|
Aus der Neuen Solidarität Nr. 1-2/2006
| |
Reichstagsbrand und Errichtung der Hitler-Diktatur
Seit dem 30. Januar 1933 war Adolf Hitler Reichskanzler einer Koalitionsregierung. Schon seit drei Jahren wurde mit Notverordnungen regiert, die aber nach Art. 48 der Weimarer Verfassung mit Reichstagsmehrheit aufgehoben werden konnten. Das war Hitler und dem "Kronjuristen" der Nazi-Revolution Carl Schmitt nicht genug, sie wollten die Diktatur.
Für den 5. März 1933 wurden Neuwahlen des Reichstages angesetzt, die man durch Terror zugunsten der NSDAP manipulieren wollte. Die Notverordnung "zum Schutze des Volkes" vom 4. Februar 1933 ermöglichte Verhaftungen ohne richterlichen Beschluß und schränkte die Versammlungs-, Rede- und Pressefreiheit drastisch ein. Der "Schießerlaß" des preußischen Innenministers Göring vom 17. Februar wies die Polizei an, "ohne Rücksicht auf die Folgen" von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Am 22. Februar erhielten SA, SS und "Stahlhelm" den Status als Hilfspolizei. Es wurden Listen zu verhaftender Oppositioneller erstellt.
Am 25. Februar beging der unter Polizeiobservation stehende holländische Anarchist Marinus van der Lubbe kleinere Brandstiftungen u.a. am Wohlfahrtsamt und Stadtschloß. Am 26. Februar ging eine Falschmeldung an die Presse, im Keller des Karl-Liebknecht-Hauses der KPD seien "große Mengen hochverräterischen Materials", blutige Umsturzpläne u.a. gefunden worden. Schon am Nachmittag vor dem Reichstagsbrand wurde die preußische Polizei angewiesen, "kommunistische Funktionäre erforderlichenfalls in Schutzhaft zu nehmen".
Um 21.10 Uhr wurde der Brand im Reichstag von Passanten bemerkt. Göring war bereits um 21.19 zur Stelle. Ein paar Minuten später wurde van der Lubbe festgenommen. Hitler eilte zum Tatort und sagte zu Sefton Delmer vom Daily Express: "Gebe Gott, daß dies das Werk der Kommunisten ist. Sie sind Zeuge des Beginns einer großen neuen Epoche in der deutschen Geschichte. Dieses Feuer ist der Anfang."
Am 28. Februar unterzeichnete Reichspräsident von Hindenburg die Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat", womit die Grundrechte außer Kraft gesetzt und der Ausnahmezustand verhängt wurde, der nie wieder aufgehoben wird. Zigtausende wurden "in Schutzhaft genommen", d.h. ohne richterlichen Haftbefehl eingesperrt.
Doch bei den Wahlen am 5. März erhielt Hitlers Partei nur 43% der Stimmen. Am 9. März wurden die 81 Mandate der KPD für ungültig erklärt und gegen die Abgeordneten Haftbefehl erlassen. Nur so konnte am 23. März das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (Ermächtigungsgesetz) gegen die 94 Stimmen der SPD-Abgeordneten, die noch nicht verhaftet sind, mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Das Ermächtigungsgesetz ist sehr kurz. Es besagt, die Reichsregierung könne selbst Gesetze beschließen, und zwar auch solche, die von der Reichsverfassung abweichen.
Am 29. März 1933 folgte das Gesetz über "Verhängung und Vollzug der Todesstrafe", am 1. April der Judenboykott, am 7. April das Gesetz zur "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums", das die Entlassung "unzuverlässiger" bzw. jüdischer Beamter ermöglichte, am 2. Mai die Gleichschaltung der Gewerkschaften. Am 10. Mai begannen die Bücherverbrennungen, nach dem SPD-Verbot am 22. Juni lösten sich die anderen Parteien selbst auf, und am 6. Juli verkündete Hitler den "Abschluß der Revolution".