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Aus der Neuen Solidarität Nr. 23/2004

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Ärztlicher Alltag und Autonomie: Die Illusion der Patientenverfügung

Von Dr. Paolo Bavastro

Club of Life. Der hier stark gekürzte Text basiert auf einem Vortrag, den Dr. Paolo Bavastro, leitender Arzt der Filderklinik in Stuttgart, am 19. Oktober 2002 in Essen gehalten hat. Seine menschenfreundliche Einstellung und reiche Praxiserfahrung veranlaßten ihn zu dieser ernsten Warnung vor Patientenverfügungen, die den Arzt zur lebensverkürzenden Maßnahmen verpflichten sollen.


Unmögliche Prognosen

Ich möchte gerne aus dem praktischen Erleben des täglichen Umgangs des Arztes mit Patientenverfügungen einige Aspekte schildern... Patientenverfügungen sind aus der Angst und aus einer Abwehrhaltung heraus formuliert: Wenn ich mich in einem Zustand befinde, in dem ich mich nicht mehr äußern kann, dann will ich dieses oder jenes nicht. Ich kenne keine einzige Verfügung die besagt: Wenn ich in jenem Zustand bin, dann will ich das oder jenes. Sie sind also alle im Nein formuliert. Das ist auch verständlich, denn sie sind aus der Angst entstanden, daß man medizinisch zu viel macht, daß man das Falsche macht, daß man auch alleine gelassen wird...

Sie kennen die Rede "Wird alles gut?" des Bundespräsidenten Johannes Rau vom Mai 2000. Er spricht darüber, daß die Autonomie, von der wir alle reden, an Bedingungen gebunden ist: "Die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen hat herausragende Bedeutung. Das darf uns den Blick nicht dafür verstellen, daß auch die Selbstbestimmung an Voraussetzungen gebunden ist und daß sie Grenzen hat". Ich denke hier liegt ein zentraler Punkt...

In dieser Situation, in der eine Patientenverfügung gilt, ist dies prinzipiell nicht erfüllbar! Es gibt keine Aufklärung, die dies ermöglicht. Wie wollen Sie heute formulieren: Falls ich in zehn Jahren in dem oder jenem Zustand sein werde, soll dies oder jenes nicht mehr gemacht werden? In welchem Zustand? In welchem Alter? Welche Maßnahmen? Mit welchem Risiko? Was ist dann möglich? Vielleicht gibt es eine neue Therapie, die wir heute alle gar nicht kennen! Das Für und Wider der konkret vorliegenden Situation, das Abwägen ist prinzipiell nicht erörterbar, da die konkrete Situation nicht vorhersehbar ist!...

Einige Arbeiten zeigen, daß über 80 Prozent der Menschen ihre Meinung im betroffenen Zustand ändern, wenn man die Entscheidungen am grünen Tisch vergleicht mit der Situation des Betroffenseins...

Unmögliche Prognosen

Vor diesem Hintergrund lesen wir den Text der Bundesärztekammer zur Patientenverfügung. Eine ähnliche Passage gibt es fast identisch in der sog. "christlichen Patientenverfügung." Ich erlaube mir, diese Passage kritisch zu sehen: "Patientenverfügungen sind verbindlich, insofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen". Das ist prinzipiell nicht möglich und daher prinzipiell unsinnig. Denn ein bewußtloser Patient, für den die Patientenverfügung gilt, ist prinzipiell nicht in der Lage, die konkrete, heute und jetzt vorliegende Krankheits- und Behandlungssituation zu kennen, geschweige denn, wie die Juristen so schön formulieren, das Für und Wider seiner Handlungen bzw. seiner Entscheidungen abzuwägen. "... und keine Umstände erkennbar sind, daß der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde". Ist das etwa bei einem Bewußtlosen zu realisieren? Formulierungen wie der "mutmaßliche Wille" sind nicht hilfreich, dazu willkürlich und gefährlich ...

Von juristischer Seite wird die Erneuerung der Unterschrift alle sechs Monate bis zwei Jahre gefordert, um die Aktualität des Willens zu dokumentieren. Ein Beispiel hierzu: Eine nahezu 80jährige Frau wird zu uns auf die Intensivstation gebracht mit Ateminsuffizienz bei pulmonaler Hypertonie, am Rande der Beatmungspflichtigkeit wegen einer Lungenentzündung. Sie hatte eine Patientenverfügung, in der sie die Beatmung nicht ablehnte. Da es eine untypische Verfügungssituation war (ich konnte mit ihr sprechen), führte ich ein Gespräch, um ihren Willen zu eruieren. Sie schaute mich erstaunt an und schrie mich gleichsam an: "Machen Sie alles, ich will doch leben, was glauben Sie denn"! Die vorliegende Verfügung war 19 Tage davor unterschrieben und vom Hausarzt gegengezeichnet worden. Soviel zur realen Zuverlässigkeit juristischer Formalia ...

Der Arzt hat eine Fürsorgepflicht. Deshalb ist im jetzigen rechtlichen System, wenn überhaupt eine Festlegung notwendig ist, nur eine Figur vertretbar: Die Vorsorge-Vollmacht. Ich beauftrage einen Menschen meines Vertrauens, wenn ich nicht mehr für mich selbst sprechen kann, mit dem Arzt statt meiner zu sprechen. Es ist zwar dann die Stellvertretersituation vorhanden, die selbst ein Problem ist, aber ich habe wenigstens als Arzt einen Menschen, mit dem ich diskutieren kann und als Patient einen Menschen, der mein Vertrauen genießt sowie meine Einstellungen, meine Präferenzen, meine Lebenseinstellungen kennt. Als Arzt kann ich versuchen, einen Behandlungsweg mit dem Bevollmächtigten zu finden...

Im deutschen Gesundheitswesen, im Moment leider dominiert von medizinischem Ökonomismus, Mißtrauen, Kontrolle, Reglementierung, wird schneller, als vielen recht sein wird, folgende ganz andere Verfügung lebensnotwendig werden. "Falls ich in einen Zustand kommen sollte, in dem ich mich nicht mehr äußern kann, erwarte ich auf Grund des Grundgesetzes, daß das medizinisch Notwendige zur möglichen Erhaltung meines Lebens unternommen wird"!

Sterbebegleitung ist Lebensbegleitung bis zum letzten Atemzug! Für mich hat die Begleitung auch des Menschen am Beatmungsgerät eine tiefe Qualität. Auch dort stirbt man den eigenen Tod. Deshalb stelle ich bewußt kein Beatmungsgerät ab...

(Den vollen Text können Sie im Kürze im Internet unter www.solidaritaet.com oder www.club-of-life.de nachlesen.)

 

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