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Neue Solidarität
Nr. 10, 5. März 2014

„Schon ein einzelner Abgeordneter kann ein Absetzungsverfahren starten“

Etliche US-Kongreßabgeordnete haben bereits öffentlich erklärt, daß sie ein Absetzungsverfahren gegen Obama für richtig halten. Nun müssen den Worten endlich Taten folgen.

In einem Interview mit LPAC-TV betonte Professor Francis Boyle am 21. Februar nachdrücklich, daß schon ein einziger Abgeordneter des US-Kongresses ausreichen würde, um ein Absetzungsverfahren gegen Barack Obama in Gang zu bringen.

Boyle erinnerte daran, daß die Republikaner im Kongreß die Mehrheit haben. „Sie können Obama schon morgen absetzen, wenn sie das wollen.“ Er erläuterte: „Ich denke, alles, was wir brauchen, ist ein einziges mutiges Mitglied des Repräsentantenhauses - wahrscheinlich einen Republikaner -, der bereit ist, so schnell wie möglich einen Anklageantrag im Kongreß zu stellen, um die Dinge ins Rollen zu bringen. Ich denke, daß es eine Menge Unterstützung dafür geben wird, sobald er eingebracht ist.“

Er habe in diesen Fragen Erfahrung, so Boyle, da er seinerzeit Berater des Abgeordneten Henry Gonzales (Demokrat aus Texas) war, als dieser eine Impeachment-Resolution gegen Präsident Bush senior einbrachte. Man braucht nur einen einzigen Abgeordneten des Kongresses, betonte Boyle, „und dieses Mitglied kann diesen Antrag sogar mündlich stellen“. Es gebe dafür ein besonderes Verfahren, bei dem ein Abgeordneter im Plenum des Repräsentantenhauses das Wort ergreift und eine Anklageschrift verliest, wenn er oder sie dies will.

Absetzungsverfahren hat Vorrang

In der Geschichte des Kongresses wurden Absetzungsverfahren (so dargelegt im 14. Kapitel des 3. Bandes von Deschler’s Precedents of the House of Representatives) entweder dadurch eingeleitet, daß ein Resolutionsantrag schriftlich abgegeben wird, oder indem die Vorwürfe unter Berufung auf das sog. „Verfassungsprivileg“ im Plenum vorgetragen werden. Wenn ein Mitglied eine solche Frage nach dem Verfassungsprivileg anspricht, muß es einen Resolutionsantrag stellen, in dem direkt ein Impeachment gefordert wird, und nicht bloß eine Untersuchung. Eine solche privilegierte Resolution hat Vorrang vor allen anderen Geschäften, und das Mitglied, das den Antrag stellt, hat ein Recht auf eine einstündige Debatte.

An diesem Punkt kann das Repräsentantenhaus den Antrag an den zuständigen Ausschuß verweisen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Boyle argumentiert, daß das Repräsentantenhaus, angesichts der Dringlichkeit der Lage, auch unmittelbar ein Impeachment (Absetzungsverfahren) beschließen und die Sache dem Senat zur Verhandlung vorlegen kann, ohne darüber eine Anhörung durchzuführen.

Prof. Boyle nannte drei Punkte, in denen die Sachlage so eindeutig ist, daß sie als Punkte in eine Impeachment-Resolution aufgenommen werden können, ohne daß weitere Anhörungen darüber notwendig seien. Diese drei Punkte seien:

Diese drei Fragen seien nach der Verfassung ganz klar, betonte Boyle, und das Repräsentantenhaus könne unmittelbar und ohne Anhörung eine Abstimmung darüber anberaumen und die Angelegenheit an den Senat verweisen. Und angesichts der Dringlichkeit der Lage und der Gefahr eines Nuklearkrieges über die Ukraine oder Syrien rät Boyle dazu, genau das auch zu tun.

Zwingt sie, Stellung zu nehmen

Es sollte genug Abgeordnete im Kongreß geben, die bereit sind, einen solchen Schritt zu unternehmen, wenn sie „ihren Worten Taten folgen lassen“. Mindestens elf republikanische Abgeordnete haben öffentlich von der Notwendigkeit der Absetzung Obamas gesprochen, und es liegt dem Kongreß auch ein Gesetzesantrag vor, das sog. „STOP-Gesetz“ („Stop This Overreaching Presidency / Stoppt diese übergreifende Präsidentschaft“, HR 442), das inzwischen bereits mehr als 100 Unterzeichner hat.

