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Aus der Neuen Solidarität Nr. 6/2006

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Bolkestein-Richtlinie: Sozialer Sprengsatz für Europa

Im vergangenen Mai wurde die Debatte über die "Dienstleistungsrichtlinie" der EU-Kommission vertagt, um den Ausgang des Verfassungsreferendums in Frankreich nicht zu gefährden - bekanntlich vergebens. Am 14. Februar steht der "Bolkestein-Hammer" im Europaparlament erneut zur Debatte. Dieser monströse Vorstoß muß - wie vor kurzem die Hafenrichtlinie "Port Package II" - abgeschmettert werden.

Die Zahl der Arbeitslosen stieg in Deutschland im Januar 2006 wieder auf offiziell über 5 Millionen. Während der Maastrichter Vertrag die erforderlichen staatlichen Investitionen verhindert, um die Zahl der Arbeitslosen zu vermindern, legt die EU-Kommission es anscheinend darauf an, noch über sie hinauszugehen. Sollte die Dienstleistungsrichtlinie je in Kraft treten, wären in Deutschland bald 10 oder mehr Millionen Menschen arbeitslos. Durch das "Herkunftslandprinzip" der Richtlinie würde für den riesigen Dienstleistungssektor, der 70 Prozent aller Beschäftigten und des Inlandsprodukts in Europa umfaßt, über Nacht das Lohn-und Sozialniveau der ärmsten unter den 25 Mitgliedstaaten der EU zum maßgeblichen Standard. Wer Leute zu hiesigen Löhnen bei hiesigen Sozialabgaben beschäftigt, würde durch den Preisdruck der Billigkonkurrenten brutal aus dem Markt gefegt. Eine Pleite- und Entlassungswelle ohne Beispiel wäre die zwangsläufige Folge.

Eine riesige Vielfalt von Berufen und Geschäften ist von der Richtlinie betroffen, auch solche, die man kaum mit dem Begriff "Dienstleistungen" verbindet. Als Dienstleistung gilt zunächst alles, was nicht direkt Güterproduktion ist. Für die EU-Kommission ist eine Dienstleistung "jegliche Leistung, mit der der Erbringer am Wirtschaftsleben teilnimmt, ungeachtet seines rechtlichen Status, das Tätigkeitszwecks und des betreffenden Tätigkeitsbereichs". Für den Verkehrsbereich, die elektronische Kommunikation und Finanzdienstleistungen gibt es eigene Bestimmungen mit ähnlicher Zielrichtung.

Allein staatliche Dienstleistungen fallen nicht unter die Richtlinie, dafür aber die ehemals staatliche, jetzt privatisierte Infrastruktur zur Versorgung der Bürger mit Gas, Wasser, Strom oder die Abfallentsorgung. Erfaßt sind ebenfalls die Myriaden von Tätigkeiten, die früher mit zum integrierten Prozeß der Güterproduktion gehörten, mittlerweile jedoch aus den Betrieben herausgelöst wurden und dem "Outsourcing" an Billiganbieter unterliegen.

Der "Bolkestein-Hammer" trifft also keineswegs bloß Hausangestellte oder Kindermädchen. In der Richtlinie eigens aufgeführt werden Berufssparten wie Unternehmensberatung, Zertifizierungs-, Prüfungs- oder Wartungstätigkeiten, Werbung, Personalagenturen, Arbeitsvermittlungen, Buchhaltung - alle, die irgend etwas reinigen, warten, prüfen, vermitteln oder sichern: Sicherheitsdienste, Nachtwächter, Makler, Pförtner. Betroffen sind Handel, Werbung, Tourismusbranche, Gastronomie- und Hotelgewerbe, Fremdenführer, Freizeit- und Sportzentren, ebenso wie Gesundheitsdienstleistungen: private Kliniken und Pflegedienste. Nebenbei soll das staatliche Monopol für Lotterien und Glücksspiele fallen; wenn sie privatisiert sind, fallen auch diese "Dienstleistungen" unter die Richtlinie.

