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Aus der Neuen Solidarität Nr. 47/2004 |
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Patientenverfügung. Der neue Gesetzentwurf "Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie" von Justizministerin Zypries schafft die Voraussetzungen für Euthanasie.
Justizministerin Brigitte Zypries hat am 5. November in Berlin "Eckpunkte zur Stärkung der Patientenautonomie" vorgestellt, die in einen Gesetzesentwurf zur Reform des Betreuungsrechts münden sollen. Das Betreuungsrecht soll noch in dieser Legislaturperiode geändert werden; der Schwerpunkt der Änderungen betrifft vor allem die gesetzliche Verankerung und Verbindlichkeit der sogenannten Patientenverfügungen im Betreuungsrecht.Der Öffentlichkeit wurde allerdings der Wortlaut des eigentlichen Arbeits- und Diskussionspapieres vorenthalten, die Presse mit einer mageren Presseinformation zum Vorhaben selbst abgespeist. Auch die Nachfrage im Ministerium ergab nur Vages; das Papier sei noch weit davon entfernt, Gesetzesentwurfreife zu haben, der Text noch gar nicht fertig, und bis Ende Januar gebe es ohnehin erst einmal eine Anhörungsfrist, in dessen Rahmen bestimmte "Verbände" angeschrieben und nach ihrer Meinung befragt würden.
Aber schon die magere Presseinformation verdeutlicht auf erschreckende Art und Weise das eigentliche Ziel des Vorhabens: sich offenbar einer größtmöglichen Anzahl kranker Menschen auf möglichst rasche, unbürokratische und rechtlich geschickte Art und Weise entledigen zu wollen.
Es hat wohl kaum je eine erfolgreichere und tiefergehendere Kampagne psychologischer Kriegführung gegen das eigene Volk und dessen Seele gegeben wie die jahrelange Debatte um das "Recht auf Sterben". Die Schäden dieser Kampagne sind unübersehbar: Irreführung über das Wesen menschlicher Freiheit und die Verabsolutierung eines falsch verstandenen Selbstbestimmungsrechtes des Menschen. Damit soll die Bereitschaft induziert werden, sich und andere im Namen dieser "Freiheit" "freiwillig" töten zu lassen oder eben selbst zu töten.
Wie kann man es der Bevölkerung am besten verkaufen, sich im Rahmen einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise im (teuren) Krankheitsfall "freiwillig" und frühzeitig selbst zu entsorgen? Dies war in etwa die (auch ministerielle) Fragestellung, unter der diesbezügliche Untersuchungen und die Propaganda der letzten Jahre standen. Und sie war erfolgreich: Es brauchte schließlich gar keinen gesetzlichen Zwang mehr, damit aus dem Recht auf Sterben eine Pflicht zum Sterben wurde, die allerdings nicht so genannt wird, sondern in schönster Orwellscher Manier "Freiheit zur Selbstbestimmung".
Im Mittelpunkt dieser Kampagne stand und steht seit vielen Jahren die sogenannte Patientenverfügung. Die Frage, wie verbindlich sie ist, wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert, was selbst Urteile des Bundesgerichtshofes - besonders der Beschluß des 12. Zivilsenates des BGH vom 17.03.2003 - nicht wirklich ändern konnten.
Was ist nun das Brisante an dem neuen Gesetzesentwurf?
1) In einem Hauruck-Verfahren soll eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügungen im Betreuungsrecht als "absolut verbindlich" durchgesetzt werden. Die Gültigkeit solch einer Patientenverfügung soll demnach weder an bestimmte Formvorschriften gebunden, noch irgendwie zeitlich befristet sein. Sie kann daher schriftlich oder mündlich vorliegen, zwanzig Jahre oder eine Woche alt sein.
2) Eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf ein bestimmtes Krankheitsstadium ist nicht länger vorgesehen. Zitat: "Der Mensch hat während seines ganzen Lebens einen Anspruch darauf, daß sein Selbstbestimmungsrecht geachtet wird. Er darf eine Heilbehandlung auch dann ablehnen, wenn sie eine zum Tode führende Krankheit besiegen oder den Eintritt des Todes weit hinausschieben könnte."
