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Studenten protestieren gegen Studiengebühren

Ob das höchste Gericht, das BVerfG in Karlsruhe, sich ausmalen konnte, welche Proteste, welche Empörung unter Studierenden, Eltern, Lehrern... ihr Urteil vom 26.01. 2005 gegen ein bundesweites Studiengebührenverbot auslösen wird? Ein bundesweiter Protest, bis 4.000 Men­schen, in Karlsruhe die Hauptkundgebung in Sichtweite des BVerfG: Trillerpfeifen, Straßen­bahnverkehr in der Innenstadt lahmgelegt, Gleise und Kreuzungen besetzt, Demonstranten eingekesselt, eine Vielzahl von Platzverweisen, drei Demonstranten festgenommen, Protestmarsch zum BVerfG von der Polizei gestoppt: die Studenten beschließen, die Abgabe der Studienge­bühren zu boykottieren, sie auf ein Treuhandkonto zu überweisen - Proteste à la Frankreich?

Aber unnachgiebig, knallhart und technokratisch klingt die Drohung aus unserem Wissen­schaftsministerium: Wer boykottiert, wird rigoros exmatrikuliert! Wer ist dieser Mann? Prof. Dr. Frankenberg, der Wissenschaftsminister. Weil die Studierenden aber überall Unterstützung bekommen, Solidaritätsbekundungen von Eltern, von J. Stober (MdL, SPD), der IG-Metall, vor allem von der GEW - sie wird zum Schutzpatron der Schüler, der Studierenden -, greift Herr Frankenberg die GEW scharf an und wirft ihr vor: „Beihilfe zum Rechtsbruch“ Ein großes und fragwürdiges Wort! Wer weiß nicht, Studiengebühren sind sozial ungerecht, ein Unrecht an jungen Menschen, volkswirtschaftlich kontraproduktiv?

Aber warum hält Prof. Frankenberg - das ist die entscheidende Frage! - so krampfhaft fest an Studiengebühren? Nach einigem Suchen im Internet fand ich die überraschende, sofort alles erklärende Antwort: Unser Wissen­schaftsminister Frankenberg ist Beirat im CHE, dem Centrum für Hochschulentwicklung, ei­ner so genannten Denkfabrik der Bertelsmann-Stiftung: Herr Frankenberg, CDU, ist also ein Bertelsmann - wohl ein trojanisches Pferd in der baden-württembergischen Landesregierung? -, ein unermüdlicher Erfüllungsgehilfe der neoliberalen Ideen von R. Mohn, z.B. der Missgeburt von Hartz IV, der Agenda 2010, der Elitehochschulen, der Evaluationen, besonders der Studiengebühren... Von einem solchen Bertelsmann. Herrn Frankenberg, stammt der verräterische Satz, den er Rainer Dahlem in einem Brief  schrieb: „Befolgung von Gesetzen steht in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition Betroffener." Ist das etwa Gesetzesfetischismus?

In einem demokratischen Land - Baden-Württemberg hat mit L. Uhland, Carlo Schmid und unserem Friedrich Schiller eine alte demokratische Tradition - sollen also Hunderttausende betroffener Bürger/innen ein ungerechtes Gesetz, das der Bertelsmann Frankenberg maßgeblich gefordert hat, das das Studium ihrer Kinder gefährdet, stillschweigend ertragen?

Nein, die Studierenden samt ihren Eltern klagen vor Gericht: Bis zum 11. Jan. 2007 sind beim Freiburger Verwaltungsgericht 487 Klagen eingegangen, in Stuttgart zwischen 1700 und 1800, in Karlsruhe bislang 90, beim Verwaltungsgericht Sigmaringen 110 Klagen (Badische Zeitung). Nicht genug. Der Münsteraner Verwaltungsjurist W. Achelpoehler führt in seinem Rechtsgutachten aus: Die Einführung von Studiengebühren sei verfassungswidrig, er sieht den Gleichheitsgrundsatz, den Vertrauensschutz für bereits Immatrikulierte, auch die Rechte von Ausländern verletzt.

Wer wollte nicht anerkennen, wenn Rainer Dahlem, der Landesvorsitzende der GEW von Baden-Württemberg, aufrecht, offen, kritisch, in Karlsruhe „von einer weiteren Verschärfung der sozialen Schieflage in Deutschland sprach?“ Wenn Herr Frankenberg sich erdreistet, nach dem Demo­kratieverständnis der Gewerkschaften zu fragen, so ist das der Gipfel der Unverschämtheit: Ist es nicht gerade der Bertelsmann Frankenberg, der sich höchst bemüht, das Hochschulwesen zu privatisieren, es von dem - angeblichen -Würgegriff des Staates zu befreien, es als fette Beu­te der Profitgier der Konzerne vorzuwerfen? Aber in Art.7,1 GG steht: Das gesamte Schulwe­sen steht unter der Aufsicht des Staates. Ist das nicht ein Verstoß gegen Art.7,1 GG? Wir sind gerade Zeugen des Sturmangriffs auf die öffentlichen Hochschulen. Sie sind keine Dienstleister, die Waren verkaufen, unsere Studierenden keine Kunden: Bildung ist ein Bürger- und Menschenrecht! Vom Volk geht alle Staatsgewalt aus: Art. 20,2 GG: Die Bürger fordern Chancen­gleichheit, Mitbestimmung, ein demokratisches Bildungswesen, keinen Wirtschaftsbetrieb!

Eugen Ungerer, Stuttgart

 

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