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Aus der Neuen Solidarität Nr. 1-2/2006
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Schmitt: Führertum schafft Recht
Carl Schmitt (1888-1985) lehrte 1933-45 an der Universität Berlin und galt als der "Kronjurist" des Dritten Reiches. Schmitt fabrizierte die theoretische Grundlage für Hitlers Gewaltherrschaft. Er definierte den Staat nicht vom Normalzustand, sondern vom "Ausnahmezustand" her: "Der Ausnahmefall offenbart das Wesen der staatlichen Autorität am klarsten. Die Autorität beweist, daß sie, um Recht zu schaffen, nicht recht zu haben braucht." Im Ausnahmezustand gelte der Grundsatz "Not kennt kein Gebot".
Nachdem am 30. Juni 1934 auf Hitlers Befehl etwa 85 SA-Führer und andere als Rivalen empfundene Oppositionelle in verschiedenen deutschen Städten ermordet worden waren, rechtfertigte Schmitt die Tötungsaktion am 1. August 1934 in der von ihm selbst herausgegebenen Deutschen Juristenzeitung in einem Aufsatz mit dem Titel "Der Führer schützt das Recht". Schmitt argumentierte nicht nur mit dem Staatsnotstand (aufgrund eines angeblich drohenden Putsches von Röhm und der SA), sondern berief sich auf das Führertum als neue Quelle des Rechts:
"Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Mißbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft: ,In dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und damit des Deutschen Volkes oberster Gerichtsherr.' Der wahre Führer ist immer auch Richter. Aus dem Führertum fließt das Richtertum. Wer beides voneinander trennen oder gar entgegensetzen will, macht den Richter entweder zum Gegenführer oder zum Werkzeug eines Gegenführers und sucht den Staat mit Hilfe der Justiz aus den Angeln zu heben. Das ist eine oft erprobte Methode nicht nur der Staats-, sondern auch der Rechtszerstörung. In Wahrheit war die Tat des Führers echte Gerichtsbarkeit. Sie untersteht nicht der Justiz, sondern war selbst höchste Justiz."