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Aus der Neuen Solidarität Nr. 10/2005 |
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Friedrich Schiller genießt im Jahr 2005 Popularität. Das ist erfreulich, da er viele Jahre wie ein toter Hund behandelt wurde. Hoffentlich werden in diesem Jahr möglichst viele Jugendliche dazu angeregt, Schillers Werke zu lesen. Das ist besser, als das Lesen der vielen Schiller-Bücher, welche rechtzeitig zum Schillerjahr 2005 erschienen sind. Diese vermitteln bisweilen ein völlig falsches Bild von Schiller, vor allem, wenn sie Schiller zu einem Vorläufer der "Moderne" machen.
Ein Beispiel für diese fehlgeleitete "Modernisierung" ist das Buch von Sigrid Damm, welches in der Neuen Solidarität (Nr. 42/2004) besprochen wurde. Ich frage mich, warum Frau Damm dieses Buch überhaupt geschrieben hat. Sie kommt zu dem Schluß, daß Schiller sein Handeln immer nur seinem Werk untergeordnet habe und schließt mit der Feststellung: "Ich verlasse Friedrich Schiller. Es bleibt nichts als sein Werk." Aber genau über dieses "Werk" ist in dem Buch fast nichts zu erfahren. Mein Rat: Man spare sich die 500 Seiten des Buches und lese dafür Schillers Werk.
Zusätzlich hat das Nichtlesen dieses Buches den Vorteil, daß man sich nicht über Frau Damms falsche "Modernisierung" Schillers ärgern muß. Wie kommt Frau Damm zu der Behauptung, Schiller resigniere zunehmend vor der zyklisch verlaufenden Geschichte und werde zum Vorläufer einer Geisteshaltung, für die Hofmannsthal später den Begriff der "Konservativen Revolution" geprägt habe? Ins gleiche Horn stößt übrigens Rüdiger Safranski, dessen Buch ebenfalls in der Neuen Solidarität besprochen wurde, wenn er behauptet: "Wie Nietzsche hätte auch Schiller sagen können: Wir haben die Kunst, damit wir am Leben nicht zugrunde gehen." Das ist modern, denn modern ist, daß die Kunst in der Welt nichts bewirken kann und bestenfalls dabei hilft, sich mit der Welt abzufinden.
Das steht aber im diametralen Widerspruch zu Schiller. Und wenn wir 2005 etwas von Schiller lernen sollten, dann vor allem die Erkenntnis, daß diese moderne Vorstellung von Kunst feige, faul und falsch ist. In einer schier hoffnungslosen politischen Situation, wie sie nach der gescheiterten Französischen Revolution in der Tat in Europa bestand, wirkte und wirkt Schiller durch die schöne Kunst. Er besserte und bessert noch heute den einzelnen Menschen, die menschliche Gattung, um letztendlich den freien Vernunftstaat zu verwirklichen. Dazu haben wir die schöne Kunst! Und was als Kunst nicht diese Wirkung erzielt, das verdient diesen Namen nicht.
Deshalb schreibt Schiller allen Künstlern ins Stammbuch:
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Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben,
Bewahret sie! Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben! Der Dichtung heilige Magie Dient einem weisen Weltenplane, Still lenke sie zum Ozeane Der großen Harmonie! |
Wer herausfinden will, warum Schiller damit recht hat, der muß Schillers Werke lesen, und zwar vor dem Hintergrund seiner theoretischen Schriften.
Ralf Schauerhammer, Waldems
An Beispielen führe ich folgende auf:
Diese Liste läßt sich beliebig fortsetzen:
Setzt man die Entwicklung in Relation mit dem von Henry Morgenthau entwickelten Plan, so stellt man fest, daß die Industriedemontage Deutschlands und Europas 60 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs fast gelungen ist. Was ist zu unternehmen, um diesen Weg aufzuhalten? Alle Regierungen der Erde müssen die Möglichkeiten der produktiven Wertschöpfung voll ausnutzen. In Europa sind die unseligen Maastrichter Beschlüsse außer Kraft zu setzen und zwar sofort. Mit den Ländern in Südwestasien, Afrika und Iberoamerika sind langfristige Entwicklungs- und Lieferverträge auszuhandeln, so daß auch diese eine Grundlage zur Entwicklung ihrer Wirtschaft- und Sozialstrukturen haben.
