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PID: Embryonenschutzgesetz soll ausgehebelt werden

Der Nationale Ethikrat hat empfohlen, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik "begrenzt" zuzulassen, obwohl die PID nicht auf eine Verhinderung von Kindern mit Erbkrankheiten, sondern auf deren Vernichtung abzielt.


Nur einer kommt durch

Der von Bundeskanzler Schröder eingesetzte Nationale Ethikrat hat sich Ende Januar 2003 zu dem umstrittenen Gencheck an Embryonen, der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), geäußert. Bereits die alles andere als ausgewogene Besetzung dieses demokratisch nicht legitimierten Gremiums hatte zu keiner Zeit Zweifel an diesem Ergebnis aufkommenlassen. Dabei verstößt die Zulassung der PID nach herrschender Rechtsauffassung sowohl gegen das Embryonenschutzgesetz als auch gegen das Grundgesetz.

Zudem hatte sich bereits ein Jahr zuvor eine vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquetekommission eindeutig gegen die Zulassung der PID ausgesprochen. Mit eindrucksvoller Mehrheit hatte die Kommission erklärt, daß die PID nicht auf eine Verhinderung von Kindern mit Erbkrankheiten, sondern auf deren Vernichtung abziele, daß für jedes nach einer PID geborene Kind durchschnittlich 60 Embryonen erzeugt und vernichtet würden und daß die PID deshalb gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 Grundgesetz verstoße.

Allerdings ist die Stellungnahme des Ethikrates keineswegs einmütig. 15 Ratsmitglieder sprachen sich für die begrenzte Zulassung der PID aus (bei Eltern mit hohem Risiko, ein Kind mit einer genetisch bedingten Krankheit zu bekommen), sieben stimmten dagegen. Die Befürworter wollen der Öffentlichkeit (in bewährter Manier) wieder einmal weismachen, daß die Methode ausschließlich erdacht sei, um einzelnen wenigen Paaren mit einem "verzweifelten Kinderwunsch" (und einem hohen Risiko, ein Kind mit einer nicht näher definierten schweren und nicht therapierbaren genetischen Erkrankung zu bekommen) zu helfen. Die Gegner jedoch wiesen darauf hin, daß dennoch "die Verwerfung von Embryonen mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde unter keinen Umständen vereinbar" sei.

Man darf zu recht Zweifel daran äußern, ob die Sorge um die jährlich wenigen Paare, die überhaupt in den "Genuß" einer PID-Behandlung kommen sollen, wirklich die treibende Kraft hinter der Zulassung der PID ist. Alles deutet darauf hin, daß vielmehr ein neuer Anlauf unternommen wird, das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz ganz auszuhebeln. Bisher dürfen nämlich nur wenige Embryonen in vitro gezeugt werden, und alle müssen der Mutter in den Uterus eingepflanzt werden. Riesige Mengen an tiefgefrorenen Embryonen, wie sie in anderen Ländern lagern, um vielleicht einmal aufgetaut und in einen Uterus verpflanzt zu werden, gibt es in Deutschland (noch) nicht.

(Die Auflagen und vor allem den Geist des Embryonenschutzgesetzes versucht man inzwischen in Deutschland mit dem Grauzonentrick zu umgehen, die Befruchtung der Eizelle gerade in dem Moment zu stoppen, wenn die Samenzelle zwar schon in die Eizelle eingedrungen, aber noch nicht den Zellkern erreicht hat).

Doch davon einmal abgesehen, bei der PID wäre per Hormonstimulation die "Herstellung" mehrerer Embryonen erlaubt, die dann auf ihre "Eignung" bzw. auf "Defizite" untersucht und genutzt oder verworfen werden. In jedem Fall entstehen hier also Mengen an überflüssigen, "frischen" Embryonen, die vor ihrer Verwerfung im Rahmen von Stammzell- und Klonexperimenten beforscht werden können. Und um die Gewinnung dieses Materials geht es - neben eugenischen Gesichtspunkten - auch hier in erster Linie.

