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Neue Solidarität
Nr. 34, 19. August 2009

Deutsche Regierung drängt auf Neufassung des Insolvenzrechts

Das Wirtschaftsministerium in Berlin arbeitet an einer Reform des Insolvenzrechts, das eine (zeitlich begrenzte) staatliche Übernahme von in Schwierigkeiten befindlichen Banken auch gegen deren Willen ermöglichen würde. Die Regierung wirbt für den Plan als finanzpolitische „Revolution“, doch wenn man die Einzelheiten, soweit sie bisher bekannt sind, genauer untersucht, ist tatsächlich kaum etwas neues an dem Plan: Statt einer wirklichen Konkurssanierung, mit der man produktive Aktivitäten rettet und den Rest abschreibt, zielt die Reform nur darauf ab, in der erwarteten nächsten Bankrottwelle „systemrelevante Banken“ zu retten.

Helga Zepp-LaRouche fordert immer noch als einzige Kanzlerkandidatin ein produktives Konkursrecht, mit dem man finanziellen Giftmüll abschreiben und den Handels- und Geschäftsbanken staatlichen Schutz gewähren würde, damit sie Kredit für die Wiederbelebung der Realwirtschaft zur Verfügung stellen können.

Dagegen stellen die Regierungspläne eine Mogelpackung dar, was noch deutlicher wird, wenn man sich anschaut, wer den Plan formuliert hat: die führende britische Anwaltskanzlei Linklaters. Seit 2007 gehört diese Kanzlei zum „magischen Kreis“ der fünf führenden Rechtsanwaltsfirmen in London, und sie ist, gemessen am Gesamtwert, weltweit führend bei der rechtlichen Beratung von Firmenzusammenschlüssen und -übernahmen. In Europa ist sie führend bei der Anbahnung von Fusionen und Übernahmen in den Bereichen Finanzen, Werkstofftechnik und Energie/Elektrizität. Eingetragen ins britische Firmenregister ist Linklaters LLP seit 2001, als das britische Unternehmen Linklaters mit der deutschen Firma Oppenhoff & Rädler fusionierte. Führende deutsche Repräsentanten kommen von der Londoner Kanzlei Freshfield, die das Gesetz zur „ad hoc“-Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) für die Bundesregierung ausarbeitete.

Schon im März dieses Jahres arbeitete Linklaters für das Wirtschaftsministerium, als das Gesetz zur Verstaatlichung der HRE von der CDU-SPD-Koalition inmitten kontroverser Debatten in den Ministerien für Wirtschaft und Justiz durchgesetzt wurde. Die beiden Ministerien waren damals beauftragt worden, neue Insolvenzregelungen zu entwickeln, da das Gesetz zur Autorisierung von Notfall-Bankübernahmen speziell auf die HRE zugeschnitten war und Ende Juni auslief.

Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg preist seinen Plan als „Alternative“ zu teuren staatlichen Rettungsaktionen für gefährdete systemrelevante Banken an, die den Steuerzahler billiger komme. Den Bankmanagern werde „gedroht“, unter Staatsaufsicht zu kommen, wenn sie sich in Risikogeschäften betätigen und scheitern. Sollte eine Bank in Zahlungsschwierigkeiten kommen, dann würde das neue Gesetz so eine „Stabilisierung und Umstrukturierung“ über die Finanzaufsicht BaFin ermöglichen, und Aktionäre könnten enteignet werden.

Man findet aber kein einziges Wort über die notwendige Beseitigung von Giftmüll im Finanzsystem oder eine Konkursreorganisation.

„Zufälligerweise“ war die Umgestaltung des Konkursrechts gerade Gegenstand einer für Europa bestimmten Studie von Goldman Sachs.

sas