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Neue Solidarität
Nr. 16, 15. April 2009

Es ist Zeit, LaRouche zu rehabilitieren

Nach dem Abbruch des Strafverfahrens gegen den früheren US-Senator Stevens muß auch das politisch motivierte Verfahren gegen Lyndon LaRouche neu aufgerollt werden.

Nach Abschluß einer umfassenden Prüfung des Falls ordnete US-Justizminister Eric Holder am 1. April an, sämtliche Vorwürfe gegen den früheren Senator Ted Stevens fallen zu lassen, da es im Verfahren gegen Stevens offenkundiges Fehlverhalten von Seiten der Staatsanwaltschaft, wie das vorsätzliche Unterschlagen von Beweismitteln, gegeben habe. Dies wirft die Frage auf, ob das Ministerium nun auch die Frage der Rehabilitierung von Lyndon LaRouche wieder aufgreifen wird.

Der Senator aus Alaska war im Oktober 2008 verurteilt worden, weil er fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben habe, wobei es vor allem um die Abrechnung von Renovierungsarbeiten an seinem Haus ging. Die Renovierung war von der Veco Corp. bezahlt, aber von Stevens in seiner Jahresmeldung an den Senat nicht als Einkommen aufgeführt worden. Stevens hatte in einer Mitteilung an Bill Allen, den früheren Vorstandschef von Veco, der nun als Hauptzeuge der Anklage auftrat, eine Rechnung angefordert. Allen bestätigte zwar in seiner theatralischen Aussage, er habe tatsächlich eine solche Mitteilung erhalten, in der Stevens eine Rechnung anforderte, ihm sei jedoch von einem Vertrauten von Stevens mitgeteilt worden, diese Anforderung sei nicht ernst gemeint und er solle sie ignorieren. „Ted versuchte nur, sich abzusichern“, sagte Allen.

Kurz vor der Senatswahl, am 27. Oktober 2008, wurde Stevens aufgrund der Aussage Allens verurteilt. Die anschließende Senatswahl verlor er, sodaß er nach 40 Jahren aus dem Senat ausscheiden mußte. Die spätere Untersuchung des umstrittenen Falls durch Justizminister Holder ergab, daß die Staatsanwälte vorsätzlich das Protokoll einer früheren Vernehmung des Hauptzeugen Allen unterschlagen hatten, in dem dieser sich überhaupt nicht an eine solche Mitteilung Stevens erinnerte, was wiederum darauf hindeutet, daß Allens Aussage im Prozeß frei erfunden war.

Die Übergriffe der Staatsanwälte, die damit eine Verurteilung von Stevens sicherstellen wollten, weckten neues Interesse für die seit langem bestehende Korruption im Justizministerium und dessen berüchtigte gezielte Kampagnen gegen Volksvertreter. Stevens war ein sehr langjähriges und daher auch sehr unabhängiges Mitglied des Senats. Wie aus dem Umfeld des Justizministeriums (DoJ) und des FBI bestätigt wurde, befinden sich derzeit auch die Abg. Rangel und Murtha auf der „schwarzen Liste“ von FBI und DoJ. Gegen diese einflußreichen Abgeordneten werde nicht ermittelt, weil sie etwas verbrochen hätten, sondern wegen ihres Ranges und weil sie eine Führungsgruppe vertreten, die in der Krise zu Rooseveltschen Lösungen tendiere.

Die Entscheidung im Fall Stevens wirft nun erneut die Frage auf, wann das Justizministerium Lyndon LaRouche rehabilitieren wird, der in den achtziger und neunziger Jahren Opfer eines noch viel umfassenderen Fehlverhaltens der Straf- und Justizbehörden wurde. LaRouche wurde 1988 in Alexandria/Virginia, dem Sitz eines berüchtigten „Schnellgerichts“, wegen „Verschwörung“ zu Steuerhinterziehung und Kreditbetrug angeklagt und verurteilt. Der frühere Justizminister Clark, der LaRouche im Berufungsverfahren vertrat, hatte damals gesagte, im Fall LaRouche habe es eine größeres Ausmaß „vorsätzlicher Hinterlist und systematischen Fehlverhaltens über einen längeren Zeitraum unter Mißbrauch der Macht der Bundesregierung“ gegeben „als in irgendeinem Strafverfahren der Bundesregierung, das ich erlebt habe oder von dem ich weiß.“

Schauprozeß

Der gesamte Prozeß in Alexandria war von Anfang an ein Betrug, den die Staatsanwälte in Gang setzten, nachdem ihr Verfahren gegen LaRouche wegen Kreditbetrugs in Boston 1988 kläglich gescheitert war. Damals sagte Bezirksrichter Keeton, es habe „systematisches Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft“ gegeben. Nach Abbruch des Bostoner Verfahrens erklärten damals die Mitglieder der Jury, wenn sie ein Urteil hätten fällen müssen, hätten sie LaRouche und seine Mitangeklagten aufgrund der Rolle der Regierung beim Zustandekommen des Falls einstimmig für „nicht schuldig“ befunden. Das zweite Verfahren in Alexandria wurde dann im Eilverfahren durchgezogen, um dort noch vor der für Januar 1989 angesetzten Neuverhandlung des Bostoner Verfahrens einen Schuldspruch herbeizuführen.

