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Aus der Neuen Solidarität Nr. 15/2003

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"Sicherung des Weltfriedens vorrangig"

Auszüge aus der Resolution 377 (V) Abschnitt A

Es sei beschlossen: Wenn der Sicherheitsrat in irgendeinem Falle, wenn eine Bedrohung des Friedens, Bruch des Friedens oder Akt der Aggression vorzuliegen scheint, seiner vorrangigen Verantwortung für den Erhalt von Frieden und Sicherheit auf der Welt wegen fehlender Einstimmigkeit der Ständigen Mitglieder nicht nachkommt, dann soll sich die UN-Vollversammlung umgehend mit der Angelegenheit befassen, um den Mitgliedern angemessene Vorschläge für kollektive Maßnahmen vorzulegen, eingeschlossen den Einsatz bewaffneter Kräfte im Falle eines Bruchs des Friedens oder eines Akts der Aggression, wenn dies nötig ist, um Frieden und Sicherheit auf der Welt zu erhalten oder wiederherzustellen. Wenn die Vollversammlung gerade nicht tagt, soll sie auf Antrag innerhalb von 24 Stunden zu einer Dringlichkeitssitzung zusammentreten. Eine solche Dringlichkeitssitzung soll einberufen werden, wenn sie vom Sicherheitsrat mit den Stimmen von sieben Mitgliedern oder von einer Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen gefordert wird.