Ist die Tür erst einmal einen Spalt weit aufgestoßen, gibt es erfahrungsgemäß kein Halten mehr: Laut einer in der Fachzeitung Human Reproduction veröffentlichten Studie wurden im Jahr 2001 in 24 IVF-Zentren aus 14 Ländern im Rahmen von 412 Zyklen PID-Techniken durchgeführt. Davon dienten 78 Zyklen ausschließlich der Bestimmung des Geschlechts, ohne daß bei den Gametenspendern ein erhöhtes Risiko zur Übertragung einer vererbbaren Krankheit vorgelegen hätte. Im Auftrag der Paare wählten die "Reproduktionsmediziner" also unter den befruchteten Eizellen diejenigen Embryonen aus, die das gewünschte Geschlecht aufwiesen. Die Studie, die in diesem Zusammenhang von "social sexing" oder auch "family balancing" spricht, widerlegt zudem die Behauptung, daß die künstliche Befruchtung nur von unfruchtbaren Paaren nachgefragt werde. 75,6% betrafen fruchtbare Paare.

Auch zeigen die Erfahrungen, die hierzulande mit der Pränataldiagnostik gemacht wurden, daß eine Begrenzung illusorisch ist. Selbst prinzipielle Befürworter des Screenings im Mutterleib klagen seit langem darüber, daß die Diagnose dazu führt, daß Eltern selbst bei leicht behebbaren Schädigungen des Kindes wie einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte auf Abtreibung drängen. Eine "Anhörung" des Nationalen Ethikrates über die "gesellschaftlichen Folgen" der Einführung der PID blieb nach Schilderungen von Beobachtern und Teilnehmern offenbar ohne die erhoffte Wirkung. Vertreter von Behindertenorganisationen erläuterten Positionen zum Thema "Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft".

So sorgte sich z.B. Herr Kruip vom Vorstand der Mukoviszidose e.V., daß die medizinische Versorgung für chronisch Kranke mit genetischen Defekten schlechter werde, wenn man die PID in Deutschland erlaube. Denn dann ließe sich leichter sagen: "Das muß doch heute nicht mehr sein." Trotz der Belastungen empfänden die Eltern ihr Leben und das ihres Kindes als lebenswert. Falls man Mukoviszidose als zulässige Indikation auf eine entsprechende Liste setzte, würde dies "einen Sturm der Entrüstung auslösen", betonte Kruip. Im übrigen wird die Mukoviszidose häufig als Paradebeispiel angeführt und behauptet, man könne ihr Auftreten mit Hilfe der PID durch frühzeitiges Erkennen ausschließen. (Man achte auf das ungeheuerliche Vorgehen: vorgeburtliche Selektion und Tötung zur Verhinderung von Krankheit!)

Die Ärztin Jeanne Nicklas Faust, engagiert bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, weist darauf hin, daß bereits die Pränataldiagnostik den Umgang mit behinderten Menschen erschwert habe. Dort wird während der Schwangerschaft im Mutterleib nach Defekten geforscht und bei vermeintlichem Vorliegen in der Regel abgetrieben. Die Abbruchzahlen werden beim Befund "Down-Syndrom" länderübergreifend mit durchschnittlich 92 Prozent angegeben. Inzwischen sei außerdem klar, daß Menschen mit einem Down-Syndrom zum Beispiel sehr wohl wahrnähmen, daß bei Ungeborenen besonders nach dieser Behinderung gesucht werde.

Nur einer kommt durch

Angesichts dieses weltweiten Dammbruchs ist es höchste Zeit, auch die "Kind-nach-Wunsch"-Ideologie einmal gründlich zu hinterfragen - und das nicht nur bei den offensichtlichen Auswüchsen, wo Kinder "nur" nach dem Geschlecht ausgewählt oder verworfen werden. Jeder, der sich ein Kind wünscht, aber Angst vor den sehr seltenen Erbkrankheiten hat, die zudem auch mit der PID nicht hundertprozentig vorhergesagt werden können, sollte abwägen, ob das vermeintliche Recht auf "Gesunde-Kind-Versuche" höher angesiedelt werden darf als das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben und Würde jedes Menschen vom Beginn seiner Zeugung? Ich bin davon überzeugt: Würde man den Paaren, die wirklich Eltern- und keine Egowünsche hegen, diese Fakten genau erklären, würden viele freiwillig darauf verzichten und eher kinderlos bleiben oder sich nach einem Adoptivkind umsehen.

