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Aus der Neuen Solidarität Nr. 6/2003 |
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Von Gabriele Liebig
Eigentlich müßten gerade die Amerikaner besonders gut verstehen, warum Deutschland sich unmöglich an einem Krieg gegen den Irak beteiligen kann. Eine derartige Militäraktion wäre nach geltendem Völkerrecht ein Angriffskrieg, denn (im Unterschied zum Angriff auf Kuwait 1990 und den Iran 1980) Saddam Hussein ist heute weder irgendwo einmarschiert, noch hat er irgendwelche Anstalten dazu gemacht oder mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen gedroht. Der Vorsatz des "Regimewechsels" in einem Staat, den man zum "Schurkenstaat" erklärt hat, oder die Furcht, eines Tages von ihm bedroht zu werden, ist kein völkerrechtlich zulässiger Kriegsgrund.
Aber die neue "Nationale Sicherheitsstrategie der USA" vom September 2002 (die auf Entwürfe zurückgeht, die unter der Federführung des heutigen US-Vizepräsidenten Cheney bereits 1992 entstanden waren) hat den Begriff des "Präventivkrieges" eingeführt. Damit wird das geltende Völkerrecht ausgehebelt, denn ein solcher Präventivkrieg ist nichts anderes als ein verklausulierter Angriffskrieg.
Die neue Doktrin1 erklärt "Terroristen" und "Schurkenstaaten" zum Hauptfeind. "Schurkenstaaten" seien solche, die z.B. "das eigene Volk unterdrücken und ihre nationalen Ressourcen für den persönlichen Gewinn der Herrscher vergeuden", "das Völkerrecht mißachten", "entschlossen sind, sich Massenvernichtungswaffen und andere fortgeschrittene Militärtechnik anzuschaffen" und "die Vereinigten Staaten hassen". Aus "Selbstverteidigung" werde "Amerika gegen solche Bedrohungen vorgehen, bevor sie voll ausgebildet sind. Wir können Amerika und seine Freunde nicht verteidigen, indem wir das Beste hoffen. Daher müssen wir bereit sein. Die Pläne unserer Feinde zu vereiteln... Wir werden nicht zögern, notfalls allein zu handeln, um unser Recht auf Selbstverteidigung wahrzunehmen, indem wir vorbeugend gegen solche Terroristen vorgehen."
Der Angriff auf das geltende Völkerrecht ist explizit: "Wir haben fast ein Jahrzehnt gebraucht, um die wahre Natur der neuen Bedrohung zu begreifen. Angesichts der Ziele von Schurkenstaaten und Terroristen können die Vereinigten Staaten sich nicht bloß auf reaktive Maßnahmen wie in der Vergangenheit verlassen... Wir können nicht warten, bis der Feind zuerst zuschlägt." Der völkerrechtliche Begriff der "unmittelbaren Bedrohung" müsse "den Fähigkeiten und Zielen der heutigen Gegner angepaßt werden". "Zur Abwehr oder Verhinderung feindseliger Akte seitens unserer Feinde werden die Vereinigten Staaten, falls notwendig, vorbeugend handeln". (Dazu gehört mittlerweise sogar ein nuklearer Erstschlag auch gegen Länder, die selber keine Atomwaffen besitzen.)
Wenn alle Staaten dieses Recht für sich in Anspruch nähmen, brächen auf der Stelle vermutlich zwei Dutzend Kriege aus. Und es wären alles Angriffskriege.
Das deutsche Grundgesetz erklärt in Art. 26 einen Angriffskrieg kurz und knapp für verfassungswidrig. Sehr viel ausführlicher äußerte sich 1946 der amerikanische Hauptanklagevertreter Robert H. Jackson vor dem Militärgerichtshof in Nürnberg, wo sich eine Reihe führender Nazis nach Kriegsende zu verantworten hatten. Ein Anklagepunkt war die Vorbereitung und Entfesselung eines Angriffskrieges.
"Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind", sagte Richter Jackson in seiner "Grundlegenden Rede" zu Anfang des Prozesses.
Die Wiederaufnahme des Grundsatzes, daß es ungerechte Kriege gebe und daß ungerechte Kriege ungesetzlich seien, läßt sich in vielen Stufen verfolgen. Vor allem ist in dieser Entwicklung der Briand-Kellogg-Pakt vom Jahre 1928 bedeutsam. In ihm verzichteten Deutschland, Italien und Japan gemeinsam mit fast allen Nationen der Welt auf den Krieg als Instrument der Politik, verpflichteten sich, die Regelung von Streitigkeiten nur auf friedlichem Wege zu suchen, und verurteilten den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfragen...
Das Genfer Protokoll über die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten, das im Jahre 1924 von den Vertretern von 48 Regierungen unterzeichnet worden ist, legte fest, daß 'ein Angriffskrieg ein internationales Verbrechen darstellt'. Die 8. Vollversammlung des Völkerbundes erklärte in einer Entschließung, die im Jahre 1927 einstimmig von den Vertretern von 48 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, angenommen worden ist, ein Angriffskrieg sei ein internationales Verbrechen. Auf der 6. Panamerikanischen Konferenz im Jahre 1928 nahmen die 21 amerikanischen Republiken einstimmig eine Entschließung an, daß der 'Angriffskrieg ein internationales Verbrechen gegen das Menschengeschlecht darstellt'...
Selbst nach ihrem eigenen Gesetz - hätten sie je ein Gesetz geachtet - waren diese Grundsätze bindend für die Angeklagten. Artikel 4 der Weimarer Verfassung bestimmte: 'Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Reichsrechts' (Dokument Nummer 2058-PS). Kann irgendein Zweifel sein, daß im Jahre 1939 die Ächtung des Angriffskrieges eine der 'allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts' war?"
Bei einer bereits von mir erwähnten Zusammenkunft sagte Hitler, es komme bei Beginn und Führung des Krieges nicht auf das Recht an, sondern auf den Sieg. In seiner Ansprache an die versammelten Oberbefehlshaber am 23. November 1939 erinnerte er daran, daß Deutschland im Augenblick einen Vertrag mit Rußland habe, erklärte aber: 'Verträge werden aber nur so lange gehalten, wie sie zweckmäßig sind.' Weiter kündigte er in der gleichen Rede an: 'Verletzung der Neutralität Belgiens und Hollands ist bedeutungslos' (Dokument Nummer 789-PS, Seite 5 und -11). In einer Geheimen Kommandosache, betitelt: 'Die Kriegsführung als Problem der Organisation', die der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht am 19. April 1938 allen Befehlshabern zuleitete, heißt es: 'Je nachdem, ob der Eintritt der kriegsrechtlichen Normen mehr Vorteile oder Nachteile für die Kriegsführenden bringt, werden diese sich den neutralen Staaten gegenüber als im Kriege oder nicht im Kriege befindlich betrachten' (Dokument Nummer L-211)...
Völkerrecht, natürliches Recht, deutsches Recht, jedes Recht überhaupt war diesen Männern nur eine Propagandaformel; sie bedienten sich seiner, wenn es ihnen helfen konnte, und sie verzichteten darauf, wenn es das, was sie tun wollten, verdammte."
1. Der volle Text der New National Security Strategy of the United States erschien am 20. September 2002 in der Online-Version der New York Times.
2. Grundlegende Rede, vorgetragen im Namen der Vereinigen Staaten von Amerika von Robert H. Jackson, Hauptanklagevertreter der USA beim Internationalen Militärgerichtshof zu Nürnberg (Dokumente der Zeit, Verlag DAS FORUM, Frankfurt am Main, 1946)
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