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Neue Solidarität
Nr. 11, 13. März 2013

Gesetzesvorlage
zur Wiederherstellung der ursprünglichen Bank der Vereinigten Staaten

Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten beschließen im versammelten Kongreß:

Paragraph 1: Feststellungen und Absichten

(a) Die Vereinigten Staaten müssen zu einem Kreditsystem zurückkehren, wie unter der ursprünglichen Bank der Vereinigten Staaten, so wie diese unter der Aufsicht Alexander Hamiltons arbeitete und erfolgreich von Nicholas Biddle geleitet und von Präsident John Quincy Adams wieder verwendet wurde. Hamiltons Kreditprogramm wurde zum Schlüssel für die Schaffung solider Vereinigten Staaten und für den außergewöhnlichen Ausbau der kontinentalen Infrastruktur. Der Erfolg der Bank der Vereinigten Staaten beruhte auf ihrer direkten Kreditvergabe für den zukünftigen Fortschritt der Produktivität und der Produktion.

(b) In Ermangelung einer Hamiltonischen Nationalbank und wegen des Mißmanagements der Wirtschaft seit der Aufhebung der Glass-Steagall-Elemente des Bankengesetzes von 1933 ist die Federal Reserve in ihrer jetzigen Form nicht mehr funktionsfähig, sondern verfolgt einen hyperinflationären Kurs, der die Kreditvergabe des Bankensystems faktisch unterdrückt.

(c) Nach der Wiedereinführung der Glass-Steagall-Bankvorschriften wird die Schaffung einer als Geschäftsbank arbeitenden Bank der Vereinigten Staaten den berechtigten Profit im Geschäftsbankensystem wiederherstellen, welcher aus Produktion, Industrie, steigender Produktivität von Grund und Boden und ganz besonders aus dem Bau von Infrastruktur entsteht, die solche Prozesse erweitert und ermöglicht.

(d) Den Zeichnern des Kapitalstocks der Bank wird der Erfolg ihrer Investitionen durch direkte Kredite für nationale Aufgaben garantiert, die den größtmöglichen Anstieg der wirtschaftlichen Produktivität erzeugen. Ohne die Sicherheit, die eine Umsetzung dieser vorgeschlagenen Mechanismen des Staatskredits dem Finanzsystem bietet, kann nichts den Wert irgendwelcher im Bankensystem verbleibenden, berechtigten Vermögenswerte sichern.

Paragraph 2: Verantwortlichkeiten und Befugnisse

(a) Die Bank der Vereinigten Staaten wird zu Folgendem ermächtigt: Vergabe von Krediten für große nationale Infrastrukturprojekte, wie Landverkehr und Häfen, Wasserregulierung und -versorgung, Dürre-, Hochwasser- und Sturmschutz, Stromerzeugung und -verteilung; Vergabe von Krediten an Einrichtungen der Vereinigten Staaten, die zu solchen Zwecken geschaffen werden; Einstieg in Gemeinschaftsprojekte mit Einrichtungen anderer Nationen, um Kredite für große internationale Projekte zum Bau neuer Infrastruktur bereitzustellen; Bereitstellung von Krediten für größere Projekte der Bundesstaaten und Kommunen durch den Kauf von Anleihen, die zu diesem Zweck von den Staaten und Kommunen ausgegeben werden; Vergabe von Krediten an Unternehmen und Banken, die an solchen Projekten beteiligt sind, und Zusammenarbeit mit der Export-Importbank der Vereinigten Staaten bei der Vergabe von Handelskrediten an Unternehmen, die sich in internationalen Infrastrukturprojekten engagieren; sowie Förderung des Übergangs von einem spekulierenden zu einem auf Produktion beruhenden Geschäftsbankenwesen.

Paragraph 3: Kapital

(a) Die Bank wird ein Kapital von 400 Milliarden Dollar haben, wovon 20% vom US-Finanzministerium in zwei gleich hohen, neuen Emissionen von Schatzanleihen 2013 und 2014 gezeichnet werden; das übrige Kapital zeichnen Halter von Schatzanleihen der Vereinigten Staaten und Halter von Anleihen der Bundesstaaten oder Kommunen, indem diese Wertpapiere gegen Vorzugsaktien der Bank der Vereinigten Staaten getauscht werden, unter der Voraussetzung, daß diese Wertpapiere eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben.

