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Pressestimme

Stilles Töten in der Schweiz
Ärzte sollen Sterbehilfe leisten, um Kosten zu sparen

Folgender Beitrag der Sozialwissenschaftler Ludger Fittkau und Petra Gehring von der Technischen Universität Darmstadt erschien in Süddeutsche Zeitung am 28. Juli 2003. Wir geben ihn in Auszügen wieder.

Kaum beachtet hat sich in drei europäischen Ländern eine neue medizinische Dienstleistung eingebürgert. Sie heißt Sterbe- oder Suizidhilfe - und gegeben wird der Tod. Nach Holland und Belgien gilt dies nun auch in der Schweiz. Hier sieht eine standesrechtliche Empfehlung der Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW), die von der Schweizer Ärztegesellschaft FMH sowie den medizinischen Fakultäten der Schweizer Hochschulen getragen wird, neuerdings Tötungen vor.

Dabei scheint es, als reagierten die Ärzte in der Schweiz auf eine Lage, die international seit Monaten Diskussionsstoff bietet. In der Schweiz sind obskure Sterbehilfevereine mit Namen wie "Exit" oder "Suizidhilfe" entstanden, deren Mitglieder Werbung machen und Lebensmüden die Giftmischung ans Bett bringen. Seit die "Exit"-Sterbehelfer auch in städtischen Seniorenheimen in Zürich aus- und eingehen, ist der Ruf nach einer ärztlichen Regulierung dieser Aktivitäten laut geworden. (...)

Wie jedoch konnte überhaupt im Rahmen der Medizin das Töten als "Hilfe", als Therapie erscheinen? Wie wurde es den Ärzten plausibel, daß ausgerechnet in ihr Fach die Sterbehilfe gehört? Dem Selbstverständnis des alten Berufsstandes sind gezielte Tötungen fremd. Henker wollten Ärzte - mit wenigen, aber schrecklichen historischen Ausnahmen - nie sein. Das Sterben soll erleichtert werden, aber nicht direkt verkürzt, so formuliert es der Eid des Hippokrates, so wollten es die Deklarationen des Weltärztebundes. Wenn sich in Europa heute mehr und mehr Ärzte an aktiven Tötungshandlungen beteiligen, ist der normative Überbau entsprechend ungesichert. (...)

Die im Juni veröffentlichte Richtlinie der Schweizer Akademie für medizinische Wissenschaften trägt den harmlos klingenden Titel "Behandlung und Betreuung von älteren pflegebedürftigen Menschen" und dürfte allenfalls Fachkreisen bekannt sein. Sie verpflichtet alle in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen tätigen Ärzte des Landes, aktiv an der Vorbereitung zum "Suizid unter Beihilfe eines Dritten" mitzuwirken. Auch dem Pflegepersonal in Betreuungseinrichtungen und Psychologen wird empfohlen, sich an die medizinische Richtlinie zu halten, die aktive Sterbehilfe in Institutionen regeln will. Das Personal medizinischer Einrichtungen soll künftig mit professionellen Sterbehelfern zusammenarbeiten.

Das Regelwerk argumentiert nicht mit dem Patientenwohl oder -willen, sondern mit der Demographie. Das ist bemerkenswert, und es legt einen Strang in der Geschichte des europäischen Sterbehilfediskurses bloß, der in den Reformdiskussionen in den Niederlanden so gut wie unsichtbar blieb: die Rationierung der Kosten im Gesundheitswesen und in der Pflege. Die Schweizer Richtlinie weist schon in der Präambel auf die "demographische Entwicklung" im Lande hin. Der demographische Wandel werde dazu führen, daß in den nächsten Jahren die Anzahl älterer, "vor allem hochbetagter Personen" deutlich ansteigen werde - und dies in einer Zeit steigender Gesundheitskosten. Kostenanreizsysteme wie Fallpauschalen könnten überdies dazu führen, daß ältere Menschen "frühzeitig aus einem Spital in eine Institution der Langzeitpflege oder nach Hause entlassen werden, ohne daß die notwendigen medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen abgeschlossen sind". Hieraus könne der Wunsch Betroffener resultieren, getötet zu werden.

In "einem solchen Fall" - also wohl auch dann, wenn Pflegemängel selbst der Grund für einen Suizidwunsch sind - sollte ein externer Arzt hinzugezogen werden, der prüft, ob der Sterbewunsch "nicht auf Druck Dritter", falsche Diagnostik oder eine psychische Erkrankung zurückgeht und ob im konkreten Fall die Schmerzbekämpfung ausreicht. Werden diese Bedingungen bestätigt, ist die Sterbehilfe möglich. (...)

Die Tötungsbeihilfe, so das Papier (solle) namentlich in Pflegeheimen von externem Personal geleistet werden. Das Personal einer "Institution der Langzeitpflege" sei aus "Rücksichtnahme auf die übrigen Bewohner" nicht an der Vorbereitung oder Durchführung" der Sterbehilfe zu beteiligen. Der "außergewöhnliche Todesfall" ist an die kantonale Ermittlungsbehörde zu melden. (...)

Mit der Schweiz sind nun in drei europäischen Ländern Patiententötungen durch Standes- und Landesrecht eingeführt und werden dort praktiziert. Dabei ist die Schweizer Begründung auf erschreckende und entlarvende Weise neu: Man errechnet den Pflegeengpaß und trägt einfach Kostengründe vor.

Das stille Töten nach diesem Muster hätte zweifellos Zukunft. Aber spätestens jetzt stellt sich der Medizin die Existenzfrage. Wer mit dieser Begründung tötet, kann kein Arzt mehr sein.

 

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