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Neue Solidarität
Nr. 6, 6. Februar 2013

US-Berufungsgericht: Obama hat die Verfassung verletzt

In einer Entscheidung von möglicherweise historischer Bedeutung hat das US-Berufungsgericht für den District of Columbia (die Hauptstadt Washington) am 25. Januar festgestellt, daß Präsident Barack Obama mit der Verfügung sog. „Ferien-Ernennungen“ die von der US-Verfassung ausdrücklich vorgeschriebene Gewaltenteilung verletzt habe. Tatsächlich schreibt die US-Verfassung vor, daß die Exekutive für bestimmte hochrangige Ernennungen die Zustimmung des Senats einholen muß. Nur wenn der Senat sich für längere Zeit in Parlamentsferien begeben hat, darf der Präsident vorläufige Ernennungen vornehmen.

Im konkreten Fall geht es um die Ernennung von drei von fünf Mitgliedern des Nationalen Rates für Arbeitsbeziehungen, die im Januar 2012 vorgenommen wurden, ohne den Senat zu konsultieren, obwohl dieser keine Ferien hatte. Dieser Rat beaufsichtigt die Wahlen von Gewerkschaftsvertretern und untersucht unfaire Arbeitspraktiken.

Die Bedeutung des Urteils reicht aber weit über diesen Fall hinaus, was das Gericht auch erkannt hat, denn es betrifft alle Angelegenheiten, die mit der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative zu tun haben. Es ist ein wesentlicher Schritt, um zu verhindern, daß die Vereinigten Staaten auf dem Weg zu einer übermächtigen Exekutive („Einheitliche Exekutive“ oder auch „Führerprinzip“), den schon die Regierung Bush-Cheney eingeschlagen hatte und den Obama weiterverfolgte, weiter voranschreiten.

In ihrer Verteidigung hatten Präsident Obama und sein Büro für Rechtsberatung behauptet, der Präsident könne von sich aus feststellen, ob der Senat in Sitzung sei oder nicht. Dieses Argument beantwortete das Berufungsgericht mit der Feststellung, wenn man dem Präsidenten erlaube, von sich aus zu entscheiden, ob der Senat in Ferien sei, „würde dies die gegenseitige Kontrolle“, die in der US-Verfassung vorgesehen ist, „zerstören“ und dem Präsidenten „freie Hand geben, die von ihm gewünschten Personen zu ernennen, wann immer es ihm gefällt - sei es an einem Wochenende, während der Mittagszeit oder sogar wenn der Senat tagt und er bloß unzufrieden ist über dessen Untätigkeit. Das kann nicht das Gesetz sein.“

Das Gericht wies auch das Argument des Weißen Hauses zurück, die „Ferien-Ernennungen“ seien notwendig für die „administrative Effizienz“. Im Urteil heißt es: „Wenn eine administrative Ineffizienz eine Folge unseres Verständnisses der ursprünglichen Absicht der Verfassung ist, dann berechtigt uns dies jedenfalls nicht, von dem abzuweichen, was die Verfassung vorschreibt.“ Wie schon in früheren Urteilen festgestellt wurde, sind Bequemlichkeit und Effizienz „nicht die primären Ziele oder Kennzeichen einer demokratischen Regierung“.

Das Urteil ist um so wichtiger, als am 7. Februar ein Bundesgericht im gleichen Bezirk einen anderen Fall anhören wird, in dem es um das gleiche Prinzip geht. Es handelt sich um eine Klage des Repräsentantenhaus gegen Justizminister Eric Holder wegen seiner Weigerung, dem Kongreß Dokumente über die FBI-Operation „Fast and Furiuos“ auszuhändigen, in deren Rahmen den mexikanischen Drogenkartellen amerikanische Waffen geliefert wurden. Auch hier ist die Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung der US-Verfassung verpflichtet, dem Kongreß diese Dokumente zur Prüfung zu überlassen.

Lyndon LaRouche bezeichnete das Urteil am 25. Januar als die „größte Anklage gegen einen amtierenden Präsidenten, die ich je gehört habe“, und dies zeige eine „qualitative Veränderung der politischen Lage in den Vereinigten Staaten“. Das Urteil bedeute, daß Präsident Obamas Vorgehen seiner Natur nach eine Absetzung rechtfertige. Obama habe auch gegen das Kriegsermächtigungsgesetz verstoßen, indem er ohne Zustimmung des Kongresses einen Krieg in Libyen führte, was verfassungswidrig sei.

eir