(b) Die garantierte Dividende auf die in (a) genannten Vorzugsaktien soll in den ersten fünf Jahren nach Ausgabe über dem Äquivalent der gängigen Verzinsung von Wertpapieren vergleichbarer Laufzeiten liegen.

(c) Die Bank der Vereinigten Staaten wird ferner ermächtigt, als Kapital für ihre Investitionsprojekte Schulden bei der Öffentlichkeit, bei Geschäftsbanken und Unternehmen und bei Investmentfonds aufzunehmen, indem sie Pfandbriefe bis zum Anderthalbfachen ihres Kapitalstocks, d.h. 600 Milliarden Dollar, ausgibt und ihr Gesamtkapital dadurch auf 1 Billion Dollar erhöht. Die Pfandanleihen der Bank der Vereinigten Staaten werden eine Garantie des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten haben, sie werden dem Ankauf durch Geschäftsbanken offenstehen, die im Rahmen des Glass-Steagall-Standards arbeiten.

(i) Der Finanzminister ist autorisiert, Schuldentitel der Bank aller Art aufzukaufen und für diesen Zweck die Einnahmen aus dem Verkauf von US-Schatzpapieren als eine Staatsschuld-Transaktion zu verwenden. Der Finanzminister ist autorisiert, auf Ersuchen der Bank deren Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Anleihen und andere derartige Schuldentitel zu vermarkten und dafür sämtliche Einrichtungen des Finanzministeriums zu nutzen, die derzeit nach dem Gesetz für die Vermarktung von Schuldentiteln der Vereinigten Staaten autorisiert sind.

(d) Die Verzinsung für die in Paragraph 3 (c) genannten Pfandanleihen wird in den ersten fünf Jahren nach ihrer Ausgabe der Verzinsung 30jähriger US-Schatzanleihen entsprechen. Ihre Laufzeit soll in den ersten fünf Jahren ihrer Ausgabe 30 Jahre sein, wenn keine andere Laufzeit vom Kongreß bestimmt wird.

(e) Das Finanzministerium der Vereinigten Staaten wird einen Tilgungsfonds zur Garantie des Kapitalstocks der Bank der Vereinigten Staaten einrichten und für diesen Zweck jährlich 10 Milliarden Dollar bereitstellen, des weiteren einen Tilgungsfonds zur Garantie der Anleiheschuld der Bank der Vereinigten Staaten, und für diesen Zweck jährlich 10 Milliarden Dollar bereitstellen.

Paragraph 4: Umlaufendes Kapital

Die Bank der Vereinigten Staaten wird:

Die Bank der Vereinigten Staaten wird:

(a) eine Emission zinsloser Schatzanleihen des US-Finanzministeriums in der Höhe ihres Kapitalstocks erhalten, um sie in Umlauf zu bringen.

(b) autorisiert, aus Staatseinkünften Einzahlungen in ihr umlaufendes Kapital anzunehmen:

(i) Der National Transportation Fund wird autorisiert, die Einnahmen aus der Benzinsteuer des Bundes jeweils bei Erhalt in die Bank einzuzahlen, bis sie für Projekte des Landverkehrs ausgegeben werden.

(ii) In dem Fall, daß der Kongreß Hersteller von Gütern im Zusammenhang mit Paragraph 5 vor ausländischen Gesetzen schützt und dafür die entsprechenden Befugnisse nach Artikel I, Abschnitt VIII der Verfassung anwendet, sollen die Einnahmen aus den Zöllen in die Bank der Vereinigten Staaten eingezahlt werden.

(iii) Alle Einnahmen aus Zöllen und anderen Steuereinnahmen, die in die Bank eingezahlt werden, sollen zur Kreditvergabe zur Verfügung stehen, bis sie für Mittelzuweisungen des Kongresses benötigt werden; weitere Gebühren, Zölle und Einnahmen können in die Bank eingezahlt werden, wenn der Finanzminister dies beschließt.

(c) Behörden von Bundesstaaten und Kommunen, die von der Bank Unterstützung für größere Projekte erhalten, indem sie kommunale Anleihen kauft, verpflichten können, bis zur Fertigstellung, Abnahme und Indienststellung des betreffenden Projektes 5% der Einnahmen aus solchen Anleihekäufen bei der Bank der Vereinigten Staaten zu deponieren.