Dieses neue Verfahren in Alexandria hing ganz entscheidend von der falschen Aussage einer Schlüsselzeugin ab, die LaRouche im Punkt der „Verschwörung zur Steuerhinterziehung“ belastete, der wiederum entscheidend dafür war, das Verfahren überhaupt vor dem Gericht in Alexandria/Virginia durchführen zu können, da sonst das Bostoner Gericht zuständig gewesen wäre. Diese Zeugin, Marielle Kronberg, erweckte mit ihrer Aussage den Eindruck, LaRouche habe Schritte unternommen, um sein - während des Präsidentschaftswahlkampfes tatsächlich kaum vorhandenes - Einkommen für 1979-1980 zu verschleiern. Bei diesem angeblichen Einkommen handelte es sich um ein angebliches Autorenhonorar, für das der Verlag damals jedoch gar keine Mittel hatte.

LaRouche war sich daher sicher, daß ein solches Honorar gar nicht gezahlt werden konnte, und wußte nicht, daß Kronberg einen entsprechenden Scheck ausgestellt hatte, obwohl dieser gar nicht gedeckt war, was wiederum Kronberg wußte. Sie behielt diesen falschen Scheck in ihren Unterlagen. Vor Gericht deutete sie dann an, LaRouche habe veranlaßt, das - angebliche, tatsächlich aber nie gezahlte - Autorenhonorar nicht als Einkommen zu melden. Ohne ihre falsche Aussage hätte die Staatsanwaltschaft die Anklage in diesem Punkt fallen lassen müssen, und dann wäre das Verfahren vermutlich nach Boston zurückverwiesen worden, wo die Anklage schon einmal gescheitert war. Nach der Verurteilung von LaRouche in Alexandria ließ das Justizministerium dann das Bostoner Verfahren gegen LaRouche ganz fallen.

Kronberg mußte selbst mit einem Strafverfahren wegen des Ausstellens ungedeckter Schecks und ähnlicher Vergehen im Rahmen der Geschäftsführung des Verlages rechnen, der LaRouches Bücher verlegte, und mit ihrer Falschaussage wollte sie offenbar selbst einer Anklage und möglichen Haftstrafe entgehen.

Regierungsdokumente, die lange nach dem Alexandria-Verfahren veröffentlicht wurden, zeigen, daß das Steuerverfahren gegen LaRouche von der Steuerbehörde gar nicht als Strafsache behandelt worden war, bis zwei Mitarbeiter von LaRouche im März 1986 die Vorwahlen der Demokratischen Partei von Illinois für das Amt des Vizegouverneurs und des Landesinnenministers gewannen. Danach wurden die Bemühungen, LaRouche und seine Mitarbeiter anzuklagen und politisch auszuschalten, dramatisch ausgeweitet.

Im Kreditbetrug-Verfahren gegen LaRouche setzte die Regierung alle Mittel ein, die ihr zu Gebote standen: Zeugen wurden „deprogrammiert“ (einer Art Gehirnwäsche unterzogen) und auf andere Weise beeinflußt, nicht zuletzt durch Belohnungen; die Dienststelle des Sheriffs von Loudoun County arbeitete eng mit privaten Agenten und Detektiven der Anti-Defamation League of B’nai B’rith (ADL) zusammen, um Zeugen unter Druck zu setzen, illegale Durchsuchungen und andere schmutzige Tricks durchzuführen. Diese Taktiken, die von LaRouche in seinen Anträgen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens umfassend dokumentiert wurden, waren vom Justizministerium während des Verfahrens stets vehement bestritten worden. Entsprechende Beweisanträge der Verteidigung wurden ignoriert.

Wie aus den Anträgen der Anwälte von LaRouche hervorgeht, begann die Beteiligung der Regierung an einer ständigen Verleumdungskampagne in den Medien und an einer vorsätzlichen finanziellen Kriegsführung gegen LaRouche und seine Mitarbeiter, nachdem Präsident Ronald Reagan im März 1983 LaRouches „Strategische Verteidigungs-Initiative“ aufgegriffen hatte. Aber noch Anfang 1987 mußte die Regierung feststellen - in Dokumenten, die nach dem Verfahren gegen LaRouche veröffentlicht wurden - daß sich die Personen, die den mit LaRouche verbundenen Firmen Geld geliehen hatten, trotz tausender Verleumdungsartikeln in den Medien, riesigen Durchsuchungsaktionen und Anklageerhebungen immer noch weigerten, gegen LaRouche auszusagen.

Deshalb beantragte die Bundesregierung dann im April 1987 selbst ein Zwangskonkursverfahren gegen die mit LaRouche verbundenen Einrichtungen, die diese Kredite aufgenommen hatten. Ohne die betroffenen Firmen anzuhören, wurden Konkursverwalter eingesetzt, die die Betriebe schlossen und die Zahlungen einstellten. Erst dadurch wurde sichergestellt, daß die Kredite nicht zurückgezahlt wurden, was die Regierung dann, wie aus nach dem Verfahren publizierten Dokumenten deutlich wurde, nutzte, um doch noch Zeugen zu finden, die bereit waren, gegen LaRouche auszusagen.

Dieser beispiellose Zwangskonkursantrag wurde später in einem Urteil von Richter Martin Bostetter vom zuständigen Insolvenzgericht als „Betrug am Gericht“ bewertet - ein Betrug, mit dem die Anklagevertreter LaRouches Verurteilung sicherstellten.

Inzwischen hat Richter Emmet G. Sullivan vom Bundesgericht Washington dem Antrag der Regierung auf Einstellung des Verfahrens gegen Senator Stevens stattgegeben. Sullivan bezeichnete die Verletzung der Verfassungsrechte von Senator Stevens als „schockierend und schwerwiegend“ und setzte einen Sonderermittler ein, der das möglicherweise strafbare Fehlverhalten der Staatsanwälte in diesem Verfahren untersuchen wird. Nachdem der neue Justizminister nun Interesse gezeigt hat, das DoJ zu säubern, ist es wohl an der Zeit, auch den Fall LaRouche neu aufzurollen.

JS/BB