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Aus der Neuen Solidarität Nr. 21/2006 |
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Berlin
Die BüSo wird am 8. Juni eine Fachkonferenz zum Thema "Berlin: Industriemetropole des 21. Jh." mit Kandidaten der BüSo für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17. September sowie Fachleuten veranstalten. In der Einladung heißt es: "Berlin war einst die größte Industriemetropole Europas - heute arbeiten von vier Millionen Menschen gerade noch 95 000 in der Produktion. Die Stadt versinkt zunehmend in Armut, wirtschaftlicher Depression und gigantischen Schuldenbergen, bei einer gefährlichen sozialen Schieflage. Die aberwitzige Ideologie der Dienstleistungs- und Medienstadt ist total gescheitert! ...
Wir brauchen jetzt eine zukunftsgerichtete Vision von Aufbau und Entwicklung, damit das neue Finanzsystem von vornherein auf langfristige, produktive Investitionen orientiert wird. In diesem Zusammenhang steht unsere Kampagne zur Reindustrialisierung Berlins! Die entscheidenden Fragen, die dabei zur Diskussion gebracht werden müssen, lauten:
Dabei ist Berlin selbstverständlich nur die Speerspitze einer Reindustriealisierung in ganz Deutschland und Europa. Berlin kommt dabei als Drehkreuz für die Entwicklung Eurasiens über die nächsten 50 Jahre eine Schlüsselrolle zu. Wir laden deswegen nicht nur politisch Interessierte sowie Fachleute aus Berlin und Brandenburg, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands zu unserer Fachkonferenz ein." Nähere Informationen erhalten Sie unter 030-8023405.
Hessen
Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat am 27. April in ihrer konstituierenden Sitzung den Einspruch des BüSo-Spitzenkandidaten Alexander Hartmann gegen die Gültigkeit der Wiesbadener Stadtverordnetenwahl zurückgewiesen. Hartmann hatte, wie berichtet, auf die täuschende Wahlberichterstattung der Wiesbadener Massenmedien, insbesondere des Wiesbadener Kurier, hingewiesen. Diese sei ein offensichtlicher "Verstoß gegen die guten Sitten", der Einfluß auf die Verteilung der Sitze gehabt haben könne. Somit sei die Wahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes für ungültig zu erklären.
Dem hält der Wiesbadener Wahlleiter, Stadtrat Peter Grella, in seinem Ablehnungsbescheid vom 11. Mai entgegen: "Die von Ihnen gerügte Berichterstattung in den Tageszeitungen Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt stellt keinen derartigen Verstoß gegen diese Grundsätze dar. Sie beziehen sich in Ihrem Einspruch ausschließlich auf den redaktionellen Teil der Zeitungen. Dieser unterliegt der Pressefreiheit [Hervorh. im Original, d. Red.]. Die Pressefreiheit umfaßt die Freiheit, die Grundrichtung einer Zeitung unbeeinflußt zu bestimmen und zu verwirklichen. Bei der Gestaltung des redaktionellen Teils ist die Presse hinsichtlich der Auswahl der Nachrichten und der Verbreitung von Meinungen grundsätzlich frei. Sie ist insoweit nicht zur Neutralität im Wahlwettbewerb der Wahlvorschlagsträger verpflichtet ... Aus der von Ihnen so bezeichneten Monopolstellung des Wiesbadener Kuriers/Wiesbadener Tagblatts und der sich daraus vermeintlich ergebenden einseitigen Berichterstattung läßt sich somit wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit nicht der Tatbestand einer unzulässigen Wahlbeeinflussung herleiten ..." Der Einspruch sei somit zurückzuweisen. Dieser Empfehlung des Wahlleiters folgte die Stadtverordnetenversammlung am 27. April.
Alexander Hartmann kommentierte diese Entscheidung: "In der im Bescheid selbst zitierten Wahlprüfungsvorschrift hessischen Kommunalwahlgesetzes heißt es ausdrücklich: ,... Sind im Wahlverfahren ... gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen, vorgekommen ... so ist die Wiederholung der Wahl anzuordnen.' Auf die Möglichkeit, daß das Verhalten des Kuriers wahlentscheidenden Einfluß hatte, geht der Wahlleiter in seinem Bescheid nicht ein; dieser Punkt wird also nicht bestritten. Somit reduziert sich der Streit auf die Frage, ob das Verhalten der Wiesbadener Medien ein Verstoß gegen die guten Sitten war, oder nicht.
Mit ihrer Entscheidung, den Einspruch zurückzuweisen, erklärt die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung implizit, das Verhalten der Wiesbadener Medien, dem Bürger wahrheitsgemäße Informationen über die Programme und Kandidaten der antretenden Parteien zu verweigern, sei kein Verstoß gegen die guten Sitten.
Damit stellt sie sich selbst ein Armutszeugnis aus. Denn welche Rückschlüsse muß der Bürger hieraus auf die ,Sittlichkeit' seiner Vertreter ziehen - oder zumindestens auf ihren Mut, sich auch mit selbstherrlichen Chefredakteuren anzulegen, wenn das Gemeinwohl es erfordert? Was konnte sie daran hindern, das Vorgehen der Medien für sittenwidrig zu erklären, wenn nicht die Angst, sich dem Unmut der Redaktionen auszusetzen?"
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