(d) autorisiert, Einzahlungen aus Projektfonds der Bundesstaaten und Kommunen in die Bank anzunehmen, bis die Bundesstaaten oder Kommunen deren Auszahlung für die betreffenden Projekte verlangen.

(e) unentgeldlich die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung stellen, um die öffentlichen Gelder, die in die Bank eingezahlt werden, innerhalb der Vereinigten Staaten von einem Ort zum anderen zu transportieren, wann immer dies vom Finanzminister angeordnet wird, und um sie zur Zahlung an die Gläubiger des Staates weiterzuleiten.

Paragraph 5: Prioritäten der Kreditvergabe

Für Kredite und Diskontierungen der Bank der Vereinigten Staaten gelten die folgenden Einschränkungen und Prioritäten:

(a) Bei der Kreditvergabe der Bank haben industrielle und landwirtschaftliche Produktion und Bauvorhaben Vorrang, die mit folgendem verbunden sind:

(i) Bauunternehmen und andere Unternehmen, die durch Gesetze des Kongresses Aufträge im Zusammenhang mit der nationalen Infrastruktur zum Schutz vor Dürren und Überschwemmungen erhalten, eingeschlossen Abkommen mit Kanada zu diesem Zweck, für den Bau von Kraftwerkskapazitäten, den Bau von Rückhaltebecken, Kanälen, Aquädukten, Pipelines, Pumpstationen, Kraftwerken, Schleusen, Schiffahrtswegen und Eisenbahnen;

(ii) Hersteller von Baggern, Schwerlastwagen und anderen Erdbewegungsgeräten, Schwerlastkränen, Tunnelvortriebsmaschinen und Bohrgeräten, Hersteller von Schwermotoren, Hochleistungspumpen, Ventilen, Armaturen, Ein- und Auslaßvorrichtungen; Bergwerksunternehmen, die Kalkstein und Kupfer abbauen oder Steinbrüche unterhalten, Hüttenwerke, die Zement, Stahl, Aluminium und Kupfer produzieren; Gießereien und Schmelzwerke, die metallurgische Komponenten produzieren, walzen und formen; Hersteller von Maschinen und Anlagen; Hersteller von Einlaufbecken, Druckrohrleitungen, Einlässen, Turbinenrädern, Laufrädern, Generatoreinheiten, Schaltanlagen, Übertragungsleitungen; Hersteller von Stahlstemmtoren und anderen Komponenten für Wasserwege; Hersteller von Druckgefäßen und anderen Komponenten von Kernkraftwerken; sowie Hersteller von Lokomotiven und Eisenbahnzügen;

(iii) landwirtschaftliche Erzeuger von Nahrungsmitteln für den Inlandsverbrauch.

(b) Die Bank erhält Zugang zu Informationen über das Vorankommen der Firmen, denen sie Kredite für die in diesem Abschnitt aufgezählten Zwecke gibt, und wird über den Zeitplan der Aufträge auf dem laufenden gehalten, die aufgrund von Gesetzen des Kongresses im Zusammenhang mit der Regulierung der nationalen Wasserstraßen geplant sind, um ihre Kredite an den Zeitplan und das Vorankommen bei Kraftwerkskapazitäten, Produktion und Bauten anzupassen.

(c) Der Finanzminister kann mit Genehmigung des Kongresses Aktien von Unternehmen zeichnen, die den Prioritäten dieses Abschnitts entsprechen, oder für den Kauf von Schuldentiteln der Bank zinsfreie Schatzanleihen ausgeben, wenn solche Aktien und Anleihen durch zukünftige Dividenden auf den Aktienbesitz der Vereinigten Staaten bei der Bank der Vereinigten Staaten bezahlt werden.

Paragraph 6: Geschäftsbanken

Die Bank wird folgende Beziehungen zu Geschäftsbanken haben:

(a) Geschäftsbanken haben keine Berechtigung zu Krediten oder Diskontierungen oder irgendwelchen anderen Leistungen der Bank der Vereinigten Staaten und ihrer Zweigstellen, wenn sie nicht nach den Vorschriften des Glass-Steagall-Gesetzes arbeiten.

