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Kommentar

Vom Verbrechen des Angriffskrieges

Von Gabriele Liebig


Robert H. Jacksons grundlegende Rede

Eigentlich müßten gerade die Amerikaner besonders gut verstehen, warum Deutschland sich unmöglich an einem Krieg gegen den Irak beteiligen kann. Eine derartige Militäraktion wäre nach geltendem Völkerrecht ein Angriffskrieg, denn (im Unterschied zum Angriff auf Kuwait 1990 und den Iran 1980) Saddam Hussein ist heute weder irgendwo einmarschiert, noch hat er irgendwelche Anstalten dazu gemacht oder mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen gedroht. Der Vorsatz des "Regimewechsels" in einem Staat, den man zum "Schurkenstaat" erklärt hat, oder die Furcht, eines Tages von ihm bedroht zu werden, ist kein völkerrechtlich zulässiger Kriegsgrund.

Aber die neue "Nationale Sicherheitsstrategie der USA" vom September 2002 (die auf Entwürfe zurückgeht, die unter der Federführung des heutigen US-Vizepräsidenten Cheney bereits 1992 entstanden waren) hat den Begriff des "Präventivkrieges" eingeführt. Damit wird das geltende Völkerrecht ausgehebelt, denn ein solcher Präventivkrieg ist nichts anderes als ein verklausulierter Angriffskrieg.

Die neue Doktrin1 erklärt "Terroristen" und "Schurkenstaaten" zum Hauptfeind. "Schurkenstaaten" seien solche, die z.B. "das eigene Volk unterdrücken und ihre nationalen Ressourcen für den persönlichen Gewinn der Herrscher vergeuden", "das Völkerrecht mißachten", "entschlossen sind, sich Massenvernichtungswaffen und andere fortgeschrittene Militärtechnik anzuschaffen" und "die Vereinigten Staaten hassen". Aus "Selbstverteidigung" werde "Amerika gegen solche Bedrohungen vorgehen, bevor sie voll ausgebildet sind. Wir können Amerika und seine Freunde nicht verteidigen, indem wir das Beste hoffen. Daher müssen wir bereit sein. Die Pläne unserer Feinde zu vereiteln... Wir werden nicht zögern, notfalls allein zu handeln, um unser Recht auf Selbstverteidigung wahrzunehmen, indem wir vorbeugend gegen solche Terroristen vorgehen."

Der Angriff auf das geltende Völkerrecht ist explizit: "Wir haben fast ein Jahrzehnt gebraucht, um die wahre Natur der neuen Bedrohung zu begreifen. Angesichts der Ziele von Schurkenstaaten und Terroristen können die Vereinigten Staaten sich nicht bloß auf reaktive Maßnahmen wie in der Vergangenheit verlassen... Wir können nicht warten, bis der Feind zuerst zuschlägt." Der völkerrechtliche Begriff der "unmittelbaren Bedrohung" müsse "den Fähigkeiten und Zielen der heutigen Gegner angepaßt werden". "Zur Abwehr oder Verhinderung feindseliger Akte seitens unserer Feinde werden die Vereinigten Staaten, falls notwendig, vorbeugend handeln". (Dazu gehört mittlerweise sogar ein nuklearer Erstschlag auch gegen Länder, die selber keine Atomwaffen besitzen.)

Wenn alle Staaten dieses Recht für sich in Anspruch nähmen, brächen auf der Stelle vermutlich zwei Dutzend Kriege aus. Und es wären alles Angriffskriege.

Robert H. Jacksons grundlegende Rede

Das deutsche Grundgesetz erklärt in Art. 26 einen Angriffskrieg kurz und knapp für verfassungswidrig. Sehr viel ausführlicher äußerte sich 1946 der amerikanische Hauptanklagevertreter Robert H. Jackson vor dem Militärgerichtshof in Nürnberg, wo sich eine Reihe führender Nazis nach Kriegsende zu verantworten hatten. Ein Anklagepunkt war die Vorbereitung und Entfesselung eines Angriffskrieges.

"Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind", sagte Richter Jackson in seiner "Grundlegenden Rede" zu Anfang des Prozesses.

Die Angeklagten könnten sich nicht darauf berufen, das Nürnberger Statut sei erst für sie gemacht worden und sie hätten nicht gewußt, daß Angriffskriege völkerrechtswidrig seien, argumentierte Jackson. Die Ächtung des Angriffskrieges habe eine lange Vorgeschichte. Dazu holte Jackson zu einem völkerrechtlichen Exkurs aus: Man habe dann zunächst versucht, Aber die Nazis hätten sich überhaupt über jedes Gesetz und Völkerrecht hinweggesetzt, sagte Richter Jackson: Genauso wird leider heute mit dem Völkerrecht umgegangen. Deshalb ist es sicher nützlich, sich Richter Jacksons Worte in Erinnerung zu rufen. Zu Anfang der hier zitierten Rede sagte er: Richter Jackson glaubte das, und zum Glück glauben auch viele Amerikaner es heute noch.


Anmerkungen

1. Der volle Text der New National Security Strategy of the United States erschien am 20. September 2002 in der Online-Version der New York Times.

2. Grundlegende Rede, vorgetragen im Namen der Vereinigen Staaten von Amerika von Robert H. Jackson, Hauptanklagevertreter der USA beim Internationalen Militärgerichtshof zu Nürnberg (Dokumente der Zeit, Verlag DAS FORUM, Frankfurt am Main, 1946)

 

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