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Aus der Neuen Solidarität Nr. 11/2006

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Wiesbadener Kommunalwahl unter OSZE-Standard?

Als die OSZE im Sommer 2000 die Durchführung der Kommunalwahlen im Kosovo organisierte, erließ sie u.a. "Verhaltensregeln" für die Wahlberichterstattung. Darin wurden alle Medien und Journalisten verpflichtet, "der Öffentlichkeit akkurat und ausgewogen Informationen über die Ansichten und Aktivitäten der für die lokalen Wahlen zugelassenen Kandidaten zu liefern ... Sie werden durch diese Verhaltensregeln auch verpflichtet, in allen ihren Berichten nach Richtigkeit, Fairness und Unparteilichkeit zu streben." (Quelle: Presseerklärung der OSZE vom 1. August 2000.)

Am 14. September 2000 veröffentlichte die OSZE eine weitere Presseerklärung, in der sie die albanischen Medien ausdrücklich auffordert, den kleinen Parteien mehr Raum in ihrer Berichterstattung einzuräumen. Ausdrücklich heißt es darin: "Die gegenwärtige Polarisierung des albanischen politischen Spektrums sollte den Sendern nicht als Vorwand dienen, einzelne Parteien oder Kandidaten zu diskriminieren und deren Fähigkeit zu beeinträchtigen, ihre Botschaft durch die Medien den Wählern zu übermitteln... Allen Spielern sollten in vernünftiger und fairer Weise Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet werden."

Was im Jahr 2000 unter den bürgerkriegsähnlichen Bedingungen in Albanien und im Kosovo galt, sollte erst recht unter den friedlichen Bedingungen einer Kommunalwahl in Deutschland gelten.

Das scheinen jedoch die Redaktionen von Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt, beide zur marktbeherrschenden Verlagsgruppe Rhein-Main gehörig, anders zu sehen. Bis auf eine Kurzmeldung am 28. Januar, in der auch die Zulassung der Kandidatenliste der Bürgerrechtsbewegung Solidarität erwähnt wurde, haben beide Zeitungen über die BüSo mit keinem Wort berichtet. Der Kurier unterschlägt die BüSo sogar in Vollständigkeit vortäuschenden Übersichtstabellen über zur Wahl stehenden Parteien und führt so die eigenen Leser irre.