(b) Während des Abwicklungsprozesses, der entsteht, wenn die Regierung die Elemente des Bankengesetzes von 1933 wieder einführt, die mit der Trennung der Bankfunktionen in Geschäftsbanken und Investmentbanken und damit dem Verbot der Zeichnung von Investmentpapieren, Verflechtung mit Wertpapierunternehmen usw. verbunden sind, ist die Bank der Vereinigten Staaten ermächtigt, Vorzugsaktien von Geschäftsbanken zu erwerben, um die Kapitalstruktur von Bankgesellschaften zu sanieren, deren Aktiva so stark geschrumpft sind, daß ihr Kapital beeinträchtigt ist.

Paragraph 7: Handel im Inland

Die Bank wird ein Kreditsystem koordinieren, regulieren und aufrechterhalten, das auf den jeweiligen Wirtschaftszyklen von Industrie, Landwirtschaft und Handel beruht.

(a) Die Bank wird autorisiert, Schuldverschreibungen und inländische Wechsel von Handel, Landwirtschaft und Industrie zu diskontieren; sie wird angemessene Arrangements mit allen treffen, die bargeldlos Schulden anpassen oder aufrechnen möchten; sie wird autorisiert, mit Einrichtungen oder Personen in anderen Ländern in Bezug auf Zahlung fälliger Summen, Schuldenausgleich und das Ausführen und Einführen von Dollars zu korrespondieren.

(b) Wenn der Finanzminister feststellt, daß es notwendig ist, Kreditzahlungen zwischen den in Paragraph 5 aufgeführten Industriezweigen zu erleichtern und sicherzustellen, daß Kredite aus diskontierten Schuldscheinen oder Wechseln oder anderen in diesem Paragraphen aufgeführten Schuldentiteln nicht ihrer angemessen Verwendung zur Bezahlung von Schulden aus dem Geschäft, für das sie geschaffen wurden, entzogen werden, kann die Bank mit Genehmigung des Finanzministers Sonderanleihen ausgeben, die für die bezeichneten Diskontierungen zu verwenden sind und vor ihrem Fälligkeitsdatum nicht gesetzliche Zahlungsmittel werden oder in bar ausgezahlt werden können. Solche Anleihen können vor ihrer Fälligkeit auf ein separates Kreditkonto eingezahlt und von der Bank oder anderen Geschäftsbanken zur Tilgung anderer Schulden verwendet werden. Anleihen, die für einheimische Wechsel ausgegeben werden, dürfen nicht als in Umlauf befindliche Anleihen gegen die Kapitalreserven der Bank der Vereinigten Staaten oder anderer Geschäftsbanken aufgerechnet werden.

Paragraph 8: Vorschriften und Einschränkungen für Kredite

Die Bank wird sich als Rahmen der Kreditvergabe an folgende Bestimmungen halten:

(a) Die Laufzeit von Krediten und Diskontierungen soll den Zeiträumen der erwarteten Rentabilität und Nutzungsdauer der Anlagen entsprechen, die durch solche Anleihen und Diskontierungen finanziert werden.

(b) Die Bank kann an Unternehmen, die an Produktion im Zusammenhang mit Paragraph 3 beteiligt sind, Kredite für weitere notwendige Kapitalaufstockungen vergeben.

(c) Die Bank kann die Rückzahlungsfristen für einen Kredit durch dessen zeitliche Verlängerung, den Austausch gegen neue Schuldentitel oder auf andere Weise verlängern, wobei die Höchstdauer einer solchen Verlängerung vom Aufsichtsrat festgelegt wird. Die Bank kann weitere Anleihen und Verträge für die Fertigstellung von Projekten oder für Zusätze, Verbesserungen und Erweiterungen vergeben, die für die angemessene Funktion des Projektes notwendig sind und die die Rückzahlung des gesamten Kredites oder der Kredite durch den Kreditnehmer besser sicherstellen.

(d) Zusätzlich zu direkten Krediten kann die Bank auch Kredite in Zusammenarbeit mit anderen Kreditinstituten vergeben. Die Bank kann sich an solchen Krediten mit bis zu 50% beteiligen.