Während der Abbruch oder die Unterlassung medizinischer Maßnahmen ursprünglich und auch vom ärztlichen Verständnis auf den Zeitraum der Sterbephase beschränkt war - und nur hier keine strafrechtliche Konsequenzen hatte - , wurde in den letzten Jahren versucht, diesen Zeitraum immer weiter vorzuverlegen und auch auf nicht zum Tode führende Krankheiten und Zustände auszudehnen. Insbesondere "teure" Patientengruppen, wie z.B. Komapatienten, wurden so zum Gegenstand der Tötungsforderungen (in der Regel durch "Verhungernlassen") gemacht, und es steht zu befürchten, daß das Justizministerium nun auch ausdrücklich die große Gruppe der Demenzkranken im Visier hat.
3) Wenn in einer Patientenverfügung keine Festlegungen getroffen wurden, die sich auf eine spezielle Behandlungssituation beziehen, können Betreuer oder Bevollmächtigte den "mutmaßlichen Willen" ermitteln und anstelle des Patienten entscheiden.
4) Vormundschaftsgerichte müssen Entscheidungen eines Betreuers, nicht aber eines Bevollmächtigten genehmigen, wenn "die Gefahr besteht, daß das Unterbleiben oder der Abbruch medizinischer Maßnahmen dazu führen kann, daß der Betreute stirbt oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Solche lebenserhaltenden Maßnahmen können u.a. eine Operation, die künstliche Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr, die Dialyse, Chemotherapien und anderes sein." (Ein Bevollmächtigter wird gewöhnlich vom Patienten selbst beauftragt, anders als ein Betreuer, der durch staatlichen Akt bestellt wird.)
5) Indes: "Keiner Genehmigungspflicht" bedarf die Entscheidung des Betreuers dann, "wenn zwischen Arzt und Betreuer übereinstimmende Auffassungen über den konkreten und behandlungsbezogenen mutmaßlichen Patientenwillen bestehen". "Dann soll die Umsetzung des Patientenwillens nicht an ein gerichtliches Verfahren gebunden werden."
6) Haarsträubend wegweisend ist schließlich die Definition "passiver Sterbehilfe". Was dazu in der Presseinformation zu lesen ist, ist nicht nur rein fachlich und juristisch ein Unding, sondern es zeigt auch in der Wortwahl das Ausmaß einer Kaltblütigkeit und Kaltschnäuzigkeit, die wohl tatsächlich über Leichen gehen will: "Wenn der Arzt eine lebensverlängernde Behandlung einstellt ('einen Apparat ausschaltet') ist das juristisch eine passive Sterbehilfe, auch wenn er dazu aktiv werden muß ('einen Schalter umlegt'). In diesem Fall geht es nämlich nur um das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen, d.h. lediglich darum, den natürlichen Krankheitsverlauf seinen Fortgang nehmen zu lassen..."
Mitglieder der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" bezeichneten den Entwurf bereits als grob fahrlässig. Andere Stimmen, auch der Marburger Bund, protestierten gegen die "gefährliche Tendenz" und Möglichkeiten des "Mißbrauchs". Auch wurde der Ministerin vorgeworfen, mit ihrem Vorstoß das Votum des Parlamentes zu mißachten, das sich mehrheitlich in der Enquetekommission für andere Regelungen bei der Patientenverfügung ausgesprochen habe.
Hier wird offenbar wieder einmal der altbewährte Trick angewandt, bewußt etwas ganz Ungeheuerliches zu fordern, um damit auszutesten, wie weit man überhaupt gehen kann. Anschließend tritt man für einen "gesamtgesellschaftlichen Konsens" ein, der dann allen Beteiligten im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen als das "kleinere Übel" erscheinen muß, der aber doch viel schlechter ist, als man noch zuvor bereit war zu akzeptieren.
Jeder, der die faschistoide Stoßrichtung dieser Pläne erkannt hat, ist aufgerufen, dieses Drehbuch zu durchkreuzen, indem endlich Klartext geredet (siehe Kommentar) und das Justizministerium für solche Vorhaben zur Rede gestellt und zur Verantwortung gezogen wird.
jut
Protestbriefe können gerichtet werden an:
Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
11015 Berlin
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Mehr dazu auf Internetseite des Club of Life www.club-of-life.de
Aus der Fülle an Hintergrundmaterial und -informationen zu diesem Thema auf der Internetseite des Club of Life e.V. empfiehlt sich hierzu insbesondere das Studium folgender Artikel/Stellungnahmen: |
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