Alle diese Maßnahmen reflektieren auf einen "zweiten Westfälischen Frieden", den Lyndon LaRouche in seiner mehrteiligen Artikelserie bespricht. Parallel dazu sind Weltbank, IWF und Währungssystem einem geordneten Bankrottverfahren zu unterziehen, das System der freien Währungen durch ein stabiles Währungssystem zu ersetzen und eine Politik im Sinne F.D. Roosevelts in der Welt einzuführen. Zuvor sind alle Schulden der Länder Südwestasiens, Afrikas und Iberoamerikas zu streichen.
J. Triebeler, 65779 Kelkheim
Im §123 des StGB - Hausfriedensbruch - steht unmißverständlich "(1) Wer in die Wohnung... widerrechtlich eindringt, oder wer... auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Diesem § 123 des StGB liegt ein wichtiges Grundrecht zugrunde: Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung (1) "Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter... angeordnet... werden".
In dem verdienstvollen Artikel "Hartz IV verstößt gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes" in Neue Solidarität Nr. 51/2004 weisen Sie auf einen für Arbeitslose bedeutsamen Fall hin. Das Düsseldorfer Sozialgericht, das sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruft, billigt einer arbeitslosen, unverheirateten Frau in der Hauptsache das Arbeitslosengeld II zu, das ihr - wie Zehntausenden anderen Arbeitslosen - weggenommen worden war, weil der Partner, der in der Wohnung lebte, zu viel verdiente. Die Karlsruher Richter sagen nämlich zu einer "eheähnlichen Lebensgemeinschaft", die eine Einstandspflicht des Partners begründe, gehöre mehr als eine Wohngemeinschaft... "Nur ergänzend wiesen die Richter darauf hin, daß sie auch eine Ungleichbehandlung unverheirateter heterosexueller Paare mit homosexuellen Paaren sehen, die, sofern sie nicht in einer eingetragenen Gemeinschaft leben, unterstützt werden."
So erfreulich dieses Urteil für Tausende von Arbeitslosen ist - sie erhalten nun ALG II - , so unglaublich ist der Eingriff in die Privatsphäre, die bei Hartz IV in der Praxis üblich ist. Der Außendienst der Sozialbehörde, der kontrollierte, traf den Mann in Unterwäsche an, in der Wohnung notierten sie ein für zwei Personen gerichtetes Doppelbett, entdeckten im Schrank Männerkleidung. Diese Praxis wirft einige rechtliche Fragen auf: Besaßen diese kontrollierenden Männer eine von einem Richter angeordnete Erlaubnis zur Durchsuchung? Drangen sie etwa widerrechtlich in die Wohnung ein, verletzten damit den §123 StGB und begingen eine Straftat, oder verletzten sie etwa zusätzlich ein Grundrecht, nämlich Artikel 13 "Die Wohnung ist unverletzlich"?
Nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte Berlin (25.08.70), Braunschweig (23.04. u. 03.05.85) ist Art. 13 GG auch für Sozialempfänger/innen gültig. Für eine Durchsuchung fehlt die Rechtsgrundlage. Daher müssen sie einen Hausbesuch nicht dulden.
Wie es auch sein mag, den Bürger beschleicht das ungute Gefühl, der Staat erdreistet sich, die Privatsphäre des Schlafzimmers der Bürger und Bürgerinnen auszuspionieren, Schränke zu öffnen, um nachzuprüfen, ob männliche oder weibliche Kleidung aufgehängt ist. Führt uns diese Regierung ins Mittelalter zurück? Die ehemalige Allmacht des Staates mußte längst den Bürgerrechten weichen. Wo bleibt das verbürgte Recht jedes Menschen auf eine Privatsphäre? Wo das Grundrecht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar?" Wo das Vertrauen auf den Rechtsstaat?
Wir von der Montagsdemo in Stuttgart, die wir gegen Hartz IV ankämpfen, verteidigen die Würde des Menschen, die Unverletzlichkeit der Wohnung, wir verteidigen den sozialen Rechtsstaat!
Eugen E. Ungerer
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