(i) Die Bank kann von jeder Bank, Treuhandgesellschaft, Hypothekenbank, Kreditunternehmen für die Industrie oder einem anderem Finanzinstitut, das in ihrer Region arbeitet, Papiere diskontieren oder aufkaufen; sie kann direkte Kredite an solche Finanzinstitute gegen solche Schuldentitel als Sicherheit vergeben; und sie kann Verpflichtungen hinsichtlich solcher Diskontierungen oder Käufe oder eines solchen Kredites oder Vorschüsse auf deren Sicherheit eingehen.

(e) Unter außergewöhnlichen Umständen, wenn eine Zweigstelle der Bank den begründeten Eindruck hat, daß ein existierender Industrie- oder Handelsbetrieb, der in ihrer Region angesiedelt ist, nicht aus den üblichen Quellen zu vernünftigen Bedingungen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten kann, dann kann diese Zweigstelle solchen Unternehmen Vorschüsse zahlen oder Schuldentitel dieser Unternehmen kaufen oder entsprechende Zusagen machen, um es mit Betriebskapital zu versehen.

Paragraph 9: Zweigstellen

Die Direktoren dieses Unternehmens richten in allen Federal-Reserve-Distrikten und in jedem anderen Bundesstaat, in dem es der Kongreß für nötig erachtet, Büros für Kredit-, Diskont- und Einlagengeschäfte ein.

Paragraph 10: Direktoren

Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt mit Konsultation und Zustimmung des Senats für jeweils ein Jahr 25 Direktoren, von denen die meisten in der Industrie beschäftigt sind oder mindestens 20 Jahre Erfahrung in Industrie und Infrastruktur haben. Der Vorstand wählt jedes Jahr auf seinem ersten Treffen nach seiner Wahl einen der Direktoren zum Präsidenten der Bank, der diese Position über denselben Zeitraum innehat, für den die Direktoren gewählt und ernannt sind. Der Präsident beruft einen Stab mit Erfahrung im Geschäftsbankwesen, Hoch- und Tiefbau und wissenschaftlichen Bereichen, den er beauftragt, die Machbarkeit, Produktivität und Kosten von Investitionen zu bewerten; zu diesen Zwecken werden der Bank vom Kongreß jährlich 1 Mrd. $ zugewiesen.

Paragraph 11: Beschränkungen

Es gelten die folgenden Bestimmungen und Beschränkungen:

(a) Die Gesamtsumme der Schulden, die die Bank zu jeder Zeit als Bond, Wechsel, Schuldverschreibung oder andere Verpflichtung hält, darf die Summe des Kapitalstocks der Bank, der durch den Verkauf ihrer Schuldentitel erworbenen Mittel und ihrer Einlagen nicht überschreiten, sofern das Eingehen einer höheren Verschuldung nicht zuvor durch ein Gesetz der Vereinigten Staaten genehmigt wurde.

(b) Die Bank darf gegen Dollar nach Ablauf von drei Jahren seit ihrer Gründung jeden Teil der dem Kapital der Bank überschriebenen Staatsverschuldung verkaufen und übertragen, ihr ist es jedoch nicht gestattet, Staatsschulden irgendwelcher Art zu kaufen oder Anleihen auf deren Verpfändung auszugeben; es wird festgesetzt, daß sie nicht mehr als eine Summe entsprechend einem Fünfzehntel des Kapitalstocks in einem Jahr verkaufen darf; und sie darf keinen Teil davon verkaufen, ohne zuvor den Finanzminister von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt zu haben, und sie muß diese Papiere den Vereinigten Staaten über einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen zum laufenden Preis und nicht über dem gängigen Zinssatz anbieten.

(c) Zinsen auf den Staatsschuldenanteil des an die Bank gezahlten Kapitalstocks dürfen über die Dividenden für die Aktionäre hinaus als Einlage für Verleihzwecke der Bank verfügbar gemacht werden.

(d) Nur Staatsbürger der Vereinigten Staaten mit Wohnsitz im Inland dürfen Direktoren sein.

(e) Ausländische Aktionäre dürfen keinen Einfluß auf die Entscheidungen des Vorstands haben.

Paragraph 12

Die Bank der Vereinigten Staaten ist eine anerkannte Regierungsbehörde und ist das gesetzlich vorgesehene Mittel zur Wahrnehmung der Befugnisse des Kongresses in Verbindung mit den Zielen von Art. I, Absatz VIII der Verfassung, und nichts in diesem Gesetz darf für andere Zwecke ausgelegt werden.