HR 442 wurde im vergangenen Dezember eingebracht und stellt völlig zu recht fest, daß Präsident Obama „die der Macht der Exekutive durch die Verfassung gesetzten Grenzen häufig überschritten hat“, daß er sich weigert, Gesetze sinngemäß umzusetzen, und daß er „faktisch eine imperiale Präsidentschaft“ geschaffen hat. Die Resolution verpflichtet das Repräsentantenhaus jedoch nicht, ein Absetzungsverfahren einzuleiten, wie es die Verfassung bei solchen Bedrohungen des Regierungssystems vorsieht, sondern lediglich, eine Zivilklage gegen den Präsidenten vor dem zuständigen Bundesgericht einzureichen, um in drei konkreten Fällen solcher Übergriffe, die aufgeführt werden, „Abhilfe durch Verfügung oder Untersagung“ zu schaffen.

Angesichts der akuten Gefahren durch Obamas von Großbritannien vorgegebene Außen- und Wirtschaftspolitik hat man den starken Eindruck, daß dieser Antrag eher ein Wahlkampfmanöver ist als ein ernsthaftes Bemühen. Das gleiche gilt für die Forderungen einiger Abgeordneter nach einem Impeachment.

Es gibt mindestens elf Abgeordnete, die sich bereits öffentlich für die Absetzung Obamas ausgesprochen haben. Einer von ihnen, Steve Stockman (Republikaner aus Texas), sagte, er erwäge, einen Absetzungsantrag gegen Obama einzubringen. Wenn die zehn anderen Abgeordneten, von denen drei ebenfalls aus Texas stammen, sich Stockman anschließen und ankündigen würden, daß sie die Absicht haben, einen Absetzungsantrag gegen Obama zu stellen, dann käme der Stein ins Rollen.1

Der Test der Ernsthaftigkeit

Im Verlauf der letzten Woche haben das LaRouche-Aktionskomitee LPAC und seine Unterstützer etwa ein Dutzend Kongreßabgeordnete - darunter einige von denen, die am lautesten über Obamas Machtmißbräuche zetern - zur Rede gestellt. Einer davon war der Abgeordnete Darrell Issa (Republikaner aus Kalifornien), der sowohl im Fall des Anschlags von Bengasi als auch im Fall des „Fast and Furious“-Waffenschmuggels die Angriffe auf Obama angeführt hat.

Am 18. Februar sprach Issa, der den einflußreichen Ausschuß für die Beaufsichtigung der Regierung leitet, bei einer Veranstaltung in New Hampshire. LPAC-Aktivisten forderten Issa auf, ein Impeachment zu beantragen, und nannten als Gründe Obamas Machtmißbräuche und seine Außenpolitik, die einen thermonuklearen Konflikt auslösen könnte. Issa sprach sich klar gegen ein Absetzungsverfahren aus, schränkte jedoch ein, so etwas sei niemals ganz „vom Tisch“. Es würde aber, so Issa, die Regierungsarbeit praktisch lähmen, sei unnötig und lenke von den „eigentlichen“ Aufgaben des Repräsentantenhauses ab - nämlich mit dem „Skalpell“ die übermäßigen Staatsausgaben zu beschneiden und über die Gerichte die Anmaßungen der Exekutive und Exekutivanordnungen zu beschränken.

Ganz offensichtlich haben viele Abgeordnete ein Problem mit der Angst. Aber wie die LaRouche-Kandidatin für die Nominierung der Demokratischen Partei für den Senatssitz von Texas, Kesha Rogers, gezeigt hat, lehnt ein sehr großer Teil der Amerikaner nicht nur Obamas Politik entschieden ab, sondern reagiert auch, wenn jemand eine wirkliche Führung bietet.

Jüngsten Umfragen zufolge hassen zwischen 60% und 77% aller Amerikaner die Politik, für die Obama steht, aber bisher haben sie noch keine Stimme. Mindestens ein Abgeordneter muß beweisen, daß er für Grundsätze steht - und das so schnell wie möglich.

Alicia Cerretani


Anmerkung

1. Dies sind neben Stockman die republikanischen Abgeordneten Blake Fahrenthold (Texas), Jason Chaffetz (Utah), Kerry Bentivolio (Michigan), Bill Flores (Texas), Paul Brown (Georgia), Duncan Hunter (Kalifornien), Steve King (Iowa), Michele Bachman (Minnesota), Louie Gohmert (Texas) und Ted Yoho (Florida).