Unter die Richtlinie fallen alle "reglementierten Berufe". Das sind zum einen die akademischen Berufe, die ein Staatsexamen verlangen: Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, nicht beamtete Lehrer sowie sämtliche diplomierten Berufe. Zum anderen betrifft es das gesamte Handwerk vom Fleischermeister bis zum Baugewerbe.

Wer naiverweise glaubt, es ginge doch nur darum, Bürgern anderer EU-Staaten die Gründung von Dienstleistungsfirmen in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen oder zu erleichtern, irrt sich gewaltig. In Deutschland ansässige Bürger anderer EU-Staaten können längst eigene Geschäfte gründen und betreiben, und tun das auch. Was da nächste Woche in Straßburg zur Debatte steht, ist vielmehr die rabiate Deregulierung des gesamten EU-weiten Dienstleistungssektors, mit dem Ziel, Löhne und Sozialstandards so weit wie möglich abzusenken, um die EU, wie in der Lissabon-Strategie beschlossen, bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen.

Haupthebel ist dabei das "Herkunftslandprinzip", danach unterliegt der Dienstleistungserbringer ausschließlich den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist. Und es wäre rechtswidrig, ihn durch deutsche Gesetze in irgendeiner Weise zu beschränken.

Nur wenn "zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses" dies objektiv gerechtfertigt erscheinen lassen", sollen Bürger anderer EU-Staaten für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit noch eine Genehmigung einholen müssen. Diese Genehmigung soll per Internet beantragt werden können und darf die Erbringung der Dienstleistung weder erschweren oder verzögern. Wenn der Antrag nicht in einer bestimmten Frist beantwortet wird, gilt die Genehmigung stillschweigend als erteilt. Zeugnisse und andere Dokumente brauchen weder im Original noch als beglaubigte Kopie vorgelegt zu werden, und der Antragsteller braucht weder in Deutschland zu wohnen noch eine Niederlassung hier zu unterhalten.

Im Normalfall soll es überhaupt verboten sein, eine Genehmigung, Meldung oder sonstige Erklärung von jemandem zu verlangen, der Dienstleistungen in Deutschland erbringen will. Er braucht hier nicht einmal eine Anschrift zu haben oder einen Vertreter zu nennen, der hier wohnt. Man darf auch nicht von ihm verlangen, sich in ein Handelsregister einzutragen oder irgendwelchen staatlichen oder berufsständischen Prüfungen zu unterziehen.

Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei diesen Firmen gilt ebenfalls das Recht des Herkunftslandes: für das Heuern und Feuern, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, sonstige vertragliche Auflagen und Sozialversicherungsschutz. Natürlich könnten auch Bundesbürger bei solchen Billigfirmen Beschäftigung finden, allerdings nur zu den im "Herkunftsland" geltenden Bedingungen. Die "Konkurrenz nach unten" wäre groß, denn Dienstleistungserbringer aus anderen EU-Staaten können problemlos Arbeitnehmer aus Drittstaaten außerhalb der EU beschäftigen. Die Kontrolle über alle diese Beschäftigungsverhältnisse obliegt ausschließlich dem Herkunftsmitgliedstaat des Dienstleisters. Die hiesigen Behörden dürften nicht einmal, wenn sie auf krasse Ausbeutung aufmerksam werden, eingreifen und von diesen Arbeitnehmern z.B. die Vorlage des Sozialversicherungsnachweises aus dem Herkunftsland verlangen!

Was ist aus Europa geworden?

Zweck der Richtlinie ist offenbar, den Preisstandard für Dienstleistungen samt Lohnkosten, sozialer und arbeitsrechtlicher Standards in ganz Europa ganz weit nach unten zu drücken. Um dies zu erreichen, wird das in der erweiterten EU der 25 vorhandene Lohn- und Sozialgefälle ausgenutzt, anstatt es durch Entwicklungsanstrengungen möglichst rasch zu beseitigen, wie es bei Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in den Römischen Verträgen 1957 versprochen wurde.

