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Neue Solidarität
Nr. 41, 10. Oktober 2012

Portugal: ungeheuerliche Rationierung von Medikamenten geplant

Der Nationale Ethikrat für Lebenswissenschaften (CNECV) in Portugal hat grünes Licht für die Rationierung von Medikamenten im öffentlichen Gesundheitswesen gegeben; Patienten sollen keine Medikamente mehr erhalten, wenn die Erhaltung ihres Lebens als „zu teuer“ eingeschätzt wird. Das Gesundheitsministerium hatte den Rat um ein Gutachten über die „Ethik“ finanzieller Entscheidungen bei HIV-, Krebs- und Rheumatherapien ersucht, und der Rat gab die Antwort, daß das Ministerium wegen der „Weltfinanzkrise“ Behandlungen „nach Kosten-Nutzen-Analyse rationieren kann und sollte“.

Im CNECV-Gutachten heißt es, das von der Regierung mit EU-Kommission, EZB und IWF ausgehandelte Memorandum sehe massive Kürzungen im staatlichen Medikamentenbudget vor. Dies betreffe nicht nur die Begrenzung künftiger Ausgaben, sondern auch schon laufende Behandlungen. Die Entscheidungen sollten nicht auf die genannten Kategorien von Krankheiten beschränkt werden, vielmehr sei dies ein „Pilotprojekt“ für allgemeine Kürzungen in der Zukunft.

Das Gutachten löste im ganzen Land Empörung aus. Der Sprecher der katholischen Bischofskonferenz Portugals, Manuel Morjua, fragte: Gibt es jetzt „Bürger zweiter und dritter Klasse, die man sich vom Hals schafft?“ Der Präsident des Ärzteverbandes, José Manuel Silva, nannte das CNEV-Gutachten „unmenschlich“ und fragte: „Sollen wir zur Devise des Staatschefs Ceausescu zurückkehren - der billigste Patient ist ein toter Patient? Wer wird die Patienten fragen, wer von ihnen zwei Monate weniger leben will, weil es zu teuer ist?“ Der Präsident der AIDS-Hilfeorganisation, Abraco, verurteilte die Vorstellung, daß jemand entscheiden solle, welche Patienten weiterleben dürften und welche nicht.

In Deutschland hat der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sterbehilfe strikt abgelehnt. Das Gesetz würde engen Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen (auch Ärzten) bei Sterbehilfe Straffreiheit gewähren. Montgomery stellte die Frage, wer entscheiden soll, wer in solchen Fällen „nahestehend“ sei. Ärzten sei es verboten, bei der Vorbereitung oder Durchführung von Selbstmorden zu helfen.

Der frühere EKD-Vorsitzende Wolfgang Huber, ein vehementer Gegner der Sterbehilfe, schlug vor, daß Montgomery nicht nur erkläre, was Ärzten verboten sei, sondern auch, welche Therapien Patienten am Ende ihres Lebens brauchen.

eir