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Aus der Neuen Solidarität Nr. 11/2006

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Wie wählt man die BüSo

Das hessische Kommunalwahlrecht ist kompliziert, denn jeder Wähler hat genau so viele Stimmen, wie das zu wählende Gremium Sitze hat. In Wiesbaden bedeutet dies: Jeder Wähler hat 81 Stimmen. Von diesen 81 Stimmen kann man jedem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren); da die BüSo 27 Kandidaten aufgestellt hat, können Sie der BüSo-Liste (Liste 7) alle 81 Stimmen geben - dazu machen Sie einfach ihr Kreuz im Feld neben der Listenbezeichnung (im Fall der BüSo auf dem Stimmzettel ganz rechts oben).