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Aus der Neuen Solidarität Nr. 30/2004
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Der gerechte Staat
Aus einem Brief Helmuth J. von Moltkes an Peter Yorck von Wartenburg, 17. Juni 1940.
Sie erinnern sich vielleicht der Wette: Schulenburg war bereit zu wetten, daß innerhalb von zehn Jahren ein Staat bestehen würde, den wir voll würden billigen können. Ich war bereit, die Negative dieser Behauptung aufrecht zu erhalten. Wir kamen zur Frage der Definition eines solchen Staates und ich schlug als Kriterium die Gerechtigkeit vor, so daß Schulenburg also gewonnen haben sollte, wenn wir innerhalb von zehn Jahren in den Grenzen, die durch die menschliche Unzulänglichkeit gesetzt sind, einen gerechten Staat hätten.
Damit blieb übrig die Definition der Gerechtigkeit und wir einigten uns darauf, daß Gerechtigkeit darin bestünde, daß im Rahmen des Staatsganzen ein jeder sich voll entfalten und entwickeln könne...
Die Grundlage aller Staatslehre besteht für mich etwa in folgenden Grundsätzen:
1. Es ist nicht die Bestimmung des Staates, Menschen zu beherrschen und durch Gewalt oder durch Furcht vor Gewaltanwendung zu zügeln, vielmehr ist es die Bestimmung des Staates, die Menschen in eine solche Beziehung zueinander zu bringen und sie darin zu erhalten, daß der Einzelmensch von jeder Furcht befreit in voller Sicherheit und doch ohne Schaden für seinen Nächsten zu leben und zu handeln vermag.
2. Es ist nicht die Bestimmung des Staates, Menschen zu wilden Tieren oder zu Maschinen zu machen, vielmehr ist es die Bestimmung des Staates, dem Einzelmenschen denjenigen Rückhalt zu geben, der es ihm ermöglicht, Körper, Geist und Verstand ungehindert zu betätigen und zu entwickeln.
3. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, unbedingten Gehorsam und blinden Glauben an sich oder an etwas Anderes vom Menschen zu fordern, vielmehr ist es die Bestimmung des Staates, den Einzelmenschen dahin zu führen, daß er nach den Geboten der Vernunft lebt, diese Vernunft bei allen Dingen betätigt und ihn zugleich dahin zu leiten, daß er seine Kraft nicht in Haß, Ärger, Neid verschwendet oder sonst unrecht handelt. Die letzte Bestimmung des Staates ist es daher, der Hüter der Freiheit des Einzelmenschen zu sein. Dann ist es ein gerechter Staat.