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Aus der Neuen Solidarität Nr. 50/2003 |
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Karl Kasimir, stellv. Landesvorsitzender der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) in Niedersachsen, richtete im Vorfeld einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV) und des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen, die am 21. und 22. November in Bremen stattfand, einen Brief an die sieben Arbeitsgruppenleiter der Arbeitsgemeinschaft und an die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses des DAV. Darin bringt er seine "tiefgreifenden und international relevanten rechtlichen Bedenken" gegen die derzeitigen Zustände im Gesundheitswesen zum Ausdruck. Der Text wurde leicht gekürzt, Zwischenüberschriften eingefügt.
Wenn man die Gesundheitsreformen, die die unterschiedlichen Bundesregierungen im Laufe der letzten ca. 30 Jahre durchgeführt haben, in ihrer Gesamtheit betrachtet, dann kommt man nicht umhin festzustellen: Es ist für die Patienten (ich meine alle Arten von Patienten, vom "leicht Schnupfenden" bis hin zu den Schwerstkranken und -pflegebedürftigen) zu erheblichen Einschränkungen, Erschwernissen bis hin zu Leistungsverweigerungen gekommen - einerseits bedingt durch die stetig erhöhten Kostenbeteiligungen, die neben den reinen Krankenversicherungsbeiträgen zusätzlich zu leisten sind, und andererseits durch die Reduzierung der Leistungskataloge der für die Patienten notwendigen und bestmöglichen Anwendungen und Versorgungen zur Wiederherstellung der Gesundheit, zur Vermeidung der Verschlechterung des Gesundheitszustandes, zur Pflege usw. Die Medien berichten zunehmend über besonders gravierende Fälle.
Die Institutionen, die die Entscheidungen für derartige Folgen treffen, argumentieren immer mit Kosten-"Explosionen" im Gesundheitswesen und der sich daraus sozusagen zwangsweise ergebenden Notwendigkeit zu "Einsparungen". Ferner werden die angeblich unglaublichen Verschwendungen durch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, pharmazeutische Industrie usw. angeprangert, und demzufolge wird auch dort "eingespart". Diese "Sparargumente" haben inzwischen fast alle Schichten der Bevölkerung erfaßt und sollen durch die dauernden Wiederholungen zur Wahrheit erhoben werden. Dabei sind sie, so wie sie dargestellt werden, so falsch, wie nur etwas falsch sein kann:
1. Wenn man die Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen nicht als reines Zahlenspiel betrachtet, sondern ins Verhältnis zum gesamten Bruttoinlandsprodukt setzt, stellt man fest, daß sie kaum wahrnehmbar gestiegen sind, z.B. von 5,67 Prozent im Jahre 1975 auf 5,94 Prozent in 2002. Das Argument der "Kostenexplosion" ist also genauso absurd, wie wenn jemand radikale Kürzungen bei der Volkswagen AG verlangte, damit ein Golf wieder unter DM 10 000 kostet wie vor 20 oder 25 Jahren.
2. Wenn jemand spart, dann legt er etwas - in der Regel Geld - zurück "auf die hohe Kante". Bei den gesamten sogenannten Sparmaßnahmen der letzten drei Jahrzehnte wurde jedoch keine einzige D-Mark und kein einziger Euro in die Rückstellung gegeben. Es handelte sich vielmehr um Schritt für Schritt zunehmende Kürzungen der im Gesundheitswesen für die Kranken und Pflegebedürftigen zu erbringenden bestmöglichen Leistungen.
Wahr ist dagegen ein Argument, das zu erwähnen jedoch von den Verantwortlichen tunlichst vermieden wird: Ende der 60er Jahre erfolgte eine grundlegende Änderung der Wirtschafts- und Finanzpolitik weg von der sogenannten Produktionsgesellschaft hin zur nachindustriellen Konsumgesellschaft. Diese Änderung führte uns langsam aber sicher zum heutigen Zustand der totalen Überschuldung von Staat, Bürgern und Betrieben, zu Firmenpleiten in großer Zahl, zur Massenarbeitslosigkeit usw. Ein Ergebnis davon sind verminderte oder bestenfalls stagnierende Einnahmen z.B. der gesetzlichen Sozialversicherungen.
An dieser Stelle ist es eigentlich erforderlich, grundlegende Betrachtungen über die Funktionsweise einer guten und gerechten Wirtschafts- und Finanzpolitik eines Staates anzustellen, da diese auch für eine gute und gerechte Gesundheitspolitik eines Staates entscheidend ist. Ich möchte Ihren Blick jedoch auf einige rechtliche Fragen lenken, wie eingangs erwähnt. Dazu ist es erforderlich, einige schwerwiegende Konsequenzen aus den Kürzungen zu nennen. Die angeführten Beispiele kann jeder Interessierte bzw. jeder Bürger seit langem den Medien entnehmen oder auch bei Betroffenen sehr direkt erfahren.
