten therapeutischen Klonen ab. Weiterhin wurde großer Wert auf die Tatsache gelegt, daß für großangelegte Klonversuche Hunderttausende, wahrscheinlich Millionen Eizellen von Frauen gebraucht würden. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Maria Böhmer (CDU) befürchtet daher eine "neue Form des Organhandels". Mehrere Abgeordnete sprachen sich auch dagegen aus, die sehr vagen "Heilungsversprechen" gegen die tatsächliche Vernichtung von Embryonen auszuspielen. Das Erfreulichste: Mit wenigen Ausnahmen sprachen nahezu alle Redner dem menschlichen Embryo die verfassungsmäßig garantierte Menschenwürde zu.
Weiter betonten die Abgeordneten immer wieder mit Blick auf den von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzten, nicht parlamentarisch legitimierten Nationalen Ethikrat, daß allein dem Parlament die Entscheidung über die bioethischen Grundfragen vorbehalten bleibe. Das Parlament sei, so etwa Gudrun Schaich-Walch (SPD), "nicht zu ersetzen durch Gremien außerhalb". In der Klonfrage zeichnet sich deshalb ein Konflikt zwischen Parlament und Regierung ab. Führende Vertreter der Regierung, so Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), halten die Forderungen nach einem weltweiten Verbot des therapeutischen Klonens für verfrüht. Zuvor hatte bereits Bundesgesundheitsministerin Schmidt ihre Zweifel angemeldet. Man könne, wenn überhaupt, international nur ein "reproduktives" Klonverbot durchsetzen.
Daß sich die Forschungsministerin über die gerade erst vom Bundestag bekräftigte Ablehnung jeden Klonens menschlicher Embryonen hinwegsetze, sei "eine unerhörte Mißachtung des Parlaments", kritisierte indes der CDU-Politiker Hubert Hüppe und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin". Weiter sagte Hüppe: "Frau Bulmahn hatte es ebenso wie Gesundheitsministerin Schmidt und Bundeskanzler Schröder nicht für nötig gehalten, an dieser Bundestagsdebatte zur Bioethik teilzunehmen. Schröder, Bulmahn und Schmidt haben auch weder an der Abstimmung teilgenommen, noch eine Erklärung dazu zu Protokoll gegeben. Ihre Auffassungen zum Klonen lassen sie das Parlament statt dessen über die Presse erfahren. Am 23.Januar hat Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt, man müsse diskutieren, das ,therapeutische Klonen' von einem Klonverbot auszunehmen. Es geht nicht an, daß die Bundesregierung gegenüber dem gewählten Parlament jede klare Positionierung schuldig bleibt, während Mitglieder der Bundesregierung über die Presse das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken befürworten."
Daher habe er nun eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet. Darin heißt es: "Teilt die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung in einem Interview (Südwest Presse Ulm vom 27.Februar 2003) zum Ausdruck gebrachte Überzeugung bezüglich des sogenannten therapeutischen Klonens, sie wolle die Chancen der modernen Biomedizin nutzen und das Klonen menschlicher Embryonen stelle nur dann ,Mißbrauch' dar, wenn es sich um sogenanntes ,reproduktives Klonen' handele, und erwägt die Bundesregierung eine dieser Position entsprechende Änderung des Embryonenschutzgesetzes, um zukünftig das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungs-, diagnostischen und therapeutischen Zwecken in Deutschland zu ermöglichen?"
In der Unionsfraktion versucht man indes, dem Eindruck entgegenzutreten, es herrsche Uneinigkeit in bioethischen Grundsatzfragen. Bei der Abstimmung über das Klonverbot hatten mehrere Unionsabgeordnete, darunter der europapolitische Sprecher der Fraktion Peter Hintze (CDU), ihre Zustimmung verweigert. Auch die forschungspolitische Sprecherin der Unionsbundestagsfraktion, Katherina Reiche (CDU), verweigerte dem totalen Klonverbot ihre Unterstützung.
Als flankierende Maßnahme wurde vom Bundestag auch die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" neu eingesetzt. Sie soll die Legislative u.a. bei allen Fragen der Fortpflanzungsmedizin beratend unterstützen. Daneben stehen in dieser Legislaturperiode Fragen zum Lebensende, zur Organtransplantation und Nanobiotechnologie sowie zur Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen auf dem Programm. Die 26 Sitze der Enquete-Kommission werden mit je 13 Abgeordneten und Fachleuten aus Forschung und Medizin besetzt. Aus den von einzelnen Parteien bereits genannten Namen ist erkennbar, daß sich der restriktive Kurs des Bundestages auch in der Kommission widerspiegeln soll. Noch in dieser Wahlperiode soll nach dem Willen des Parlaments ein umfassender Gesetzentwurf zur Fortpflanzungsmedizin formuliert und in die Debatte eingebracht werden.
Der Club of Life begrüßte die Initiative zum totalen Klonverbot als überfällig und forderte die Abgeordneten in einem Schreiben, das auf unserer Internetseite zu finden ist (Widerstand gegen PID ist Pflicht!), auf, sich als nächsten Schritt gegen die kürzlich vom Nationalen Ethikrat befürwortete Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) einzusetzen. Aber auch all die anderen Formen der Angriffe auf das Leben ungeborener Menschen (Stichwort Abtreibung, Pränataldiagnostik) gehörten endlich auf den Prüfstand und abgestellt.
Jutta Dinkermann
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