Was werden die Folgen sein? Dienstleistungen werden nicht da zur Verfügung stehen, wo man sie braucht, sondern wo eine zahlungsfähige Nachfrage vorhanden ist. Trotz rasch sinkenden Lebensstandards in Deutschland ließe sich hier mit Dienstleistungen auf geraume Zeit weit mehr verdienen als in den neuen EU-Mitgliedstaaten Osteuropas. Auf einem deregulierten Dienstleistungsmarkt werden von dort zahllose Dienstleistungserbringer auf den deutschen Markt drängen und, vom Herkunftslandprinzip bei Löhnen und Sozialstandards begünstigt, deutsche Dienstleistungserbringer aus dem Markt verdrängen. Die daraus erwachsenden sozialen Spannungen sind kaum auszudenken.

Deshalb tun die Europäer gut daran, ihre Empörung lieber beizeiten gegen diejenigen zu wenden, die für diese "Frankenstein-Richtlinie" verantwortlich sind. Was haben sich die zuständigen EU-Kommissare wohl dabei gedacht? Mit diesem Machwerk hat sich die EU-Kommission endgültig als beflissener Dienstleister von Finanz- und Wirtschaftsinteressen "geoutet", denen der soziale Friede und europäische Zusammenhalt offenbar vollkommen gleichgültig ist.

Gegen die Bolkestein-Richtlinie muß noch viel energischer angekämpft werden als gegen die Hafenrichtlinie "Port Package II", die im Europäischen Parlament im Januar mit Dreiviertelmehrheit abgelehnt wurde. Bei der Dienstleistungsrichtlinie ist jedes Feilschen um irgendwelche Paragraphen und Formulierungen Zeitverschwendung. Das "Herkunftslandprinzip" ist kein Teilaspekt der Richtlinie, sondern ihr Wesenskern. Mit dieser Richtlinie hat die EU-Kommission eine Anklageschrift gegen sich selbst verfaßt. Deshalb muß nicht nur diese monströse Richtlinie vom Tisch, es muß auch verhindert werden, daß die EU-Kommission künftig weiter in dieser unglaublichen Art und Weise ihre Zuständigkeiten überschreitet und mehr solcher Richtlinien in die Welt setzen kann.

Wozu brauchen wir eine EU-Kommission, die Krieg gegen die Bürgerinteressen und die sozialstaatliche Ordnung der Nationen Westeuropas führt? Welchen Sinn hat eine EU-Kommission, die Verrat übt an der Europäischen Idee, wie sie in den Römischen Verträgen niedergelegt ist: am Prinzip gemeinsamer Entwicklung nach innen und nach außen? Der Maastrichter Vertrag von 1992 hat dieses Prinzip der Entwicklung abgeschafft und durch das Zwangskorsett der Stabilitätskriterien und das neoliberale Dogma des Wettbewerbs durch Lohn- und Preisdumping ersetzt. Aus einem Europa der immer engeren Zusammenarbeit und des Friedens durch Entwicklung wurde das Monstrum von Maastricht und ein immer undurchdringlicheres Dickicht sogenannten "Gemeinschaftsrechts". Es ist, als wolle hier jemand die Staaten Europas in einen Sack stecken und diesen oben mit der EU-Verfassung fest zubinden.

Das Verfassungsprojekt ist zwar vorerst gescheitert, doch wenn Europa auf dem Wege des Maastrichter Vertrags und der Bolkestein-Richtlinie fortfährt, wird es an den daraus erwachsendem sozialen Sprengstoff zu Grunde gehen. Zum Glück sind die Europäer dabei, sich gegen dieses Zerrbild Europas zu vereinigen. Der Widerstand gegen die Dienstleistungsrichtlinie des Herrn Bolkestein ist groß, weil immer mehr Menschen erkennen, daß diese Richtlinie Europa in einen riesigen Sklavenmarkt verwandeln würde.

Die Völker Europas haben nur dann eine Zukunft, wenn sie zurückfinden zum Europa der Römischen Verträge und dem Vorsatz, "durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern" und die "harmonische Entwicklung" ihrer Volkswirtschaften zu fördern, "indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern". Genau das Gegenteil bewirkt und bezweckt die unselige Bolkestein-Richtlinie, und deshalb muß sie fallen - ebenso wie der ruinöse Maastrichter Vertrag, der ihr den Boden bereitet hat.

Gabriele Liebig

 

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