In einer Zeit, in der die Europäische Union Haushaltskürzungen in praktisch
allen Bereichen fordert (außer für die Verteidigung und die Bekämpfung des
Klimawandels), ist es sicherlich kein Zufall, daß die Liberalisierung der
Sterbehilfe in einer Reihe von Mitgliedsländern voranschreitet. Neben
finanziellen Erwägungen über die Kosten von Behandlungen am Lebensende fördert
die Debatte die schnell wachsende „Todeskultur“, die die Heiligkeit des
menschlichen Lebens bestreitet. Hier einige Beispiele:
- Deutschland:
In einem von den Gegnern zu Recht als
„Dammbruch“ bezeichneten Urteil vom 25. Februar entschied das höchste deutsche
Gericht, daß das vom Bundestag 2015 verabschiedete gesetzliche Verbot der
Sterbehilfe das „Grundrecht der Bürger auf Selbstbestimmung“ verletzt. Das
Bundesverfassungsgericht erklärte, daß die Beendigung des eigenen Lebens dem
verfassungsmäßigen Recht auf Leben gleichzustellen sei. Dieses höchst
umstrittene Urteil wurde in einem Verfahren gefällt, das von Ärzten und
Arzthelfern vor Gericht gebracht wurde, weil sie sich durch das gesetzliche
Verbot „kriminalisiert“ fühlen.
- In Spanien
verabschiedete das Parlament am 12. Februar
einen von der regierenden Sozialistischen Partei eingebrachten Gesetzentwurf,
der die Euthanasie legalisiert, wenn er im Juni vom Senat verabschiedet wird.
Es ist für Fälle von Menschen mit „eindeutig auszehrenden Krankheiten, die
nicht behandelt werden können, für die es keine Heilung gibt und die
erhebliches Leid verursachen“. Noch dazu wird niemand jemals wissen, wie viele
Menschen getötet wurden, weil der Gesetzesentwurf vorsieht, daß die
Todesursache für Euthanasierte als „natürlich“ registriert wird.
- Portugal.
Ein ähnliches Gesetz wurde am 20. Februar vom
portugiesischen Parlament verabschiedet, das ebenfalls von der regierenden
Sozialistischen Partei eingebracht wurde. Präsident Marcelo Rebelo de Sousa
soll gegen das Gesetz sein, während die katholische Kirche und das
medizinische Personal ein Referendum fordern und argumentieren, daß eine solch
drastische Änderung der Grundprinzipien der Zivilisation nicht von politischen
Parteien beschlossen werden kann, die die Euthanasie in ihren Wahlkämpfen
nicht einmal erwähnt haben. Die Kommunistische Partei prangerte den Text
scharf an und bemerkte, daß „ein Land keine rechtlichen Instrumente schaffen
kann, um Menschen beim Sterben zu helfen, wenn es nicht die Mittel garantiert,
um den Menschen beim Leben zu helfen“.
Solide Argumente gegen den Gesetzesentwurf wurden auch von Dr. Antonio
Gentil Martins, dem ehemaligen Präsidenten der portugiesischen Ärztekammer und
des Weltärztebundes, in einem Artikel am 17. Februar in Renascenca
vorgebracht. Er griff auch die Kostendämpfer in der Pro-Euthanasie-Bewegung
an: „Es ist bekannt, daß die Gesellschaft am Ende des Lebens mehr zahlt, um zu
versuchen, die Gesundheit zu sichern. Könnte es sein, daß die Verfechter der
Euthanasie wirtschaftlichen Problemen den Vorrang vor moralischen Prinzipien
geben, da Euthanasie sicherlich weniger Arbeit bedeutet und billiger ist als
die Behandlung von Patienten?“
- In Belgien und den Niederlanden
sind Euthanasie und
Sterbehilfe in bestimmten Fällen schon jetzt erlaubt, aber die Kategorien
wurden erweitert. In einem Gerichtsurteil vom 21. Februar in Gent wurden drei
belgische Ärzte, die vor zehn Jahren an der Euthanasie einer 38-jährigen Frau
beteiligt waren, freigesprochen. Die Frau litt nicht an einer tödlichen
Krankheit und hatte keine unheilbare psychische Störung, sondern hatte gerade
eine zerbrochene Beziehung erlebt, so ihre Schwestern, die die Klage
eingereicht haben.