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Neue Solidarität
Nr. 43, 26. Oktober 2011

EU bereitet sich auf den Einsatz von Notstandsrecht vor

Die G20-Länder halten stur an ihren Plänen zur Bankenrettung fest - wozu sie bedeutend mehr Kapital als für die Rettungsaktionen 2008 brauchen werden -, und es gibt nur einen Weg, wie sie das realisieren können: mit Notstandsrecht und Maßnahmen, die außerhalb der Verfassung liegen.

Den Grad des Notstands verdeutlichte der scheidende EZB-Vorsitzende Jean-Claude Trichet, der am 12. Oktober sagte, die Krise habe „eine systemische Dimension erreicht“, und von den europäischen Regierungen schnellstmöglich Rettungsmaßnahmen forderte. Beim Finanzministertreffen der G20 am 15. Oktober wurde dann beschlossen, eine Liste mit 51 Banken zu erstellen, die „rekapitalisiert“ werden müssen - entweder mit Eigenmitteln oder Regierungsgeldern.

Am 13. Oktober beging die slowakische Regierung gehorsam politischen Selbstmord und stimmte Neuwahlen zu, um so gegen den Widerstand ihres Koalitionspartners die EFSF-Erweiterung ratifiziert zu bekommen. Nachdem damit die sogenannte Stabilitätsfazilität von allen 17 Euro-Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, begannen Verhandlungen über einen Vertrag zur beschleunigten Errichtung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), weil die 440 Mrd. Euro „Feuerkraft“ der EFSF bei weitem nicht ausreichen. Bis jetzt haben die Regierungen der Eurozone, besonders Deutschland, amerikanischem und britischem Druck widerstanden, die EFSF durch „Hebelung“ zu vergrößern, weil die gegenwärtigen Verträge dies nicht erlauben, in einer Notlage jedoch könnte sich das ändern.

Ein Plan der Allianz-Versicherung, der in der letzten Woche bekannt wurde, weist in diese Richtung. Dort ist die Rede davon, die EFSF auszuweiten, indem man sie zu einem „Monoliner“, d.h. Anleihenversicherer macht. Dabei würden Ausnahmeregelungen für den Notfall es Regierungen gestatten, entgegen bestehender Verträge die Schulden anderer Mitgliedsländer direkt zu garantieren.

Ein von EIR befragter Finanzmanager legte ein weiteres mögliches Szenario dar, wie die EU Notstandsmaßnahmen durchsetzen könnte. Die EFSF ist nicht mehr als eine in Luxemburg angemeldete Aktiengesellschaft und kann damit von Luxemburgs besonderen Finanzgesetzen profitieren. Z.B. könnte sie über Nacht eine Banklizenz bekommen, ähnlich wie Goldman Sachs 2008 in den USA zu einer Bank gemacht wurde. Das könnte der luxemburgische Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker fast allein machen, und von einem Tag auf den anderen könnte die EFSF bei der EZB anklopfen, nach Geld fragen und es bekommen.

Die Ratifizierung der EFSF sei ein kleiner Schritt mit großen Konsequenzen. Dadurch sei die „kleine Rechtseinheit“ geschaffen worden, die erweitert werden kann. „Sobald alles eingerichtet ist, muß man nur noch die Schrauben anziehen.“ So würde man den Bundestag dazu bringen, die Finanzausstattung der EFSF zu erhöhen. Finanzminister Schäuble warte nur auf den Notfall, etwa eine von der Troika verkündete griechische Zahlungsunfähigkeit. Schäuble würde dann im Bundestag erklären: „Ein Notfall! Wir müssen handeln.“

eir