A. In ihrer eigenen Wohnung durch ambulante Pflegedienste zu versorgende Menschen können aus Zeit und Geldmangel teilweise nur noch einmal pro Monat geduscht oder gebadet werden, Haare waschen inklusive.
B. Schwer geh- und bewegungsbehinderte, fast 90jährige Frauen werden in einem Bremer Pflegeheim zwar immerhin einmal wöchentlich geduscht, diese Arbeiten müssen jedoch Zivildienstleistende ohne jeden fachlichen Beistand leisten.
C. Krankenhäuser verweigern die Aufnahme auch von schwersten Notfällen, da ihr Budget erschöpft ist.
D. Ambulant tätige Arzte verweigern oder "verschieben" notwendige Behandlungen, da... siehe C.
E. Schwerstpflegebedürftige können nicht mehr bedarfsgerecht und menschenwürdig behandelt werden, "liegen in ihrem eigenen Dreck durch"! Mehr als 10 000 Menschen sterben pro Jahr allein in Deutschland an den Folgen von Druckgeschwüren, also an mangelhafter und damit menschenunwürdiger Pflege.
F. Untersuchungen haben ergeben, daß von den über 2 Mio. pflegebedürftigen Menschen bis zu 85 % mangelernährt sind, d.h. sie erhalten zu wenig Nahrung und Flüssigkeit. Dabei werden z.B. bei Schwerkranken, die sich zwar noch allein etwas bewegen, jedoch nicht mehr allein essen und trinken können, die vollen Tabletts wieder abgetragen, obwohl sie gar nichts zu sich genommen haben. Der Flüssigkeitsmangel führt bei alten Menschen sehr schnell zu schweren gesundheitlichen Störungen und Verwirrtheitszuständen, die dann mit Psychopharmaka kaschiert werden, was wiederum die Pflegebedürftigkeit erhöht - ein Teufelskreis.
G. In den letzten Jahren sind große Fortschritte in der Behandlung frühgeborener Kinder gemacht worden. Das Geburtsgewicht, ab dem Ärzte nicht nur das Überleben der "Frühchen", sondern ihnen auch ein von Krankheiten oder Beschwerden freies Leben sichern können, ist enorm gesunken. Zweifellos, der medizinisch und pflegerische Aufwand dafür ist hoch. Nun sollen auch in diesem Bereich die Mittel drastisch gekürzt werden. Soll in Zukunft nach Gramm Lebendgeburtsgewicht entschieden werden, welches Kind leben darf und welches "verworfen" wird?
Diese Aufstellung ist, wie Sie wissen, bei weitem nicht vollständig und wurde/wird von Gesundheitsreform zu Gesundheitsreform länger. Aber diese wenigen Beispiele werfen tiefgreifende Fragen auf. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland basiert nicht ohne Grund auf dem Naturrecht. Deshalb haben die Verfasser des GG einige Grundrechte im GG aufgenommen, von denen ich die Artikel bzw. Absätze 1, 2, 3(3), 20(1) erwähnen möchte.
Bei genauer Betrachtung dürfte es außer Zweifel stehen, daß alle unter A. - G. genannten Tatbestände gegen mindestens einen der genannten Artikel/Absätze verstoßen. Und bei noch genauerer Betrachtung ergeben sich tagtäglich Zehntausende Verstöße allein in Deutschland. Die Frage ist nur, wer ist dafür im einzelnen haftbar zu machen?
Die Pflegekraft, der die zu erledigenden Arbeiten - oftmals innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens - vorgegeben werden und die dann vor Ort "die mangelhafte Pflege tatsächlich durchführen muß"?
Der Vorgesetzte der Pflegekraft, dem für seine Arbeitsbereiche Zeit- und Kostenrahmen vorgegeben werden und der die entsprechenden Arbeitsanweisungen und -vorgaben an seine Mitarbeiter weiter gibt?
Die Leitung des Krankenhauses oder Pflegeheims, die mit einem eingeschränkten Budget haushalten und auskommen und dabei u.a. zum Teil total überarbeitetes Personal einsetzen muß?
Die externen Ärzte, die z.B. in Pflegeheimen untergebrachte Kranke und Pflegebedürftige mehr oder weniger regelmäßig untersuchen und behandeln und denen die Mißstände daher nicht verborgen bleiben können?
Die Aufsichtsbehörden, die meines Wissens nach z.B. bei Pflegeheimen deren Haushaltspläne, fachliche Einrichtungen, Qualifikationen und Arbeiten kontrollieren und überprüfen?
