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Appell des XXXII. Kongresses der PSPU an den Justizminister der Ukraine P.D. Petrenko, 25. Januar 2019.
Verehrter Pavel Dmitriyevich,
die Delegierten des XXXII. Kongresses der PSPU fordern Sie hiermit auf, die Dokumente der zweiten Sitzung des XXXII. Außerordentlichen Kongresses der PSPU umgehend zu bearbeiten. Darunter befinden sich Änderungen der Satzung, des Programms und der Leitungsorgane der Partei sowie weitere Beschlüsse, die von den Gesetzen der Ukraine gefordert und von unserem Kongreß verabschiedet wurden.
Wir sind überzeugt, daß Ihre Untergebenen illegale Diskriminierung gegenüber der PSPU betreiben, da sie bereits dreimal die Dokumente unserer Kongresse zurückgewiesen haben, wie in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Kiew vom 4. Juli 2018 festgestellt wurde.
Dieses Verhalten verletzt die Rechte der Bürger der Ukraine, die in der PSPU miteinander verbunden sind. Unsere Rechte werden durch die Artikel 34 und 29 der Verfassung der Ukraine und die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Die Verletzung unserer Rechte hindert die PSPU daran, an Wahlen teilzunehmen. Der Wahlkampf für die Präsidentschaft der Ukraine hat heute begonnen. Die PSPU beabsichtigt, sich an der Wahl des Präsidenten der Ukraine zu beteiligen und ihre Kandidatin für die Teilnahme an dieser Wahl zu benennen, die Vorsitzende der Partei, Dr. der Ökonomie, Akademiemitglied, Abgeordnete des ukrainischen Volkes in der II. und III. Legislaturperiode und Kandidatin für die Präsidentschaft der Ukraine 1999 und 2004, Natalja Michailowna Witrenko.
Damit unsere Absichten ausgeführt werden können, müssen Sie die Dokumente der zweiten Sitzung des XXXII. Außerordentlichen Kongresses der PSPU vom 25. Januar 2019 unverzüglich bearbeiten. Diese Unterlagen wurden mehrmals vom Sachverständigenministerium geprüft. Sie wurden gemäß den Bemerkungen des Justizministeriums korrigiert.
Wir bitten Sie daher, die zuständigen Beamten mit der unverzüglichen Bearbeitung unserer Dokumente zu beauftragen und so die Voraussetzungen für die Teilnahme der oppositionellen PSPU an der Präsidentschaftswahl vom 31. März 2019 zu schaffen, um die Rechte der Mitglieder der PSPU nach der Verfassung der Ukraine und nach dem Völkerrecht zu wahren. Dies ist auch wichtig, um sicherzustellen, daß die Bürger der Ukraine bei der Präsidentschaftswahl im März 2019 ihre Präferenzen frei ausdrücken können.
Dr. Natalja Witrenko, Vorsitzende der PSPU