Dann sind da noch solche, die argumentieren, es sei doch besser, noch im Reagenzglas als im Mutterleib abzutreiben. Denn wenn es schon erlaubt sei, behinderte Kinder ganz ohne Beratung bis kurz vor der Geburt abzutreiben, wieso sollte dann dieser frühe Vernichtungszeitpunkt verboten werden? Doch so argumentiert nur jemand, der in seiner Logik so verfahren ist, daß er gar nicht mehr erkennt, daß man Widersprüche nach zwei Seiten hin auflösen kann und muß! Das gleiche gilt übrigens auch für die stereotype Aussage: Wenn es bei uns nicht erlaubt ist, wird es eben im Ausland gemacht. Mit diesem dummen "Argument", das keines ist, wurde auch die Abtreibung legalisiert, die Einfuhr embryonaler Stammzellen begünstigt, die Euthanasiedebatte vorangetrieben usw.

Ja, es steht viel auf dem Spiel, das Wort der Eugenik und Selektion macht offen und völlig zu recht die Runde, behinderte Menschen fürchten um ihr Leben. Will man Parallelen zur Eugenikpolitik der Nationalsozialisten ziehen, so besteht der Unterschied derzeit nur noch darin, daß die Nazis ihre Programme zur sogenannten "Vernichtung lebensunwerten Lebens" viel diskreter angingen.

Es ist daher keine Einmischung in staatliche Angelegenheiten, wenn der Erzbischof von Köln, Kardinal Meisner, Gerhard Schröder mit ungewöhnlich scharfen Worten kritisierte und den Bundestag zum Widerstand aufrief. Dieser müsse den Regierungschef in die Schranken weisen. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland habe das sogenannte therapeutische Klonen zur Debatte gestellt und seinen Nationalen Ethikrat die an strenge Bedingungen geknüpfte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) beschließen lassen. "Damit versündigt sich der Regierungschef unseres Landes am Gebot Gottes und mißachtet unsere Verfassung, die auf dem unaufgebbaren Artikel 1 beruht: ,Die Würde des Menschen ist unantastbar'," so Meisner in einem Beitrag für die Welt am Sonntag vom 26.Januar.

Eindeutig Position bezogen hat auch der 105.Deutsche Ärztetag im Mai vergangenen Jahres in Rostock. Er kam zu dem Ergebnis, daß die PID ethisch nicht vertretbar und medizinisch höchst fragwürdig sei. Vor Journalisten in Bonn bekräftigte jetzt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, die restriktive Haltung der Ärzteschaft: "Wir plädieren nach wie vor für ein Verbot der PID." Das Mißbrauchspotential sei zu groß. Eine Begrenzung auf wenige Fälle erscheine kaum möglich und könne nicht garantiert werden. Auch er bestätigte Erfahrungen aus dem Ausland, daß der Kreis derjenigen, die PID in Anspruch nehmen dürften, beständig ausgeweitet werde. Und er befürchtet, daß die bewußte Tötung genetisch belasteter Embryonen und damit auch potentiell behinderten Lebens zu einer verminderten Akzeptanz von Behinderten in der Gesellschaft führen könne. Schließlich besteht der Zweck des embryonalen Genchecks darin, aus einer bestimmten Anzahl befruchteter Eizellen einen vermeintlich gesunden Embryo auszuwählen und andere "weniger gut ausgestattete" abzutöten. Hoppe: "Damit wird menschliches Leben zur Disposition gestellt, weil es bestimmte, jedoch individuelle Kriterien nicht erfüllt."

Knapp ein Jahr nach der heftig geführten Debatte über die Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen und der Entscheidung des Gesetzgebers, einen solchen Import unter "engen" Auflagen zu erlauben, zeichnet sich nun ein weiteres Konfliktfeld ab. Noch in dieser Legislaturperiode dürfte der Bundestag über die Zulässigkeit der PID entscheiden.

Jutta Dinkermann

 

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