Die Landtags- und Bundestagsabgeordneten, die Gesetzesvorlagen zustimmen, deren Anwendung nach Erlangung der Gesetzeskraft die oben beschriebenen Folgen hervorrufen?
Die Krankenkassen, die die beschlossenen Reformgesetze mit umsetzen müssen, die z.B. die Bezahlung der Leistungserbringer aufgrund ihrer eigenen schwierigen Finanzsituation immer weiter verzögern, so daß letztere entweder schließen oder teure Überbrückungskredite aufnehmen müssen und damit ihre Situation und die der Patienten weiter verschlechtern?
Die Mitglieder der Bundesregierung, die Bundestagsabgeordneten, der Bundeskanzler selbst oder gar der Bundespräsident, weil sie es sind, die derartige Gesetze "durch die Institutionen bringen" und/oder für ihre Inkraftsetzung sorgen?
Wenn jemand dieser Kreise an irgendeinem der generellen Mißstände oder auch nur in Einzelfällen "Schuld hat", kann es dann lediglich um haftungsrechtliche Fragen gehen oder auch um den Verdacht des Straftatbestandes?
Bei dieser Frage darf Artikel 25 des GG nicht fehlen. Bestandteil des geltenden Völkerrechts sind u.a. auch die "Nürnberger Prinzipien". Nach dem Prinzip 6.c) sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit als völkerrechtliche Verbrechen strafbar. In den Urteilen bzw. in dem Urteil, das diesem Prinzip zugrunde liegt, wurden u.a. als Verbrechen genannt
Machen sich nun evtl. aufgrund von 6.c) in Verbindung mit den anderen sechs Prinzipien neben allen oben genannten Personenkreisen weitere haft- oder strafbar? Macht sich evtl. jeder Bürger wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar? Denn niemand kann hierzulande noch behaupten, er oder sie hätten von den o.a. Vorkommnissen nichts gewußt. Selbst von der UNO in Genf wurden diese Mißstände in Deutschland bereits angeprangert.
Oder haben wir es gar mit einer Abkehr von unserer vielhundertjährigen oder gar -tausendjährigen Kultur und Philosophiegeschichte zu tun? "Die Würde des Menschen war unantastbar" lautet denn auch der Titel eines Artikels des Staatsrechtlers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde, der kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien. Er berichtet über einen neuen Kommentar zum GG Art. 1 (1), mit dem eine axiomatische Wende eingeleitet wird. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen wird in dieser neuen Sicht nicht mehr als Bestandteil oder Folge des geltenden Naturrechts vorausgesetzt, sondern die Menschenwürde wird Gegenstand einer beliebigen Auslegung. Böckenförde schreibt, der frühere Verfassungskommentar habe die Menschenwürdegarantie verstanden "als Übernahme eines grundlegenden, in der europäischen Geistesgeschichte hervorgetretenen ,sittlichen Werts' in das positive Verfassungsrecht, das sich dadurch selbst auf ein vorpositives Fundament, eine Art naturrechtlichen Anker ... bezieht".
Im neuen Kommentar dagegen werde die "grundlegend strukturelle Alternative, ob GG Art.1 Abs.1 objektivrechtliche Fundamentalnorm oder grundrechtlicher Anspruch sei, zu einem Detailproblem", was in der Folge Tür und Tor zur Abwägung und "flexibleren" Handhabung des Würdeschutzes öffne. "Letztlich geht es um den Freiraum für die Gewährung und den Abbau von Würdeschutz nach Angemessenheitsvorstellungen des Interpreten" - z.B. das Recht auf Selbstmord oder die Aberkennung der Menschenwürde von In-vitro-Embryonen durch Justizministerin Zypries. Und wie passen die o.a. Zustände in dieses Bild? Diese Debatte über die Menschenwürde als Staatsprinzip gewinnt an Brisanz, wenn man sie vor dem Hintergrund des Auflebens der Gedanken des "Kronjuristen" der Nazis Carl Schmitt sieht - ausführlich nachzulesen u.a. im Nachwort seines 1999 veröffentlichten Briefwechsels mit Ernst Jünger.
Die aufgeworfenen Fragen sind zweifelsohne von weitreichender Bedeutung, wegen ihrer Grundsätzlichkeit wirken sie tief in das Medizinrecht hinein. Sie sollten daher auch auf der o.a. Tagung einen breiten Raum einnehmen sowie in Zukunft im Deutschen Anwaltsverein, sofern nicht schon vorhanden, in einem besonderen Arbeitskreis geklärt werden. Wir von der BüSo stehen gern zu Erörterungen und Diskussionen zur Verfügung.
Karl Kasimir
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